Altersteilzeit berechnen 2026
Halbe Arbeitszeit, steuerfreie Aufstockung, abgefederte Rente — was bleibt netto (§§ 2, 3 AltTZG)?
Berechnungsgrundlage: §§ 2, 3, 6 AltTZG, § 3 Nr. 28 + § 32b EStG, BMF PAP 2026 | Stand: Juni 2026
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Altersteilzeit 2026: Halb arbeiten, mehr als halb verdienen
In der Altersteilzeit halbierst du deine Arbeitszeit. Dein Arbeitgeber zahlt das halbe Gehalt (Regelarbeitsentgelt) plus eine Aufstockung von mindestens 20 % — steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 28 EStG), aber mit Progressionsvorbehalt. Zusätzlich fließen Rentenbeiträge auf 80 % des Regelarbeitsentgelts, sodass deine Rentenbasis bei rund 90 % des alten Bruttos bleibt.
Die staatliche Förderung durch die Bundesagentur ist seit 2010 ausgelaufen — die §§ 2/3-Regeln gelten aber weiter als Standard für tarifliche und betriebliche ATZ-Modelle (häufig im Blockmodell: erst voll arbeiten, dann Freistellung).
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 2 AltTZG — Voraussetzungen (55 Jahre, halbe Arbeitszeit, 1.080 Tage)
- § 3 AltTZG — Aufstockung 20 % + RV-Beiträge auf 80 %
- § 6 AltTZG — Regelarbeitsentgelt
- § 3 Nr. 28 EStG — Steuerfreiheit (mit § 32b Progressionsvorbehalt)
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.
Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt in Altersteilzeit?
Deutlich mehr als die Hälfte: Das halbe Brutto wird normal versteuert, dazu kommt die steuer- und sozialabgabenfreie Aufstockung von mindestens 20 % des Regelarbeitsentgelts (§ 3 AltTZG). Je nach Gehalt und Steuerklasse landen viele bei 65-75 % ihres bisherigen Nettos — bei halber Arbeitszeit.
Wer hat Anspruch auf Altersteilzeit?
Voraussetzungen nach § 2 AltTZG: 55. Lebensjahr vollendet, Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert und 1.080 Kalendertage versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 5 Jahren. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht — Altersteilzeit braucht Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung.
Was passiert mit meiner Rente in Altersteilzeit?
Der Arbeitgeber zahlt zusätzliche Rentenbeiträge auf mindestens 80 % des Regelarbeitsentgelts (§ 3 Abs. 1 Nr. 1b AltTZG). Zusammen mit den normalen Beiträgen auf das halbe Gehalt liegt die Rentenbasis damit bei rund 90 % des bisherigen Bruttos — der Rentenverlust ist also klein.