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Lohnpfändung vs. P-Konto: Was ist der Unterschied?

Viele verwechseln beide. Das hier ist die kurze Antwort: Lohnpfändung greift beim Arbeitgeber, P-Konto-Schutz greift bei der Bank. Beide haben unterschiedliche Freibeträge, unterschiedliche Rechtsgrundlagen und unterschiedliche Verfahren.

Lohnpfändung — § 850c ZPO

Der Gerichtsvollzieher schickt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an deinen Arbeitgeber. Dein Arbeitgeber muss vom monatlichen Netto den pfändbaren Anteil direkt an den Gläubiger überweisen. Den unpfändbaren Sockelbetrag bekommst du auf dein Konto.

→ Pfändbaren Betrag jetzt berechnen

Kontopfändung mit P-Konto — § 899 ZPO

Der Gerichtsvollzieher pfändet dein Girokonto direkt bei der Bank. Ohne P-Konto-Schutz ist dein Konto komplett gesperrt — du kommst nicht mehr an dein Geld. Mit P-Konto (Pfändungsschutzkonto) bleibt ein monatlicher Sockelbetrag automatisch verfügbar, der Rest wird gepfändet.

Beide gleichzeitig — was bleibt mir wirklich?

Bei einer kombinierten Lohn- und Kontopfändung greift der höhere Schutz. Konkret: Dein Arbeitgeber zahlt nur den unpfändbaren Lohnanteil aus, und auf dem P-Konto bleibt zusätzlich der Sockel von 1.500 € geschützt. Du bist also nicht doppelt unterm Existenzminimum.

Konkret-Beispiel: Dein Lohn beträgt 2.500 €, du hast 0 Unterhaltspflichten. Dein Arbeitgeber überweist dir nach Lohnpfändung (ab 01.07.2026) 1.861,18 €. Davon ist auf dem P-Konto pauschal 1.500 € geschützt, der Rest (361,18 €) kann theoretisch nochmal gepfändet werden — in der Praxis ist die Bank aber an den Pfändungsbeschluss gebunden und stoppt bei dem Höchstbetrag, den dein Gläubiger geltend macht.

Häufige Verwechslung — was bei welchem Pfändungstyp gilt

MerkmalLohnpfändung § 850cP-Konto § 899
Sockelbetrag hängt vom Einkommen abJaNein (pauschal)
Unterhaltspflichten zählen automatischJaNein (Bescheinigung nötig)
Sonderzahlungen sind teilweise geschütztJa (§ 850a)Nein (Erhöhung nötig)
Selbstständige betroffen§ 850i ZPOJa
Kontostand-Carryovernicht zutreffendJa, max. 3 Monate

Was du jetzt tun solltest

  1. Schuldnerberatung kontaktieren — ist kostenlos, dauert oft 4-8 Wochen Wartezeit. Anerkannte Stellen findest du über BAG-SB
  2. P-Konto einrichten, falls du noch keins hast — das geht ohne Begründung, kostenlos, jederzeit
  3. P-Konto-Bescheinigung besorgen, wenn du Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen empfängst (erhöht den Sockel)
  4. Pfändbaren Betrag berechnen: Pfändungsrechner für Lohnpfändung

Quelle: §§ 850a, 850c, 850e, 850f, 850i, 899 ZPO. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 80). Keine Rechtsberatung — konsultiere bei konkreten Fällen eine Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt.