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Pfändungsrechner 2026

Was ändert sich für dich ab dem 1. Juli 2026? Vergleiche alte und neue Pfändungstabelle in einem Rechner.

Keine Datenspeicherung Aktuelles Recht 2026 100 % kostenlos

Dieser Rechner ist kostenlos nutzbar. Die Ergebnisseite enthält als „Werbung“ gekennzeichnete Hinweise auf Finanzprodukte, aus denen wir bei Abschluss eine Provision erhalten. Dies beeinflusst die Berechnungsergebnisse nicht.

Dein Lohn/Gehalt nach Steuern und Sozialabgaben. Für Sonderzahlungen siehe Weihnachts- und Urlaubsgeld nach § 850a ZPO.

Ehepartner ohne ausreichendes eigenes Einkommen, minderjährige Kinder, volljährige Kinder in Ausbildung mit Nachweis.

Welche Tabelle willst du berechnen?

Pfändungstabelle 2026 in 60 Sekunden

Wer Schulden hat und gepfändet wird, behält monatlich einen Sockelbetrag, der lebensnotwendige Ausgaben deckt. Dieser Grundfreibetrag wird jedes Jahr zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags nach § 32a EStG angepasst.

Ab dem 1. Juli 2026 steigt der Grundfreibetrag von 1.555,00 € auf 1.587,40 € (+32,40 € / +2,1 %). Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Betrag zusätzlich. Die Anhebung fällt geringer aus als 2024 (+5,9 %) und 2025 (+10,9 %).

Rechtsgrundlage: § 850c ZPO i.V.m. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 80).

Für Konto-Pfändungen (P-Konto) gilt eine separate Logik nach § 899 ZPO. Lies dazu unsere Sub-Page Lohnpfändung vs. P-Konto im Vergleich.