25 oder 40 Prozent Nachtzuschlag
Der Unterschied hängt an einem einzigen Halbsatz – und der wird fast überall weggelassen.
Was im Gesetz steht
§ 3b Abs. 1 Nr. 1 EStG stellt Zuschläge für Nachtarbeit bis zu 25,00 % des Grundlohns steuerfrei. Abs. 3 Nr. 1 erhöht diesen Satz auf 40,00 % für Nachtarbeit in der Zeit von 0 bis 4 Uhr. Der Satz endet aber nicht dort. Er endet mit der Bedingung, dass die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird.
Das ist keine Formalie, sondern der ganze Unterschied. Zwei Menschen arbeiten von 1 bis 4 Uhr nebeneinander an derselben Maschine. Die eine hat um 22 Uhr angefangen, der andere um 1 Uhr. Sie bekommt für diese drei Stunden 40,00 % steuerfrei, er 25,00 %.
16.0 Stunden zwischen 0 und 4 Uhr, Grundlohn 25,00 €
| Schichtbeginn | Satz | Zuschlag |
|---|---|---|
| vor 0 Uhr, etwa 22 Uhr | 40,00 % | 160,00 € |
| nach 0 Uhr, etwa 1 Uhr | 25,00 % | 100,00 € |
| Unterschied | 60,00 € |
Gerechnet mit derselben Engine wie der Nachtzuschlag-Rechner.
Warum die Hälfte der Nacht nie 40 Prozent bekommt
Nachtarbeit ist nach Abs. 2 Satz 2 die Arbeit von 20 bis 6 Uhr, also zehn Stunden. Der erhöhte Satz betrifft davon nur das Fenster von 0 bis 4 Uhr, also vier Stunden. Die Zeit von 20 bis 24 Uhr und von 4 bis 6 Uhr bleibt in jedem Fall bei 25,00 %, egal wann die Schicht begonnen hat.
Eine typische Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr besteht deshalb aus zwei Blöcken: vier Stunden zu 40,00 % und vier Stunden zu 25,00 %. Wer im Kopf mit einem einzigen Satz für die ganze Schicht rechnet, liegt in beide Richtungen daneben.
Eine Schicht von 22 bis 6 Uhr, Grundlohn 25,00 €
| Block | Stunden | Satz | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| Nachtarbeit 20 bis 24 Uhr und 4 bis 6 Uhr | 4.0 | 25,00 % | 25,00 € |
| Nachtarbeit 0 bis 4 Uhr | 4.0 | 40,00 % | 40,00 € |
| Zuschlag zusammen | 65,00 € | ||
| dieselbe Schicht, Beginn erst nach 0 Uhr | 50,00 € |
Zum Vergleich: Das Grundentgelt für diese acht Stunden beträgt 200,00 €. Engine-generiert.
Der Zuschlag macht bei diesem Grundlohn rund ein Drittel des Grundentgelts aus, und die Hälfte davon fällt auf die vier Stunden zwischen 0 und 4 Uhr. Wer die Schicht um eine Stunde nach hinten schiebt und erst nach Mitternacht beginnt, verliert den erhöhten Satz für den gesamten Block. Das ist ein Argument, das in Dienstplan-Gesprächen selten auftaucht, weil kaum jemand die Bedingung kennt.
Wo die 40 Prozent trotzdem nicht ankommen
Ein höherer Satz heißt nicht automatisch mehr netto. Auf denselben Zuschlag wirken zwei Kappungsgrenzen, und die zweite ist niedriger als die bekannte: Für die Steuerfreiheit wird der Grundlohn höchstens mit 50,00 € je Stunde angesetzt (§ 3b Abs. 2 Satz 1 EStG), für die Beitragsfreiheit endet es schon bei 25,00 € (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV).
Bei einem Grundlohn oberhalb von 25,00 € vergrößert der Sprung von 25,00 % auf 40,00 % also auch den beitragspflichtigen Teil. Steuerfrei bleibt der Zuschlag weiterhin komplett, solange der Grundlohn unter 50,00 € liegt. Wie sich das auf deinen Fall auswirkt, rechnet der Nachtzuschlag-Rechner getrennt aus.
Der Anschluss an Sonn- und Feiertage
Dieselbe Konstruktion taucht ein zweites Mal auf. Abs. 3 Nr. 2 rechnet die Zeit von 0 bis 4 Uhr des Folgetags noch der Sonn- oder Feiertagsarbeit zu, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde. Wer sonntags um 20 Uhr anfängt, bekommt bis 4 Uhr am Montag weiterhin den Sonntagszuschlag von 50 Prozent. Wer erst am Montag um 1 Uhr beginnt, bekommt ihn nicht.
Beide Regeln folgen derselben Logik: Maßgeblich ist, wann die Arbeit aufgenommen wurde, nicht in welche Kalendertage sie fällt. Wer seine Schicht kennt, kann daraus vor der Abrechnung ablesen, was zu erwarten ist.
Nacht und Sonntag in derselben Stunde
Eine häufige Anschlussfrage: Was passiert, wenn eine Stunde gleichzeitig Nachtarbeit und Sonntagsarbeit ist? § 3b Abs. 1 führt die Tatbestände in eigenen Nummern auf. Nachtarbeit steht in Nr. 1, Sonntagsarbeit in Nr. 2, Feiertagsarbeit in den Nummern 3 und 4. Es sind also verschiedene Zuschläge nebeneinander und nicht Varianten desselben.
Innerhalb der Nachtarbeit gilt das nicht. Die 40,00 % des Abs. 3 Nr. 1 treten für die Zeit von 0 bis 4 Uhr an die Stelle der 25,00 %, sie kommen nicht obendrauf. Wer beides addiert, kommt auf einen Satz, den das Gesetz nicht kennt. Deshalb trennt der Rechner die Stunden nach Blöcken, statt sie zu stapeln.
Was du auf der Abrechnung prüfen kannst
- Stehen die Nachtstunden getrennt nach den beiden Blöcken drauf, oder ist alles zu einem Satz zusammengefasst? Eine Zusammenfassung ist nicht falsch, macht die Kontrolle aber unmöglich.
- Passt der angesetzte Grundlohn zu deinem laufenden Arbeitslohn? Die Zuschläge selbst und Einmalzahlungen gehören nicht hinein (§ 3b Abs. 2 Satz 1).
- Liegt dein Grundlohn über 25 Euro je Stunde, muss ein Teil des Zuschlags beitragspflichtig auftauchen, obwohl er steuerfrei ist (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Das rechnet der Nachtzuschlag-Rechner aus.
- Ob dir ein Zuschlag überhaupt zusteht, sagt § 3b nicht. Das steht im Arbeits- oder Tarifvertrag; für Nachtarbeit gibt es zusätzlich § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz.
Stand: Juli 2026. § 3b EStG in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08.10.2009. Keine Steuerberatung.