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Kinderzuschlag 2026 — wer ihn bekommt und wie hoch er ist

Der Zuschlag für Familien mit kleinem Einkommen — bis 297 € pro Kind, ganz ohne Bürgergeld.

Für wen der Kinderzuschlag gedacht ist

Den Kinderzuschlag (KiZ) bekommen Eltern, die genug für sich selbst verdienen, deren Einkommen aber nicht für die ganze Familie reicht. Er soll verhindern, dass eine Familie nur wegen der Kinder ins Bürgergeld rutscht. Rechtsgrundlage ist § 6a BKGG.

Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 297 € pro Kind und Monat (einschließlich 25 € Sofortzuschlag). Wer KiZ bezieht, hat zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und kann sich von Kita-Gebühren befreien lassen.

Die drei Voraussetzungen

  • Du beziehst Kindergeld für das Kind.
  • Dein Bruttoeinkommen erreicht die Mindesteinkommensgrenze: 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende).
  • Dein Einkommen ist nicht so hoch, dass der Zuschlag vollständig abgeschmolzen wird — und mit KiZ (plus ggf. Wohngeld) besteht keine Hilfebedürftigkeit nach SGB II mehr.

Wie der Betrag schrumpft

Zwei Dinge mindern den Zuschlag:

  • Einkommen des Kindes (Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Waisenrente) senkt den KiZ dieses Kindes um 45 %.
  • Erwerbseinkommen der Eltern über ihrem eigenen Bedarf senkt den Gesamt-Zuschlag um 45 % des übersteigenden Betrags. Sonstiges Einkommen (z. B. Arbeitslosengeld) wird zu 100 % angerechnet.

Der Bedarf der Eltern setzt sich zusammen aus ihrem Regelbedarf (563 € allein, 2 × 506 € als Paar), einem etwaigen Mehrbedarf für Alleinerziehende und ihrem Anteil an den Wohnkosten. Diesen Wohnkosten-Anteil teilt das Gesetz nach dem 12. Existenzminimumbericht zwischen Eltern und Kindern auf (§ 6a Abs. 5 BKGG).

Beispiel 1: Paar, ein Kind

Ein Paar mit einem 5-jährigen Kind, 2.800 € brutto / 2.100 € netto Erwerbseinkommen, 900 € Wohnkosten:

  • Eltern-Regelbedarf: 1.012 € + Wohnkosten-Anteil (rund 83 %) ≈ 749 € = rund 1.761 € Bedarf
  • Anrechenbares Netto nach § 11b-Freibeträgen (378 €): etwa 1.722 € — das liegt unter dem Bedarf, also keine Abschmelzung.
  • Ergebnis: voller Höchstbetrag 297 €, plus 259 € Kindergeld = 556 € für das Kind.

Beispiel 2: Alleinerziehend, ein Kind

Eine alleinerziehende Person mit einem 3-jährigen Kind hat zusätzlich den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II (36 % von 563 € = 202,68 €). Das erhöht den elterlichen Bedarf — und damit den Spielraum, bis der Zuschlag abschmilzt. Genau das macht den KiZ für Alleinerziehende oft wertvoll.

Kinderzuschlag oder Bürgergeld?

Beides zusammen geht nicht. Reicht dein Einkommen mit KiZ und Wohngeld, um ohne Bürgergeld auszukommen, ist der Kinderzuschlag der richtige Weg — er ist bürokratisch leichter und du bleibst aus dem Jobcenter-Bezug. Bleibt trotz KiZ Hilfebedürftigkeit, ist Bürgergeld die passende Leistung. Prüfe im Zweifel beides.

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