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Einkommensteuer-Rechner 2026

Tarifliche Einkommensteuer aus deinem zu versteuernden Einkommen — Grundtarif oder Splitting, inkl. Soli und Kirchensteuer.

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Trag hier dein zu versteuerndes Einkommen ein – das sind deine gesamten Einkünfte nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Den Wert findest du in deiner Einkommensteuererklärung oder im Steuerbescheid. Achtung: Das ist nicht dein Bruttogehalt.

Einkünfte nach Abzug aller Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben — nicht dein Bruttogehalt.

Wähle das Jahr, für das du die Steuer berechnen möchtest. Jedes Jahr gilt ein eigener Steuertarif mit angepassten Freibeträgen und Grenzwerten. Für deine aktuelle Steuererklärung wählst du das Jahr, für das du die Erklärung abgibst.

Beispielwerte in den Erläuterungen gelten für 2026; ein gewähltes Vorjahr berechnet der Rechner mit dem jeweiligen Tarif.

Wähle deinen Kirchensteuersatz. Bist du kein Mitglied einer Kirche, wähle „Keine“. Der Satz von 8 % gilt in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen übrigen Bundesländern. Deinen Mitgliedsstatus siehst du auf deiner Gehaltsabrechnung oder im Steuerbescheid.
Hake dies an, wenn du und dein Ehepartner bzw. eingetragene/r Lebenspartner/in gemeinsam veranlagt werden. Gebt dann das gemeinsame zvE beider Partner ein. Das Splitting-Verfahren halbiert das zvE, wendet den Tarif an und verdoppelt die Steuer – das spart Steuern, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind.

Ergebnis in wenigen Sekunden

Berechnung läuft...

Berechnungsgrundlage: § 32a EStG (Tarif 2026), § 4 SolZG, KiStG der Länder | Stand: Juni 2026

Einkommensteuertarif 2026

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € (Einzelveranlagung). Bis dahin fällt keine Einkommensteuer an. Danach steigt der Grenzsteuersatz progressiv von 14 % bis zum Spitzensteuersatz 42 % (ab 69.879 € zvE), die sogenannte Reichensteuer von 45 % greift ab 277.826 €.

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, fällt aber erst oberhalb der Freigrenze an (2026: 20.350 € ESt einzeln / 40.700 € zusammen).

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: Juni 2026.

Beispiel: 40.000 € zu versteuerndes Einkommen

Nehmen wir ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 € (Single, Grundtarif 2026):

  1. Einkommensteuer — Grundtarif (§ 32a EStG)7.209,00 €
  2. Durchschnittssteuersatz18,0 %
  3. = bleibt nach Steuer32.791,00 €

Auf 40.000 € zahlst du 7.209 € Einkommensteuer — im Schnitt 18 %, obwohl der Spitzensteuersatz für den letzten Euro schon höher liegt (Progression). Soli fällt hier nicht an. Deinen Fall rechnest du oben aus.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 € pro Person. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt er sich auf 24.696 €.

Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?

Der Durchschnittssteuersatz ist die Einkommensteuer geteilt durch dein gesamtes zvE. Der Grenzsteuersatz ist der Satz auf deinen letzten verdienten Euro — er ist immer höher und steigt bis zum Spitzensteuersatz von 42 %.

Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?

Das zvE ist die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer: alle Einkünfte abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge. Es ist nicht dein Bruttogehalt — für die Lohnsteuer aus dem Brutto nutze den Brutto-Netto-Rechner.

Wann lohnt sich das Ehegattensplitting?

Das Splitting bringt umso mehr Vorteil, je größer der Einkommensunterschied der Partner ist. Bei gleich hohen Einkommen ergibt sich kein Splittingvorteil.

Grundtarif vs. Splitting erklärt

Wie der Einkommensteuertarif 2026 funktioniert: Grundfreibetrag, Progression, Spitzensteuersatz und wann sich das Ehegattensplitting lohnt — mit Rechenbeispielen.

→ Zum Ratgeber