Mieteinnahmen versteuern 2026
Bruttomiete − Werbungskosten = Mieteinkünfte (§ 21 EStG). Wir rechnen die Mehrbelastung im Marginalsatz mit Soli und Kirchensteuer.
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Vermietung & Verpachtung in 60 Sekunden
Wer eine Immobilie vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Diese Einkünfte sind die Bruttomiete minus Werbungskosten. Werbungskosten umfassen die Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 4 EStG, 2 % linear oder 5 % degressiv bei Neubau), Schuldzinsen aus Finanzierung, Erhaltungsaufwand und sonstige laufende Kosten.
Die Mieteinkünfte werden zu deinem übrigen Einkommen addiert und im persönlichen Grenzsteuersatz versteuert — bei 60.000 € Brutto-Einkommen typisch 35–38 %, im Spitzensteuersatz ab 68.480 € sogar 42 % zuzüglich Soli (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (8 % BY/BW, 9 % sonst).
Bei Verlusten aus V&V (häufig in den ersten Finanzierungsjahren) verrechnest du diese mit anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 EStG) — der Verlust senkt dein zvE und damit deine Steuer.
Quellen & Stand
- § 21 EStG — Vermietung und Verpachtung
- § 9 EStG — Werbungskosten
- § 7 EStG — Absetzung für Abnutzung (AfA)
- § 82b EStDV — Erhaltungsaufwand verteilen
Stand: Juni 2026. Der Rechner nutzt den ESt-Tarif 2026 nach § 32a EStG. Keine Steuerberatung.
Wie viel Steuer auf deine Mieteinnahmen? Beispiele 2026
Versteuert wird nicht die Miete, sondern der Überschuss (Kaltmiete minus Werbungskosten) — und zwar mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz. So viel Steuer pro Jahr fällt je nach Überschuss und Satz an:
| Mietüberschuss / Jahr | 30 % | 42 % | 45 % |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 600 € | 840 € | 900 € |
| 5.000 € | 1.500 € | 2.100 € | 2.250 € |
| 10.000 € | 3.000 € | 4.200 € | 4.500 € |
| 15.000 € | 4.500 € | 6.300 € | 6.750 € |
Der Satz richtet sich nach deinem Gesamteinkommen: 30 % ist ein typischer mittlerer Grenzsteuersatz, 42 % der Spitzensteuersatz, 45 % die Reichensteuer bei sehr hohen Einkommen. Dazu kommen noch 5,5 % Soli auf die Steuer und ggf. Kirchensteuer.
Beispiel: Wohnung mit 1.000 € Kaltmiete
- Kaltmiete: 12×1.000 € = 12.000 € Einnahmen
- Gebäude-AfA 2 % auf 250.000 € Gebäudewert (§ 7 Abs. 4 EStG): −5.000 €
- Schuldzinsen aus der Finanzierung: −4.000 €
- Laufende, nicht umlagefähige Kosten: −1.000 €
- = 2.000 € Überschuss → bei 42 % Grenzsteuersatz rund 840 € Steuer (plus Soli)
Du siehst: Die AfA und die Schuldzinsen drücken den steuerpflichtigen Überschuss massiv. In den ersten Finanzierungsjahren ist er oft sogar negativ, dann senkt der Verlust dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuer auf das übrige Gehalt. Für Neubauten ab 2023 gelten höhere AfA-Sätze (3 % linear bzw. 5 % degressiv), die den Überschuss noch stärker senken.
Eigene Berechnung von rechner-hub.de auf Basis von § 21, § 9, § 7 EStG und dem Einkommensteuertarif § 32a EStG (2026). Steuerbeträge = Grenzsteuersatz × Überschuss, gerundet, ohne Soli/Kirchensteuer. Ohne Gewähr.
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Häufige Fragen
Was sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
Brutto-Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten (§ 9 EStG). Dazu zählen Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 4 EStG), Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, Hausgeld (nicht-umlagefähig), Verwaltungs- und Fahrtkosten.
Wie wird ein Verlust aus Vermietung versteuert?
Ein Verlust mindert dein zu versteuerndes Einkommen direkt (§ 2 Abs. 3 EStG, Verlustverrechnung). Die Steuer-Ersparnis hängt von deinem Grenzsteuersatz ab. Verluste sind oft Folge anfänglicher Schuldzinsen.
Sind umlagefähige Nebenkosten Teil der Mieteinnahmen?
Sie sind durchlaufende Posten — der gleiche Betrag steht auf der Einnahmen- und auf der Werbungskosten-Seite. Im Ergebnis heben sie sich auf. Vereinfache: gib nur die Kaltmiete an.
Was zählt zum Erhaltungsaufwand?
Reparaturen und Instandhaltung. Über 4.000 €/Jahr kannst du auf bis zu 5 Jahre verteilen (§ 82b EStDV). Modernisierungen mit Standard-Erhöhung sind aber Herstellungskosten und gehen in die AfA.