Vorsorgepauschale 2026: Netto sinkt durch Wegfall
Was sich ändert
Ab 2026 entfällt die Mindestvorsorgepauschale im Lohnsteuerverfahren. Bisher wurde ein Mindestbetrag für Sozialversicherungsbeiträge angesetzt, auch wenn die tatsächlichen Beiträge niedriger waren. Jetzt zählen nur noch die tatsächlichen SV-Beiträge. Betrifft zwar wenige, aber wer PKV mit niedrigen Beiträgen hat, merkt es auf der Abrechnung.
Wen betrifft der Wegfall?
Betroffen sind vor allem Arbeitnehmer mit:
- Sehr niedrigem Einkommen nahe der Geringfügigkeitsgrenze
- Privater Krankenversicherung (PKV) mit niedrigen Beiträgen
- Befreiung von einzelnen SV-Zweigen
Für die Mehrheit der Arbeitnehmer ändert sich wenig bis nichts — die tatsächlichen SV-Beiträge liegen meist über der bisherigen Mindestpauschale.
Was tun?
Prüfe mit unserem Brutto-Netto-Rechner, ob sich dein Netto verändert hat. Auch unser Guide zu Steuerklassen erklärt kann helfen, die optimale Kombination zu finden.
Mehr Details und Hintergruende findest du im Blog-Artikel zur Vorsorgepauschale 2026.
Quellen: PAP 2026 (BMF), Haufe, Steuertipps.de