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Mutterschaftsgeld-Rechner

Krankenkassen-Anteil und Arbeitgeberzuschuss während der Schutzfrist.

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Dein monatliches Netto — was du netto rausbekommst, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

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Berechnungsgrundlage: § 24i SGB V (max. 13 €/Tag KK) + § 20 MuSchG (Arbeitgeberzuschuss), Schutzfrist § 3 MuSchG. 3 Monate = 90 Kalendertage. | Stand: Juni 2026

Mutterschaftsgeld & Arbeitgeberzuschuss

Während der Schutzfrist (6 Wochen vor + 8 Wochen nach der Geburt) bekommst du faktisch dein volles Nettoentgelt: Die Krankenkasse zahlt höchstens 13 € pro Kalendertag (§ 24i SGB V), den Rest steuert der Arbeitgeber als Zuschuss bei (§ 20 MuSchG).

Nach der Schutzfrist hilft das Elterngeld weiter. Das laufende Kindergeld gibt es unabhängig davon.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Die Krankenkasse zahlt das kalendertägliche Nettoentgelt der letzten 3 Monate, höchstens 13 € pro Kalendertag (§ 24i SGB V). Den Differenzbetrag bis zum vollen Nettoentgelt zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss (§ 20 MuSchG).

Wie lange dauert die Schutzfrist?

6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung (§ 3 MuSchG). Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sie sich auf 12 Wochen nach der Geburt.

Bekomme ich während des Mutterschutzes mein volles Gehalt?

Faktisch ja. Krankenkasse (max. 13 €/Tag) und Arbeitgeberzuschuss zusammen entsprechen deinem durchschnittlichen Nettoentgelt der letzten 3 Monate.