BAföG-Rechner 2026
Schätze deinen monatlichen Förderbetrag — aus Bedarf, Elterneinkommen, eigenem Einkommen und Vermögen.
Berechnungsgrundlage: §§ 13, 13a, 23, 25, 29 BAföG (vereinfacht) | unverbindliche Orientierung | Werte Stand 02.06.2026 (die geplante Erhöhung zum WS 2026/27 ist noch nicht beschlossen)
So funktioniert die BAföG-Berechnung
Dein Bedarf setzt sich aus Grundbedarf, Wohnpauschale und KV/PV-Zuschlag zusammen. Davon wird das anrechenbare Einkommen der Eltern (nach Freibetrag, zur Hälfte) und dein eigenes Einkommen sowie Vermögen oberhalb der Freibeträge abgezogen. Was übrig bleibt, ist dein voraussichtlicher Förderbetrag.
Wichtig: Dies ist eine vereinfachte Schätzung und keine Rechtsberatung. Der tatsächliche Betrag wird vom BAföG-Amt festgesetzt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 13 BAföG — Bedarf + Wohnpauschale
- § 25 BAföG — Elternfreibeträge
- § 29 BAföG — Vermögensfreibeträge
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie viel BAföG bekomme ich maximal?
Der Höchstsatz für auswärts wohnende Studierende setzt sich aus Grundbedarf (475 €), Wohnpauschale (380 €) und KV/PV-Zuschlag (137 €) zusammen — rund 992 € pro Monat, sofern kein Einkommen oder Vermögen angerechnet wird.
Wird das Einkommen meiner Eltern angerechnet?
Ja, das Nettoeinkommen der Eltern wird abzüglich eines Freibetrags (bei verheirateten Eltern rund 2.540 €/Monat plus Zuschläge je weiterem Kind) zur Hälfte angerechnet. Unter dem Freibetrag wird nichts angerechnet.
Wie viel Vermögen darf ich haben?
Bis 30 Jahre 15.000 €, ab 30 Jahren 45.000 €. Vermögen oberhalb des Freibetrags wird verteilt und mindert die monatliche Förderung.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Studierenden-BAföG ist zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte zinsloses Darlehen (Rückzahlung max. 10.010 €). Schüler-BAföG ist in der Regel reiner Zuschuss.
BAföG-Anspruch prüfen — Anleitung in 4 Schritten
Bedarf, Elterneinkommen, eigenes Einkommen und Vermögen Schritt für Schritt erklärt — mit allen Freibeträgen und Rechenbeispielen.
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