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Pendlerpauschale 2026: 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer

2 Min. Lesezeit
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Einheitlicher Satz ab 2026

Seit Anfang 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung — 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer — ist abgeschafft. Endlich keine unnötig komplizierte Staffelung mehr.

Für wen bringt das mehr Geld?

Besonders Kurzstreckenpendler (1–20 km) gewinnen: Sie erhalten jetzt 27 % mehr pro Kilometer. Bei 15 km einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen bedeutet das 264 € mehr Werbungskosten pro Jahr.

Aber auch Langstreckenpendler profitieren: Die ersten 20 Kilometer werden nun höher angerechnet als zuvor.

Jetzt berechnen

Was bei dir rauskommt, zeigt der Pendlerpauschale-Rechner — mit Vergleich alt vs. neu und OEPNV-Kostenvergleich. Einen ausfuehrlichen Leitfaden mit mehreren Rechenbeispielen findest du im Pendlerpauschale 2026 Leitfaden.

Quellen: § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, Bundesregierung.de