Zum Inhalt springen

BAföG-Anspruch prüfen

In vier Schritten zum voraussichtlichen Förderbetrag

Schritt 1: Deinen Bedarf bestimmen

BAföG funktioniert nach dem Prinzip Bedarf minus anrechenbares Einkommen. Zuerst wird dein Gesamtbedarf ermittelt — er besteht aus drei Bausteinen nach §§ 13, 13a BAföG:

Bedarfssätze 2026 (Hochschule, auswärts)

  • Grundbedarf Hochschule: 475 € (Schule: 442 €)
  • Wohnpauschale auswärts: 380 € (bei den Eltern: 59 €)
  • KV/PV-Zuschlag: 137 €
  • = Höchstbedarf 992 € pro Monat

Wer noch bei den Eltern wohnt, hat einen deutlich niedrigeren Bedarf (59 € statt 380 € Wohnpauschale) und damit auch einen niedrigeren maximalen Förderbetrag.

Schritt 2: Elterneinkommen anrechnen

BAföG ist elternabhängig: Vom Bedarf wird das anrechenbare Einkommen der Eltern abgezogen. Entscheidend ist der Freibetrag nach § 25 BAföG — nur das Einkommen darüber zählt, und davon auch nur die Hälfte.

Elternfreibeträge (monatlich)

  • Verheiratete Eltern: 2.540 €
  • Alleinstehender Elternteil: 1.690 €
  • + je weiteres Kind in Ausbildung: 770 €

Ein Rechenbeispiel macht das greifbar: Verdienen verheiratete Eltern 3.500 € netto, liegen sie 960 € über dem Freibetrag. Angerechnet wird die Hälfte, also 480 €. Bei 992 € Bedarf bleiben damit rund 512 € Förderung — solange kein eigenes Einkommen und kein Vermögen obendrauf kommt.

Schritt 3: Eigenes Einkommen prüfen

Auch dein eigenes Einkommen zählt — etwa aus einem Nebenjob. Nach § 23 BAföG gibt es einen Freibetrag von rund 389 € im Monatsdurchschnitt (Stand 2026); nur was darüber liegt, mindert die Förderung. Ein klassischer Minijob bis 603 € bleibt dadurch weitgehend anrechnungsfrei.

Hast du eigene Kinder, erhöht sich dein Freibetrag um 770 € je Kind. Wie sich ein Nebenjob aufs Netto auswirkt, zeigt dir der Minijob-Rechner.

Schritt 4: Vermögen berücksichtigen

Zuletzt zählt dein Vermögen nach § 29 BAföG. Der Freibetrag liegt bei 15.000 € (unter 30 Jahre) bzw. 45.000 € (ab 30). Vermögen oberhalb wird auf den Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate) verteilt und mindert die monatliche Förderung.

Beispiel: 27.000 € Vermögen, unter 30

  • 27.000 € − 15.000 € Freibetrag = 12.000 €
  • 12.000 € / 12 Monate = 1.000 € Anrechnung pro Monat
  • → bei 992 € Bedarf entfällt der Anspruch komplett

Stand 02.06.2026: Eine zum Wintersemester 2026/27 geplante Erhöhung der Bedarfssätze (u. a. der Wohnpauschale) war zu diesem Zeitpunkt noch nicht beschlossen. Die hier genannten Werte sind die aktuell gültigen.

Eines noch: Der Rechner liefert eine vereinfachte Orientierung, keine Rechtsberatung — den verbindlichen Förderbetrag setzt am Ende das zuständige BAföG-Amt fest. Und wer hier auf null kommt, hat oft trotzdem Anspruch auf Wohngeld — ein zweiter Blick lohnt sich.

Häufige Fragen

Wie viel BAföG bekomme ich maximal?

Der Höchstsatz für auswärts wohnende Studierende setzt sich aus Grundbedarf (475 €), Wohnpauschale (380 €) und KV/PV-Zuschlag (137 €) zusammen — rund 992 € pro Monat, wenn kein Einkommen oder Vermögen angerechnet wird.

Bis zu welchem Elterneinkommen gibt es BAföG?

Eine feste Grenze gibt es nicht — es kommt auf den Freibetrag an. Bei verheirateten Eltern liegt er bei rund 2.540 € netto im Monat, plus Zuschläge je weiterem Kind. Nur das Einkommen darüber wird zur Hälfte angerechnet.

Wie viel Vermögen darf ich haben?

Bis 30 Jahre liegt der Vermögensfreibetrag bei 15.000 €, ab 30 Jahren bei 45.000 €. Vermögen oberhalb des Freibetrags wird auf den Bewilligungszeitraum verteilt und mindert die monatliche Förderung.

Muss ich BAföG zurückzahlen?

Studierenden-BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen gewährt; die Rückzahlung ist auf maximal 10.010 € gedeckelt. Schüler-BAföG ist in der Regel ein reiner Zuschuss.

Weiterlesen

In zwei Minuten zur Schätzung:

Zum BAföG-Rechner →