BAföG-Anspruch prüfen
In vier Schritten zum voraussichtlichen Förderbetrag
Schritt 1: Deinen Bedarf bestimmen
BAföG funktioniert nach dem Prinzip Bedarf minus anrechenbares Einkommen. Zuerst wird dein Gesamtbedarf ermittelt — er besteht aus drei Bausteinen nach §§ 13, 13a BAföG:
Bedarfssätze 2026 (Hochschule, auswärts)
- •Grundbedarf Hochschule: 475 € (Schule: 442 €)
- •Wohnpauschale auswärts: 380 € (bei den Eltern: 59 €)
- •KV/PV-Zuschlag: 137 €
- •= Höchstbedarf 992 € pro Monat
Wer noch bei den Eltern wohnt, hat einen deutlich niedrigeren Bedarf (59 € statt 380 € Wohnpauschale) und damit auch einen niedrigeren maximalen Förderbetrag.
Schritt 2: Elterneinkommen anrechnen
BAföG ist elternabhängig: Vom Bedarf wird das anrechenbare Einkommen der Eltern abgezogen. Entscheidend ist der Freibetrag nach § 25 BAföG — nur das Einkommen darüber zählt, und davon auch nur die Hälfte.
Elternfreibeträge (monatlich)
- •Verheiratete Eltern: 2.540 €
- •Alleinstehender Elternteil: 1.690 €
- •+ je weiteres Kind in Ausbildung: 770 €
Ein Rechenbeispiel macht das greifbar: Verdienen verheiratete Eltern 3.500 € netto, liegen sie 960 € über dem Freibetrag. Angerechnet wird die Hälfte, also 480 €. Bei 992 € Bedarf bleiben damit rund 512 € Förderung — solange kein eigenes Einkommen und kein Vermögen obendrauf kommt.
Schritt 3: Eigenes Einkommen prüfen
Auch dein eigenes Einkommen zählt — etwa aus einem Nebenjob. Nach § 23 BAföG gibt es einen Freibetrag von rund 330 € im Monatsdurchschnitt; nur was darüber liegt, mindert die Förderung. Ein klassischer Minijob bis 556 € liegt damit zwar über dem Freibetrag, wird aber nur teilweise angerechnet.
Hast du eigene Kinder, erhöht sich dein Freibetrag um 805 € je Kind. Wie sich ein Nebenjob aufs Netto auswirkt, zeigt dir der Minijob-Rechner.
Schritt 4: Vermögen berücksichtigen
Zuletzt zählt dein Vermögen nach § 29 BAföG. Der Freibetrag liegt bei 15.000 € (unter 30 Jahre) bzw. 45.000 € (ab 30). Vermögen oberhalb wird auf den Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate) verteilt und mindert die monatliche Förderung.
Beispiel: 27.000 € Vermögen, unter 30
- •27.000 € − 15.000 € Freibetrag = 12.000 €
- •12.000 € / 12 Monate = 1.000 € Anrechnung pro Monat
- •→ bei 992 € Bedarf entfällt der Anspruch komplett
Stand 02.06.2026: Eine zum Wintersemester 2026/27 geplante Erhöhung der Bedarfssätze (u. a. der Wohnpauschale) war zu diesem Zeitpunkt noch nicht beschlossen. Die hier genannten Werte sind die aktuell gültigen.
Eines noch: Der Rechner liefert eine vereinfachte Orientierung, keine Rechtsberatung — den verbindlichen Förderbetrag setzt am Ende das zuständige BAföG-Amt fest. Und wer hier auf null kommt, hat oft trotzdem Anspruch auf Wohngeld — ein zweiter Blick lohnt sich.
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