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Gewerbesteuer-Hebesätze im Vergleich: von 200 bis 700 Prozent

Von 6 Min. Lesezeit
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Derselbe Gewinn, 8.000 € Unterschied

Die Gewerbesteuer ist die einzige große Unternehmenssteuer, deren Höhe deine Gemeinde bestimmt: Steuermessbetrag mal Hebesatz, und der Hebesatz reicht in Deutschland von 200 % bis 700 %. Für ein Einzelunternehmen mit 100.000 € Gewinn bedeutet das nach Anrechnung zwischen 0 € und knapp 8.000 € tatsächlicher Belastung im Jahr, dazu gleich mehr.

Alle Zahlen unten stammen aus dem Hebesatz-Atlas, der die Hebesätze sämtlicher deutscher Gemeinden aus dem Realsteuervergleich der Statistischen Ämter (Berichtsjahr 2024, dl-de/by-2-0) aufbereitet. Dort kannst du jede Gemeinde nachschlagen; hier kommen die Extreme und was sie kosten.

Die teuersten und günstigsten Gemeinden

RangTeuerste GemeindenHebesatzGünstigste GemeindenHebesatz
1Inden (NRW)700 %Giersleben (ST)200 %
2Wettlingen (RP)600 %Langenwolschendorf (TH)200 %
3Oberhausen (NRW)580 %Bad Alexandersbad (BY)220 %
4Mülheim a. d. Ruhr (NRW)580 %Kemnath (BY)230 %
5Erftstadt (NRW)565 %Röttenbach (BY)230 %

Auffällig an beiden Listen: Die Spitzenplätze sind kleine Gemeinden. Inden hat 7.600 Einwohner, Wettlingen 27, Giersleben rund 900. Bei den Großstädten führt Oberhausen (580 %) vor Mülheim (580 %) und Bonn (537 %); selbst die günstigsten unter den 20 teuersten Großstädten wie Essen, Hannover und Bielefeld liegen noch bei 480 %.

Auch zwischen den Ländern sind die Unterschiede deutlich. Die höchsten Mediane haben Hamburg (470 %), Bremen (460 %) und Nordrhein-Westfalen (450 %), die niedrigsten Brandenburg (323 %), Bayern (350 %) und Sachsen-Anhalt (360 %).

Was der Hebesatz konkret kostet

Beispiel Einzelunternehmen, 100.000 € Gewerbeertrag, gerechnet mit dem Gewerbesteuer-Rechner: Nach dem Freibetrag von 24.500 € beträgt der Steuermessbetrag 2.642,50 €. Darauf wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an, und die Einkommensteuer rechnet nach § 35 EStG bis zum Vierfachen des Messbetrags an:

HebesatzGewerbesteuerNach § 35-Anrechnung verbleibt
200 % (Giersleben)5.285,00 €0,00 €
450 % (Median NRW)11.891,25 €1.321,25 €
700 % (Inden)18.497,50 €7.927,50 €

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften neutralisiert die Anrechnung die Gewerbesteuer bis etwa 400 % Hebesatz vollständig. Erst darüber wird der Standort zur echten Kostenfrage. Bei einer GmbH gibt es keine Anrechnung, dort schlägt jeder Hebesatz-Punkt voll durch; was das für den Rechtsformvergleich bedeutet, zeigt der Beitrag GmbH oder Einzelunternehmen.

Ab 2027 gilt der Mindesthebesatz 280 %

Das Modell der 200-%-Gemeinden läuft aus: Der Gesetzgeber hat den Mindesthebesatz von 200 % auf 280 % angehoben (Gesetz vom 29. Juni 2026, BGBl. 2026 I Nr. 197). Wichtig ist die Übergangsregel in § 36 Abs. 5b GewStG: Die 280 % gelten erstmals für den Erhebungszeitraum 2027. Für 2026 bleibt es bei der alten Untergrenze von 200 %.

Für die Praxis heißt das: Gemeinden wie Giersleben oder Langenwolschendorf müssen spätestens 2027 anheben, und wer seinen Sitz gezielt in eine Niedrig-Hebesatz-Gemeinde gelegt hat, sollte die Kalkulation neu aufmachen. Für Einzelunternehmer ändert sich wenig, weil die § 35-Anrechnung auch 280 % noch vollständig abdeckt. Spürbar wird die Anhebung vor allem für Kapitalgesellschaften, die bewusst in Hebesatz-Oasen sitzen.

Häufige Fragen

Warum zahlt ein Einzelunternehmer in einer 200-%-Gemeinde effektiv keine Gewerbesteuer?
Die Einkommensteuer rechnet die Gewerbesteuer nach § 35 EStG bis zum Vierfachen des Steuermessbetrags an. Bei 200 % Hebesatz beträgt die Gewerbesteuer genau das Doppelte des Messbetrags, die Anrechnung deckt sie also komplett. Rechnerisch bleibt die Belastung bis etwa 400 % bei null, sofern genug Einkommensteuer zum Anrechnen da ist.
Kann meine Gemeinde den Hebesatz rückwirkend erhöhen?
Begrenzt: Nach § 16 Abs. 3 GewStG kann die Gemeinde den Hebesatz bis zum 30. Juni eines Jahres mit Wirkung ab Jahresbeginn festsetzen. Nach diesem Stichtag ist eine Festsetzung nur noch zulässig, wenn sie den zuletzt geltenden Hebesatz nicht überschreitet – eine rückwirkende Erhöhung in der zweiten Jahreshälfte ist damit ausgeschlossen.
Zählt der Hebesatz am Firmensitz oder an der Betriebsstätte?
Maßgeblich ist die Gemeinde der Betriebsstätte. Unterhält dein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Steuermessbetrag zerlegt (§§ 28 ff. GewStG), in der Regel nach den Arbeitslöhnen je Standort. Ein Briefkasten in einer Niedrig-Hebesatz-Gemeinde ohne echte Betriebsstätte bringt deshalb nichts.

Fazit

Der Hebesatz ist ein echter Standortfaktor, aber nur für einen Teil der Unternehmen: Einzelunternehmer und Personengesellschaften stellt die § 35-Anrechnung bis rund 400 % steuerlich neutral, Kapitalgesellschaften zahlen jeden Punkt. Ab dem Erhebungszeitraum 2027 zieht der Mindesthebesatz auf 280 % an und beendet die extremsten Oasen. Schlag deine Gemeinde im Hebesatz-Atlas nach und rechne deine Belastung im Gewerbesteuer-Rechner durch.

Quellen:

  • § 16 GewStG – Hebesatz, Mindesthebesatz, Festsetzungsfristen
  • § 36 GewStG – Abs. 5b: 280 % erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 (G. v. 29.06.2026, BGBl. 2026 I Nr. 197)
  • § 35 EStG – Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
  • Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Realsteuervergleich Berichtsjahr 2024 (Regionaldatenbank, Tabelle 71231-01-03-5, dl-de/by-2-0)