Pfändungsrechner 2026
Was ändert sich für dich ab dem 1. Juli 2026? Vergleiche alte und neue Pfändungstabelle in einem Rechner.
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Pfändungstabelle 2026 in 60 Sekunden
Wer Schulden hat und gepfändet wird, behält monatlich einen Sockelbetrag, der lebensnotwendige Ausgaben deckt. Dieser Grundfreibetrag wird jedes Jahr zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags nach § 32a EStG angepasst.
Ab dem 1. Juli 2026 steigt der Grundfreibetrag von 1.555,00 € auf 1.587,40 € (+32,40 € / +2,1 %). Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Betrag zusätzlich. Die Anhebung fällt geringer aus als 2024 (+5,9 %) und 2025 (+10,9 %).
Rechtsgrundlage: § 850c ZPO i.V.m. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 80).
Für Konto-Pfändungen (P-Konto) gilt eine separate Logik nach § 899 ZPO. Lies dazu unsere Sub-Page Lohnpfändung vs. P-Konto im Vergleich.