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Freelancer-Stundensatz richtig kalkulieren

Guide 2026

1. Vom Wunsch-Netto zum Brutto-Stundensatz

Die meisten Freelancer denken in Netto-Monatseinkommen — also dem Betrag, der nach Steuern und Versicherungen übrig bleibt. Um davon auf einen Stundensatz zu kommen, musst du rückwärts rechnen: Wunsch-Netto → + Steuern → + Sozialversicherung → + Betriebskosten → ÷ fakturierbare Stunden.

Beispielrechnung: Du möchtest 4.000 € netto im Monat verdienen. Dafür musst du ca. 6.500 € vor Steuern erwirtschaften (bei ca. 35 % effektiver Steuer- und SV-Last). Addiere Betriebskosten von ca. 800 € (Büro, Software, Versicherungen, Weiterbildung), dann landest du bei rund 7.300 € Bruttobedarf pro Monat.

Teile diesen Betrag durch deine realistisch fakturierbaren Stunden (dazu mehr in Abschnitt 3). Bei ca. 100 fakturierbaren Stunden pro Monat ergibt sich ein Stundensatz von rund 73 € netto (ohne USt). Inklusive Puffer für Urlaub und Krankheit empfehlen wir, mindestens 90–95 €/Stunde anzusetzen.

Formel: Wunsch-Netto → Stundensatz

  • Wunsch-Netto: 4.000 €/Monat
  • + Steuern & SV (~35 %): +2.500 €
  • + Betriebskosten: +800 €
  • = Bruttobedarf: 7.300 €/Monat
  • ÷ ~77 fakturierbare Stunden = ~95 €/Stunde

Wichtig: Diese Rechnung enthält noch keine Umsatzsteuer. Als Regelbesteuerer schlägst du 19 % USt auf deinen Netto-Stundensatz — dieser Betrag gehört dem Finanzamt und ist kein Einkommen. Kleinunternehmer stellen ohne USt in Rechnung.

2. Steuern und Sozialversicherung einkalkulieren

Als Freelancer in Deutschland unterliegst du der Einkommensteuer mit einem progressiven Tarif von 14 % bis 45 %. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € — bis dahin zahlst du keine Einkommensteuer. Ab ca. 70.000 € zu versteuerndem Einkommen greift der Spitzensteuersatz von 42 %, ab 277.826 € die Reichensteuer mit 45 %.

Gewerbesteuer betrifft nur Gewerbetreibende, nicht Freiberufler (§ 18 EStG). Der Freibetrag liegt bei 24.500 € Gewerbeertrag. Darüber wird die Gewerbesteuer fällig, allerdings bis zum Faktor 4,0 auf die Einkommensteuer angerechnet. Ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, hängt von deiner Tätigkeit ab — IT-Berater und Designer sind häufig freiberuflich, Online-Händler gewerblich.

Bei der Sozialversicherung liegt der größte Posten in der Kranken- und Pflegeversicherung. Als Selbstständiger zahlst du den vollen Beitrag allein — rund 15–16 % deines Einkommens (inkl. Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung). Die gesetzliche KV hat eine Beitragsbemessungsgrenze; darüber hinaus steigt der Beitrag nicht weiter.

Steuer- und SV-Überblick für Freelancer

  • Einkommensteuer: progressiv 14–45 %
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % der ESt (Freigrenze beachten)
  • Gewerbesteuer: nur Gewerbetreibende, Freibetrag 24.500 €
  • Krankenversicherung: ca. 15–16 % (voller Beitrag)
  • Rentenversicherung: freiwillig (außer bestimmte Berufsgruppen)

Faustregel: Lege als Freelancer ca. 40–50 % deines Bruttoumsatzes für Steuern und Sozialversicherung zurück. Lieber zu viel als zu wenig — Steuernachzahlungen inklusive Vorauszahlungen können im ersten Jahr überraschend hoch ausfallen.

3. Billable Ratio — die versteckte Variable

Der häufigste Fehler bei der Stundensatz-Kalkulation: zu viele Stunden als fakturierbar einplanen. Theoretisch hat ein Arbeitsjahr 2.080 Stunden (52 Wochen × 40 Stunden). In der Praxis sieht es ganz anders aus.

Von den 2.080 Stunden musst du abziehen: Urlaub (mindestens 4–6 Wochen), Krankheit (im Schnitt 2 Wochen), Feiertage (ca. 10 Tage), Akquise und Networking (10–20 % der Arbeitszeit), Administration (Buchhaltung, E-Mails, Angebote — ca. 10 %) und Weiterbildung. Übrig bleiben realistisch etwa 1.100–1.300 fakturierbare Stunden pro Jahr.

Rechnung: Fakturierbare Stunden pro Jahr

  • Theoretisch: 52 × 40 = 2.080 Stunden
  • − Urlaub (30 Tage): −240 Stunden
  • − Feiertage (10 Tage): −80 Stunden
  • − Krankheit (~10 Tage): −80 Stunden
  • − Akquise & Admin (~20 %): −340 Stunden
  • − Weiterbildung: −80 Stunden
  • = Fakturierbar: ca. 1.260 Stunden (~105/Monat)

Eine Billable Ratio von 75 % (bezogen auf die tatsächlich gearbeiteten Stunden nach Abzug von Urlaub und Krankheit) gilt als guter Wert. Einsteiger liegen oft bei 50–60 %, erfahrene Freelancer mit Stammkunden erreichen 80 % und mehr.

Tipp: Tracke deine Stunden von Anfang an — auch nicht-fakturierbare Tätigkeiten. Nur so erkennst du, wo deine Zeit wirklich hinfließt und kannst deine Billable Ratio gezielt verbessern.

4. Stundensatz vs. Tagessatz vs. Projektpreis

Der Stundensatz ist nur eines von mehreren Preismodellen für Freelancer. Jedes Modell hat seine Stärken und Risiken — die beste Wahl hängt von deiner Tätigkeit, deinen Kunden und deiner Erfahrung ab.

Preismodelle im Vergleich

  • Stundensatz: Transparent und fair, aber du trägst das Effizienzrisiko. Je schneller du arbeitest, desto weniger verdienst du. Gut für laufende Betreuung und Support.
  • Tagessatz: Der Standard im Consulting — basiert auf 8 Stunden. Bietet mehr Planungssicherheit und vermeidet Diskussionen über einzelne Stunden. Üblich: Stundensatz × 8 (nicht × 7).
  • Projektpreis: Fixpreis für ein definiertes Ergebnis. Profitabel, wenn du schnell und erfahren bist. Riskant bei unklarem Scope — Scope Creep ist der größte Feind des Festpreises.
  • Value-Based Pricing: Der Preis orientiert sich am Wert für den Kunden, nicht am Aufwand. Das profitabelste Modell — erfordert aber Verhandlungsgeschick und tiefes Verständnis des Kundenproblems.

Einsteiger beginnen meist mit Stunden- oder Tagessätzen, weil diese einfach zu kommunizieren sind. Mit wachsender Erfahrung und Reputation lohnt sich der Umstieg auf Projekt- oder Wertbasierte Preise — hier entkoppelst du dein Einkommen von der Arbeitszeit.

Praxis-Tipp: Kombiniere Modelle je nach Auftrag. Beratung und Strategie eignen sich für Tagessätze, klar definierte Ergebnisse (Website, Logo, App-Feature) für Festpreise, und laufende Wartung für Stundenbasis oder Retainer-Verträge.

Egal welches Modell du wählst: Deine Kalkulation muss stimmen. Nutze unseren Rechner, um deinen Mindeststundensatz zu ermitteln — der Betrag, unter dem du nicht profitabel arbeiten kannst. Alles darüber ist Verhandlungssache.

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