Mutterschaftsgeld-Rechner
Krankenkassen-Anteil und Arbeitgeberzuschuss während der Schutzfrist.
Berechnungsgrundlage: § 24i SGB V (max. 13 €/Tag KK) + § 20 MuSchG (Arbeitgeberzuschuss), Schutzfrist § 3 MuSchG. 3 Monate = 90 Kalendertage. | Stand: Juni 2026
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Mutterschaftsgeld & Arbeitgeberzuschuss
Während der Schutzfrist (6 Wochen vor + 8 Wochen nach der Geburt) bekommst du faktisch dein volles Nettoentgelt: Die Krankenkasse zahlt höchstens 13 € pro Kalendertag (§ 24i SGB V), den Rest steuert der Arbeitgeber als Zuschuss bei (§ 20 MuSchG).
Nach der Schutzfrist hilft das Elterngeld weiter. Das laufende Kindergeld gibt es unabhängig davon.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Die Krankenkasse zahlt das kalendertägliche Nettoentgelt der letzten 3 Monate, höchstens 13 € pro Kalendertag (§ 24i SGB V). Den Differenzbetrag bis zum vollen Nettoentgelt zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss (§ 20 MuSchG).
Wie lange dauert die Schutzfrist?
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung (§ 3 MuSchG). Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sie sich auf 12 Wochen nach der Geburt.
Bekomme ich während des Mutterschutzes mein volles Gehalt?
Faktisch ja. Krankenkasse (max. 13 €/Tag) und Arbeitgeberzuschuss zusammen entsprechen deinem durchschnittlichen Nettoentgelt der letzten 3 Monate.