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Arbeitgeberkosten-Rechner 2026

Was kostet ein Mitarbeiter wirklich? Bruttogehalt plus AG-Anteil der Sozialversicherung, Umlagen und Berufsgenossenschaft.

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Das monatliche Bruttogehalt des Mitarbeiters – also der Betrag vor Abzug von Steuern und Sozialversicherung. Den Wert findest du im Arbeitsvertrag oder auf der Gehaltsabrechnung.
Wähle das Bundesland, in dem der Mitarbeiter beschäftigt ist. Das Bundesland ist relevant für die Pflegeversicherung: In Sachsen gilt eine Sonderregelung, bei der Arbeitnehmer einen höheren Anteil tragen.

Nur für die Pflegeversicherung relevant (Sachsen-Sonderregel).

Beitragssätze & Umlagen anpassen (optional)
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte teilen. Den genauen Satz deiner Krankenkasse findest du auf der Website der Kasse oder auf der Gehaltsabrechnung.
Die U1-Umlage finanziert die Erstattung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern. Den Satz legt deine Krankenkasse fest – du findest ihn auf der Website der Kasse oder im Beitragsbescheid.
Die U2-Umlage deckt die Erstattung des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses während der Schutzfristen. Sie gilt für alle Arbeitgeber. Den Satz findest du auf der Website deiner Krankenkasse.
Die Insolvenzgeldumlage (gem. § 358 SGB III) sichert Arbeitnehmern ihren Lohn für die letzten drei Monate bei Insolvenz des Arbeitgebers. Sie wird von der Bundesagentur für Arbeit festgesetzt und gilt für alle Arbeitgeber.
Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) wird allein vom Arbeitgeber getragen. Höhe und Beitragsklasse hängen von der Branche und dem Lohnvolumen ab – den Bescheid erhältst du jährlich von deiner Berufsgenossenschaft.

Ergebnis in wenigen Sekunden

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Berechnungsgrundlage: §§ 249 SGB V, 58 SGB XI, 168 SGB VI, 346 SGB III, AAG, § 358 SGB III | Stand: Juni 2026

Lohnnebenkosten 2026

Zusätzlich zum Bruttogehalt zahlt der Arbeitgeber den AG-Anteil der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, zusammen ca. 20 %) sowie die Umlagen U1/U2, die Insolvenzgeldumlage und den Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Der Gesamtaufschlag liegt typischerweise bei 21–22 %.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: Juni 2026.

Beispiel: was ein 3.000-€-Job den Arbeitgeber kostet

Nehmen wir einen Angestellten mit 3.000 € Bruttogehalt (NRW):

  1. Bruttogehalt3.000,00 €
  2. + Arbeitgeberanteile — SV-Beiträge + Umlagen U1/U2/Insolvenzgeld/BG721,20 €
  3. = Gesamtkosten pro Monat3.721,20 €

Ein 3.000-€-Job kostet den Arbeitgeber tatsächlich rund 3.721 € im Monat — ein Aufschlag von etwa 24 % über dem Brutto. Übers Jahr sind das gut 44.650 €. Deinen Fall rechnest du oben aus.

Häufige Fragen

Wie viel kostet ein Mitarbeiter zusätzlich zum Bruttogehalt?

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich rund 21–22 % Lohnnebenkosten: AG-Anteil der Sozialversicherung (ca. 20 %) plus Umlagen U1/U2, Insolvenzgeldumlage und Berufsgenossenschaft. Aus 3.000 € Brutto werden so etwa 3.640 € Gesamtkosten.

Was sind die Umlagen U1 und U2?

U1 ist die Umlage zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (nur Betriebe bis 30 Mitarbeiter), U2 die Umlage für Mutterschaftsleistungen (alle Arbeitgeber). Beide laufen über die Krankenkassen (§§ 1, 7 AAG).

Trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Sozialversicherung?

Bei Renten- und Arbeitslosenversicherung ja. Bei der Krankenversicherung teilt sich auch der Zusatzbeitrag hälftig. Bei der Pflegeversicherung trägt der Arbeitgeber in Sachsen weniger als die Hälfte (§ 58 SGB XI).

Gilt eine Beitragsbemessungsgrenze?

Ja. Für Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 €/Monat, für Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 €/Monat (2026). Oberhalb steigen diese AG-Anteile nicht weiter; Umlagen und Berufsgenossenschaft gelten dagegen auf das volle Brutto.

Lohnnebenkosten erklärt

AG-Anteil der Sozialversicherung, Umlagen U1/U2, Insolvenzgeldumlage und Berufsgenossenschaft 2026 — mit Rechenbeispiel und Beitragsbemessungsgrenzen.

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