Kfz-Steuer berechnen
Hubraum- und CO2-Anteil nach § 9 KraftStG — für PKW, Motorrad, E-Auto und Oldtimer.
Berechnungsgrundlage: § 8, § 9 KraftStG, § 3d KraftStG (E-Auto) | Stand: Juni 2026
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Wie sich die Kfz-Steuer zusammensetzt
Für PKW gilt: Hubraum-Anteil (2,00 €/100 cm³ Benziner, 9,50 € Diesel) plus CO2-Anteil. Bei Erstzulassung ab 2021 ist der CO2-Teil progressiv gestaffelt: erst ab 95 g/km, dann 2,00 bis 4,00 € je Gramm in sechs Stufen.
E-Autos sind bis zu 10 Jahre steuerbefreit, Oldtimer zahlen eine Pauschale. Nicht abgedeckt: Wohnmobile, Nutzfahrzeuge über 3,5 t und PKW mit Erstzulassung vor Juli 2009.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 9 KraftStG — Steuersatz (Hubraum, CO2-Staffel, Pauschalen)
- § 3d KraftStG — Steuerbefreiung Elektrofahrzeuge
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.
Die CO2-Staffel ab 2021 erklärt
Warum ein Gramm CO2 mehr unterschiedlich teuer ist, wie die sechs Stufen wirken und was sich beim E-Auto und Oldtimer ändert — mit Rechenbeispielen.
→ Zum RatgeberRechenbeispiel: gleicher Motor, doppelte Steuer
Ein Kompakter mit 1.500 cm³, CO2-Ausstoß 140 g/km, Erstzulassung 2023: Als Benziner 126,50 € im Jahr (30,00 € Hubraum + 96,50 € CO2), als Diesel 239,00 € (142,50 € Hubraum + identischer CO2-Anteil). Der Diesel-Aufschlag steckt komplett im Hubraum-Satz von 9,50 statt 2,00 € je 100 cm³ — als Ausgleich für die niedrigere Energiesteuer an der Zapfsäule.
Was der Rechner nicht abbildet
Saisonkennzeichen (Steuer nur anteilig für die Betriebsmonate), Schwerbehinderten-Ermäßigungen (50 % oder volle Befreiung nach § 3a KraftStG) und Anhänger rechnet der Rechner nicht. Für Wohnmobile, Nutzfahrzeuge über 3,5 t und PKW mit Erstzulassung vor Juli 2009 gelten eigene Tarife — dafür ist der Rechner bewusst nicht gebaut. Die Steuer zieht der Zoll einmal jährlich per SEPA ein.
Die Rechtsgrundlagen im Einzelnen
Die gesamte Kfz-Steuer steht in einer einzigen Norm: § 9 KraftStG legt für jede Fahrzeugart einen eigenen Steuersatz fest. Welcher Absatz für dich gilt, entscheidet die Fahrzeugart und bei PKW zusätzlich das Datum der Erstzulassung.
- § 9 Abs. 1 Nr. 1 (Krafträder). 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum. Kein CO2-Anteil, kein Unterschied zwischen Benziner und Diesel. Eine 125er kostet damit 9,20 € im Jahr, eine 600er 44,16 €, eine Maschine mit 1.000 cm³ 73,60 €.
- § 9 Abs. 1 Nr. 2c (PKW ab 1.1.2021). Hubraum-Anteil plus progressiv gestaffelter CO2-Anteil für jedes Gramm über 95 g/km, in sechs Bändern von 2,00 € bis 4,00 € je Gramm. Das ist das Regime für alle Neuwagen.
- § 9 Abs. 1 Nr. 2b (PKW 1.7.2009 bis 31.12.2020). Gleicher Hubraum-Anteil, aber ein flacher CO2-Satz von 2,00 € je Gramm über einer Freigrenze, die mit dem Zulassungsjahr wandert: 120 g/km bis Ende 2011, 110 g/km ab 2012, 95 g/km ab 2014.
- § 9 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 (Gewicht, Elektro). Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht werden nach Gewicht besteuert: 11,25 € je angefangene 200 kg bis 2.000 kg, darüber 12,02 € bis 3.000 kg und 12,78 € bis 3.500 kg. Für Elektrofahrzeuge halbiert Abs. 2 diesen Betrag.
- § 9 Abs. 4 (H-Kennzeichen). Eine feste Jahrespauschale von 191,73 €, unabhängig von Hubraum und Verbrauch. Für Oldtimer-Krafträder sind es 46,02 €.
- § 3d KraftStG (Elektro-Befreiung). Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 18.5.2011 und dem 31.12.2030 sind zehn Jahre ab Zulassung steuerbefreit, längstens bis zum 31.12.2035. Die Befreiung gilt pro Fahrzeug einmal und läuft bei einem Halterwechsel weiter (Abs. 2).
Warum das Zulassungsjahr so viel ausmacht
Zwei identische Autos können unterschiedlich viel Steuer kosten, wenn sie in verschiedenen Jahren zugelassen wurden. Der Grund sind die wandernden CO2-Freigrenzen und der Wechsel vom flachen auf den progressiven Tarif. Hier derselbe Wagen mit 1.600 cm³ Hubraum, Benziner, 140 g/km CO2:
| Erstzulassung | CO2-Freigrenze | Jahressteuer |
|---|---|---|
| 2010 bis 2011 | 120 g/km | 72,00 € |
| 2012 bis 2013 | 110 g/km | 92,00 € |
| 2014 bis 2020 | 95 g/km | 122,00 € |
| ab 2021 | 95 g/km, progressiv | 128,50 € |
Zwischen dem ältesten und dem jüngsten Fall liegen 56,50 € im Jahr, bei völlig identischer Technik. Wichtig: Für dein Fahrzeug gilt dauerhaft das Regime des Zulassungsjahres. Ein 2014 zugelassener Wagen wechselt nicht in den progressiven Tarif, nur weil 2021 die Regeln geändert wurden.
Der Hubraum wird aufgerundet
Der Hubraum-Anteil zählt in angefangenen 100 cm³. Aus 999 cm³ werden zehn Einheiten und damit 20,00 € beim Benziner, aus 1.001 cm³ werden elf Einheiten und 22,00 €. Zwei Kubikzentimeter mehr Motor kosten also zwei Euro mehr Steuer im Jahr. Hersteller legen Motoren nicht zufällig knapp unter runden Werten aus.
Was gängige Fahrzeuge kosten
Alle Werte sind mit dem Rechner oben erzeugt, Erstzulassung ab 2021:
| Fahrzeug | Hubraum | CO2 | pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Kleinwagen, Benziner | 999 cm³ | 108 g/km | 46,00 € |
| Kompaktklasse, Benziner | 1.498 cm³ | 125 g/km | 92,00 € |
| SUV, Benziner | 1.984 cm³ | 185 g/km | 266,00 € |
| Mittelklasse, Diesel | 1.968 cm³ | 140 g/km | 286,50 € |
| Motorrad | 600 cm³ | – | 44,16 € |
Der Diesel-Aufschlag fällt bei großem Hubraum am stärksten aus. Bei 3.000 cm³ und 200 g/km zahlt der Benziner 340,00 €, der Diesel 565,00 €. Die Differenz von 225,00 € steckt vollständig im Hubraum-Satz, der CO2-Anteil ist mit 280,00 € in beiden Fällen identisch.
E-Auto: was nach der Befreiung kommt
Die zehnjährige Befreiung nach § 3d KraftStG läuft für die ersten E-Autos bereits aus. Ein 2015 zugelassenes Fahrzeug war bis 2025 frei und zahlt seit 2026. Ein 2016 zugelassenes ist noch bis 2026 befreit. Für Erstzulassungen ab 2026 endet die Befreiung wegen der Deckelung auf den 31.12.2035 früher als zehn Jahre.
Danach greift die Gewichtsbesteuerung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3, halbiert nach § 9 Abs. 2. Für gängige Gewichte ergibt das:
| Gesamtgewicht | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1.500 kg | 45,00 € | 3,75 € |
| 1.800 kg | 50,63 € | 4,22 € |
| 2.000 kg | 56,25 € | 4,69 € |
| 2.400 kg | 68,27 € | 5,69 € |
Selbst ein schweres E-Auto bleibt damit deutlich unter dem, was ein vergleichbarer Verbrenner kostet. Nicht abgebildet ist die Befreiung für nachträglich umgerüstete Fahrzeuge nach § 3d Abs. 4 KraftStG, die für Umrüstungen zwischen dem 18.5.2016 und dem 31.12.2030 gilt.
Begriffe aus dem Gesetzestext
- Fremdzündungsmotor
- Der Benziner. Das Gemisch wird per Zündkerze gezündet. Hubraum-Satz 2,00 € je angefangene 100 cm³.
- Selbstzündungsmotor
- Der Diesel. Das Gemisch entzündet sich durch Verdichtung. Hubraum-Satz 9,50 € je angefangene 100 cm³.
- Angefangene Einheit
- Die Rundungsregel des Gesetzes. Jeder begonnene Block von 100 cm³ (PKW), 25 cm³ (Kraftrad) oder 200 kg (Gewicht) zählt voll, auch wenn er nur zu einem Kubikzentimeter ausgeschöpft ist.
- H-Kennzeichen
- Das Oldtimer-Kennzeichen für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt und weitgehend im Originalzustand sind. Löst die Pauschale nach § 9 Abs. 4 KraftStG aus.
- Gewichtsbesteuerung
- Der Tarif nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG für Fahrzeuge ohne Hubraum. Er greift beim E-Auto erst nach Ablauf der Befreiung und wird dann halbiert.
Häufige Fragen
Wie wird die Kfz-Steuer für PKW berechnet?
Die Kfz-Steuer für PKW setzt sich aus einem Hubraum-Anteil und einem CO2-Anteil zusammen (§ 9 KraftStG). Der Hubraum kostet je angefangene 100 cm³ 2,00 € (Benziner) bzw. 9,50 € (Diesel). Bei Erstzulassung ab 2021 kommt ein progressiv gestaffelter CO2-Anteil für jedes Gramm über 95 g/km hinzu (2,00 € bis 4,00 € je g).
Wie lange ist ein E-Auto von der Kfz-Steuer befreit?
Reine Elektrofahrzeuge sind bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 für zehn Jahre ab Zulassung befreit, längstens bis 31. Dezember 2035 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Danach wird nach Gewicht besteuert, abzüglich 50 % nach § 9 Abs. 2 KraftStG. Bei 1.800 kg sind das 50,63 € im Jahr.
Warum zahlt der Diesel so viel mehr?
Der Unterschied steckt allein im Hubraum-Satz: 9,50 € je angefangene 100 cm³ beim Selbstzündungsmotor gegenüber 2,00 € beim Fremdzündungsmotor (§ 9 Abs. 1 Nr. 2c KraftStG). Der CO2-Anteil ist bei gleichem Ausstoß identisch. Bei 3.000 cm³ und 200 g/km zahlt der Benziner 340,00 € und der Diesel 565,00 €. Der Aufschlag gleicht die niedrigere Energiesteuer auf Dieselkraftstoff aus.
Ändert sich meine Steuer, wenn das Gesetz geändert wird?
Für dein Fahrzeug gilt dauerhaft das Regime seines Erstzulassungsdatums. Ein 2018 zugelassener PKW bleibt im flachen 2-Euro-Tarif nach § 9 Abs. 1 Nr. 2b KraftStG, auch wenn seit 2021 die progressive Staffel gilt. Der Gesetzgeber hat die Neuregelung ausdrücklich an das Zulassungsdatum geknüpft und Bestandsfahrzeuge nicht überführt.
Wie viel kostet ein H-Kennzeichen?
Für Oldtimer mit H-Kennzeichen gilt eine feste Jahrespauschale von 191,73 € nach § 9 Abs. 4 Nr. 2 KraftStG, unabhängig von Hubraum, Kraftstoff und CO2-Ausstoß. Gilt das Kennzeichen nur für Krafträder, sind es 46,02 € (Nr. 1). Bei großvolumigen Motoren ist das oft günstiger als die reguläre Besteuerung, bei kleinen Motoren teurer.
Wie wird der Hubraum gerundet?
Immer nach oben, in angefangenen 100 cm³ bei PKW und angefangenen 25 cm³ bei Krafträdern (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KraftStG). Aus 999 cm³ werden zehn Einheiten und 20,00 € beim Benziner, aus 1.001 cm³ elf Einheiten und 22,00 €. Ein Motor knapp unter der Hunderterschwelle spart also bares Geld.
Was bedeutet die progressive CO2-Staffel?
Seit dem 1. Januar 2021 steigt der Satz je Gramm mit dem Ausstoß: 2,00 € für die Gramme zwischen 95 und 115 g/km, dann 2,20 €, 2,50 €, 2,90 €, 3,40 € und ab 195 g/km 4,00 € je Gramm (§ 9 Abs. 1 Nr. 2c KraftStG). Gerechnet wird bandweise wie beim Einkommensteuertarif, nicht mit einem einheitlichen Satz auf den Gesamtausstoß.
Welche Fälle rechnet dieser Rechner nicht?
Wohnmobile (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG), Nutzfahrzeuge über 3,5 t (Nr. 4), Anhänger (Nr. 5) und PKW mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009, für die eine Euro-Norm-Tabelle gilt. Ebenfalls nicht abgebildet: Saisonkennzeichen mit anteiliger Besteuerung, Ermäßigungen für schwerbehinderte Menschen nach § 3a KraftStG und die Befreiung für umgerüstete Elektrofahrzeuge nach § 3d Abs. 4 KraftStG.