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Mehrwertsteuer berechnen

Netto in Brutto umrechnen oder die Umsatzsteuer aus dem Brutto herausrechnen.

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Dein Betrag ist…
Wähle Netto, wenn du den Betrag vor der Mehrwertsteuer kennst und das Brutto berechnen willst. Wähle Brutto, wenn du den Endpreis inkl. MwSt hast und die enthaltene Steuer herausrechnen willst.
Gib hier deinen Netto- oder Bruttobetrag in Euro ein. Kommazahlen kannst du mit einem Punkt oder Komma trennen, z.B. „1.000,50“.
Wähle den passenden Mehrwertsteuersatz. 19 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. 7 % gilt u.a. für Lebensmittel, Bücher und Gastro-Speisen. 0 % gilt z.B. für bestimmte Photovoltaikanlagen. Im Zweifel findest du den Satz auf deiner Rechnung.

Ergebnis in wenigen Sekunden

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Berechnungsgrundlage: § 12 UStG (19 % Regelsatz, 7 % ermäßigt, 0 % Nullsteuersatz) | Stand: Juni 2026

Mehrwertsteuer in Deutschland

Die Mehrwertsteuer (umsatzsteuerlich: Umsatzsteuer) beträgt nach § 12 UStG 19 % (Regelsatz) oder 7 % (ermäßigt). Zum Netto wird die Steuer aufgeschlagen — im Brutto ist sie bereits enthalten.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Satz von 7 % dauerhaft auch für Speisen in der Gastronomie (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG) — Getränke bleiben bei 19 %.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.

So rechnest du die Mehrwertsteuer

Beim Aufschlagen rechnest du vom Netto zum Brutto: Du multiplizierst den Nettobetrag mit dem Steuersatz und addierst das Ergebnis. Bei 1.000 € netto sieht das so aus:

19 % (Regelsatz)7 % (ermäßigt)
Netto1.000,00 €1.000,00 €
+ Mehrwertsteuer190,00 €70,00 €
= Brutto1.190,00 €1.070,00 €

Beim Herausrechnen gehst du den umgekehrten Weg: Du teilst das Brutto durch 1,19 (bzw. 1,07). Aus 1.190 € brutto werden so wieder 1.000 € netto — die enthaltenen 190 € sind die Mehrwertsteuer. Genau das macht der Rechner oben, wenn du „Brutto“ auswählst.

Für Unternehmen ist diese ausgewiesene Steuer die Vorsteuer, die sie sich über die Umsatzsteuer-Voranmeldung vom Finanzamt zurückholen können. Für Privatpersonen ist sie dagegen einfach Teil des Endpreises.

Wann gelten 7 %, wann 19 %?

Der ermäßigte Satz ist die Ausnahme und in § 12 Abs. 2 UStG abschließend aufgezählt. Alles, was dort nicht steht, fällt unter den Regelsatz von 19 %.

7 % — ermäßigt

  • ✓ Lebensmittel (Anlage 2 zum UStG)
  • ✓ Bücher, Zeitungen, E-Books
  • ✓ Personennahverkehr & Taxi
  • ✓ Theater, Konzerte, Museen
  • ✓ kurzfristige Beherbergung (Hotel)
  • ✓ Restaurant-Speisen (§ 12 Abs. 2 Nr. 15)

19 % — Regelsatz

  • ✓ die meisten Waren & Dienstleistungen
  • ✓ Getränke (auch in der Gastronomie)
  • ✓ Elektronik, Kleidung, Möbel
  • ✓ Handwerker- & Beratungsleistungen

Seit dem 1. Januar 2026 gelten für Restaurant-Speisen dauerhaft 7 % — Getränke bleiben aber bei 19 %.

Drei Sätze, drei Absätze

Das Umsatzsteuergesetz kennt nicht zwei Steuersätze, sondern drei, und jeder steht in einem eigenen Absatz des § 12 UStG.

  • 19 Prozent (Abs. 1). Der Regelsatz. „Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage." Alles, was nicht ausdrücklich anders geregelt ist, landet hier.
  • 7 Prozent (Abs. 2). Der ermäßigte Satz, und zwar nur für die dort abschließend aufgezählten Umsätze. Es gibt keine allgemeine Billigkeitsregel, nach der etwas „eigentlich lebensnotwendig" wäre und deshalb ermäßigt sein müsste.
  • 0 Prozent (Abs. 3). Der Nullsteuersatz, praktisch relevant vor allem für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp. Das ist kein steuerfreier Umsatz im klassischen Sinn, sondern ein Umsatz mit einem Steuersatz von null.

Die zwei Rechenrichtungen

Aus dem Netto zum Brutto zu kommen ist einfach: Du multiplizierst mit 1,19 beziehungsweise 1,07. Der umgekehrte Weg ist die häufigere Fehlerquelle, weil viele die 19 Prozent schlicht abziehen. Das ist falsch.

Aus einem Bruttobetrag holst du die Steuer heraus, indem du durch 1,19 teilst und die Differenz bildest. Bezogen auf den Bruttobetrag entspricht die Steuer dem Faktor 19/119, also rund 15,97 Prozent, nicht 19. Beim ermäßigten Satz sind es 7/107 oder rund 6,54 Prozent.

Der Unterschied ist kein Rundungsdetail. Wer von 1.190 € brutto 19 Prozent abzieht, landet bei 963,90 € statt bei den korrekten 1.000 € und verschätzt sich um über 36 €.

EingabeSatzNettoSteuerBrutto
1.000 € netto19 %1.000,00 €190,00 €1.190,00 €
1.190 € brutto19 %1.000,00 €190,00 €1.190,00 €
2.500 € brutto19 %2.100,84 €399,16 €2.500,00 €
49,99 € brutto19 %42,01 €7,98 €49,99 €
49,99 € brutto7 %46,72 €3,27 €49,99 €

Der Rechner arbeitet intern mit Dezimalarithmetik und bildet den Steuerbetrag so, dass Netto plus Steuer immer exakt den Bruttobetrag ergibt. Bei krummen Beträgen wie 49,99 € ist das der Grund, warum 42,01 plus 7,98 aufgeht, obwohl 42,01 × 0,19 rechnerisch 7,9819 wäre.

Was seit 2026 mit 7 Prozent besteuert wird

Die auffälligste Änderung betrifft die Gastronomie. § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ermäßigt die Steuer auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

Die Ausnahme im Nebensatz ist der Teil, der Wirte beschäftigt: Das Essen wird mit 7 Prozent besteuert, das Getränk daneben mit 19. Auf einer Rechnung über Hauptgericht und Bier stehen damit zwei Steuersätze, und die Kasse muss beide sauber trennen.

Ansonsten steht im Katalog des Absatzes 2 unter anderem das, was du im Alltag als „ermäßigt" kennst:

  • Nr. 1 und 2. Lieferung, Einfuhr, innergemeinschaftlicher Erwerb und Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände. Dort stehen die Lebensmittel, Bücher und Zeitungen. Der Katalog ist eine Liste, kein Prinzip.
  • Nr. 10. Personenbeförderung im Schienenbahnverkehr sowie im genehmigten Linienverkehr, mit Taxen und Fähren, wenn die Beförderung innerhalb einer Gemeinde bleibt oder die Strecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.
  • Nr. 11. Kurzfristige Beherbergung von Fremden und die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, sind ausgenommen – das ist die Wurzel des bekannten Frühstücks-Problems im Hotel.
  • Nr. 14. E-Books und digitale Zeitungen, allerdings nicht, wenn die Veröffentlichung im Wesentlichen aus Video oder hörbarer Musik besteht oder überwiegend Werbezwecken dient.
  • Nr. 9. Umsätze im Zusammenhang mit dem Betrieb von Schwimmbädern und die Verabreichung von Heilbädern.

Wenn gar keine Umsatzsteuer anfällt

Null auf der Rechnung kann drei sehr verschiedene Gründe haben, und die Unterscheidung ist mehr als Wortklauberei.

Beim Nullsteuersatz nach Abs. 3 liegt ein steuerpflichtiger Umsatz vor, dessen Satz null beträgt. Bei einer Steuerbefreiung nach § 4 UStG ist der Umsatz steuerfrei, was in vielen Fällen den Vorsteuerabzug auf der Eingangsseite kostet. Und als Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind deine Umsätze steuerfrei, weil du die Umsatzgrenzen einhältst.

Praktisch heißt das: Wenn auf deiner Rechnung keine Umsatzsteuer steht, gehört ein Hinweis darauf, warum. Und wer als Kleinunternehmer versehentlich doch Steuer ausweist, schuldet den ausgewiesenen Betrag nach § 14c Abs. 2 UStG, obwohl er ihn gar nicht erheben durfte.

Wer die Steuer trägt und wer sie abführt

Die Umsatzsteuer ist als indirekte Steuer gebaut. Zahlen muss sie das Unternehmen, das den Umsatz ausführt, wirtschaftlich getragen wird sie aber vom Endverbraucher. Auf jeder Stufe der Kette führt das Unternehmen die vereinnahmte Steuer ab und zieht die Vorsteuer aus den eigenen Eingangsrechnungen davon ab.

Deshalb ist die Steuer für Unternehmen mit Vorsteuerabzug ein durchlaufender Posten und für Privatpersonen echte Kosten. Wenn du netto und brutto vergleichst, lohnt sich also zuerst die Frage, auf welcher Seite du gerade stehst: Für dein Angebot an einen Geschäftskunden zählt der Nettopreis, für dasselbe Angebot an eine Privatperson der Bruttopreis.

Begriffe kurz erklärt

  • Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer. Dasselbe. Das Gesetz kennt nur die Umsatzsteuer, „Mehrwertsteuer" ist die umgangssprachliche Bezeichnung auf dem Kassenbon.
  • Bemessungsgrundlage. Der Nettobetrag, auf den der Steuersatz angewendet wird (§§ 10, 11 UStG).
  • Vorsteuer. Die Umsatzsteuer, die dir andere in Rechnung stellen und die du als Unternehmer abziehen kannst.
  • Herausrechnen. Die Steuer aus einem Bruttobetrag bestimmen, also der Faktor 19/119 statt 19/100.

Passende Rechner

Quellen

Normtext abgerufen am 18. Juli 2026. Keine Steuerberatung.

19 % oder 7 % — welcher Satz gilt?

Welche Waren und Leistungen sind ermäßigt, was ändert sich 2026 in der Gastronomie und wann fällt gar keine MwSt an? Mit Übersicht und Beispielen.

→ Zum Ratgeber

Häufige Fragen

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Brutto heraus?

Du teilst den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) bzw. 1,07 (bei 7 %), um den Nettobetrag zu erhalten. Die Differenz zwischen Brutto und Netto ist die Mehrwertsteuer. Beispiel: 119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto, also 19 € MwSt. Stelle im Rechner einfach 'Brutto' ein.

Wann gelten 19 % und wann 7 % Mehrwertsteuer?

Der Regelsatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG) gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Der ermäßigte Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) gilt u. a. für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, den Nahverkehr und seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft für Speisen in der Gastronomie. Getränke bleiben bei 19 %.

Warum sind 19 % vom Brutto nicht 19 % vom Netto?

Weil sich der Steuersatz auf den Nettobetrag bezieht. Bezogen auf den Bruttobetrag entspricht die Steuer dem Faktor 19/119, also rund 15,97 %. Wer von 1.190 € brutto einfach 19 % abzieht, landet bei 963,90 € statt bei korrekt 1.000 € und verschätzt sich um über 36 €.

Welche Steuersätze kennt das UStG überhaupt?

Drei: 19 % Regelsatz nach § 12 Abs. 1, 7 % ermäßigt nach § 12 Abs. 2 und 0 % nach § 12 Abs. 3, der vor allem für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp gilt. Der ermäßigte Satz greift nur für die im Gesetz abschließend aufgezählten Umsätze.

Warum steht auf meiner Restaurantrechnung zweimal ein Steuersatz?

Weil § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ermäßigt, die Abgabe von Getränken davon aber ausdrücklich ausnimmt. Das Essen wird mit 7 % besteuert, das Getränk mit 19 %.

Gilt der ermäßigte Satz für jede Zugfahrt?

Im Schienenbahnverkehr ja. Bei Bus, Taxi, Fähre und genehmigtem Linienverkehr gilt er nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG nur, wenn die Beförderung innerhalb einer Gemeinde bleibt oder die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.

Sind E-Books auch ermäßigt?

Ja, nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG, unabhängig davon ob das Werk auch auf einem physischen Träger angeboten wird. Ausgenommen sind Veröffentlichungen, die im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen oder überwiegend Werbezwecken dienen.

Was ist der Unterschied zwischen 0 % und steuerfrei?

Beim Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG liegt ein steuerpflichtiger Umsatz mit einem Satz von null vor. Eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG nimmt den Umsatz dagegen aus der Steuerpflicht heraus, was oft den Vorsteuerabzug kostet. Auf dem Beleg sieht beides gleich aus, steuerlich ist es das nicht.

Heißt es Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer?

Rechtlich Umsatzsteuer — das Gesetz kennt den Begriff Mehrwertsteuer nicht. Umgangssprachlich und auf Kassenbons wird meist von Mehrwertsteuer gesprochen. Gemeint ist dieselbe Steuer.