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Einkommensteuer-Rechner 2026

Tarifliche Einkommensteuer aus deinem zu versteuernden Einkommen — Grundtarif oder Splitting, inkl. Soli und Kirchensteuer.

Keine Datenspeicherung Aktuelles Recht 2026 100 % kostenlos

Einkünfte nach Abzug aller Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben — nicht dein Bruttogehalt.

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Berechnungsgrundlage: § 32a EStG (Tarif 2026), § 4 SolZG, KiStG der Länder | Stand: März 2026

Einkommensteuertarif 2026

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € (Einzelveranlagung). Bis dahin fällt keine Einkommensteuer an. Danach steigt der Grenzsteuersatz progressiv von 14 % bis zum Spitzensteuersatz 42 % (ab 69.879 € zvE), die sogenannte Reichensteuer von 45 % greift ab 277.826 €.

Der Solidaritaetszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, fällt aber erst oberhalb der Freigrenze an (2026: 20.350 € ESt einzeln / 40.700 € zusammen).

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: März 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 € pro Person. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt er sich auf 24.696 €.

Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?

Der Durchschnittssteuersatz ist die Einkommensteuer geteilt durch dein gesamtes zvE. Der Grenzsteuersatz ist der Satz auf deinen letzten verdienten Euro — er ist immer höher und steigt bis zum Spitzensteuersatz von 42 %.

Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?

Das zvE ist die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer: alle Einkünfte abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge. Es ist nicht dein Bruttogehalt — für die Lohnsteuer aus dem Brutto nutze den Brutto-Netto-Rechner.

Wann lohnt sich das Ehegattensplitting?

Das Splitting bringt umso mehr Vorteil, je größer der Einkommensunterschied der Partner ist. Bei gleich hohen Einkommen ergibt sich kein Splittingvorteil.

Grundtarif vs. Splitting erklärt

Wie der Einkommensteuertarif 2026 funktioniert: Grundfreibetrag, Progression, Spitzensteuersatz und wann sich das Ehegattensplitting lohnt — mit Rechenbeispielen.

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