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Einkommensteuer 2026

Wie der Tarif rechnet — und wann Splitting Geld spart

1. Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist die Basis

Ein häufiges Missverständnis: Die Einkommensteuer wird nicht auf dein Bruttogehalt berechnet. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) — also das, was übrig bleibt, nachdem Werbungskosten, Sonderausgaben (etwa Vorsorgeaufwendungen), außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge abgezogen sind. Zwischen Brutto und zvE liegen oft mehrere Tausend Euro.

Wenn du nur dein Bruttogehalt kennst und wissen willst, was netto übrig bleibt, ist der Brutto-Netto-Rechner der richtige Startpunkt — er rechnet Lohnsteuer und Sozialabgaben aus dem Brutto. Dieser Einkommensteuer-Rechner setzt dagegen am bereits ermittelten zvE an und zeigt dir die tarifliche Jahressteuer.

Vom Brutto zum zvE (vereinfacht)

  • Bruttojahreslohn
  • − Werbungskosten (mind. 1.230 € Pauschbetrag)
  • − Sonderausgaben & Vorsorgeaufwendungen
  • = zu versteuerndes Einkommen

2. Der Einkommensteuertarif 2026 — fünf Zonen

Der Tarif nach § 32a EStG ist progressiv: Je mehr du verdienst, desto höher der Steuersatz auf den jeweils nächsten Euro. 2026 gibt es fünf Zonen:

Tarifzonen 2026 (Einzelveranlagung)

  • 0 – 12.348 €: Grundfreibetrag, 0 %
  • 12.349 – 17.799 €: untere Progression, 14 % → ~24 %
  • 17.800 – 69.878 €: obere Progression, ~24 % → 42 %
  • 69.879 – 277.825 €: Spitzensteuersatz 42 %
  • ab 277.826 €: Reichensteuer 45 %

Ein verbreiteter Irrtum: Der Spitzensteuersatz gilt nicht auf das gesamte Einkommen, sondern nur auf den Teil oberhalb der jeweiligen Grenze. Jeder Euro darunter wird mit dem niedrigeren Satz seiner Zone besteuert — genau daher kommt der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz.

3. Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz

Kaum etwas wird so oft durcheinandergebracht wie diese zwei Größen. Der Grenzsteuersatz ist der Satz auf deinen nächsten verdienten Euro. Er entscheidet, was eine Gehaltserhöhung oder ein zusätzlicher Steuerabzug netto bringt. Der Durchschnittssteuersatz dagegen ist schlicht die festgesetzte Steuer geteilt durch dein gesamtes zvE — und liegt immer darunter.

Beispiel: 45.000 € zvE (2026, Einzelveranlagung)

  • Einkommensteuer: rund 9.400 €
  • Durchschnittssteuersatz: ca. 21 % (9.400 / 45.000)
  • Grenzsteuersatz: ca. 35 % (auf den letzten Euro)

Das hat eine praktische Folge: Eine Sonderausgabe von 1.000 € spart hier nicht 21 %, sondern 35 % = 350 € — sie wird ja vom oberen Ende des Einkommens abgezogen, dort wo der höchste Satz greift. Beide Sätze zeigt dir der Rechner direkt an.

4. Ehegattensplitting — wann es sich lohnt

Bei Zusammenveranlagung greift das Splittingverfahren nach § 32a Abs. 5 EStG: Das gemeinsame zvE wird halbiert, die Steuer auf die Hälfte berechnet und anschließend verdoppelt. Weil der Tarif progressiv ist, ergibt sich daraus ein Vorteil — aber nur, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen.

Wann bringt Splitting wie viel?

  • Beide gleich viel: kein Vorteil (0 €)
  • Ein Alleinverdiener: maximaler Vorteil, oft mehrere Tausend Euro
  • Grund: das niedrigere Einkommen „hebt“ das höhere aus der Progression

Den eigenen Splittingvorteil rechnest du leicht selbst aus: einmal das gemeinsame zvE mit aktiviertem Splitting eingeben, dann beide Einzeleinkommen getrennt — die Differenz ist dein Vorteil in Euro. Und wer die günstigste monatliche Lohnsteuer-Aufteilung sucht, ist im Steuerklassenvergleich richtig.

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