Rentenlücke berechnen 2026
Renteninformation zur Hand? Dann siehst du in 30 Sekunden, wie groß deine Lücke ist — und welche Sparrate sie schließt.
Annahmen-Modell (keine Anlageberatung): Nettorente ~85 % der Bruttorente, Kapitalverzehr ohne Verzinsung in der Entnahmephase | Stand: Juni 2026
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Beispiel: Rentenlücke bei 2.500 € Netto
Nehmen wir 2.500 € Netto heute, eine erwartete Brutto-Rente von 1.500 €, 20 Jahre bis zur Rente:
- Bedarf im Alter — 80 % des heutigen Netto2.000,00 €
- − Netto-Rente — nach KV/PV der Rentner− 1.275,00 €
- = Rentenlücke pro Monat725,00 €
- Kapitalbedarf — um die Lücke zu schließen174.000,00 €
Dir fehlen im Alter rund 725 € im Monat — um das über 20 Jahre Rentenbezug abzudecken, brauchst du etwa 174.000 € Kapital. Je früher du sparst, desto kleiner die nötige Rate. Deinen Fall rechnest du oben aus.
Rentenlücke: Das Problem in einem Satz
Die gesetzliche Rente ersetzt nur einen Teil deines letzten Nettos — die Differenz zwischen deinem gewünschten Lebensstandard (üblich: 80 % vom Netto) und der erwarteten Nettorente ist deine Rentenlücke. Von der Bruttorente aus der Renteninformation gehen noch rund 15 % für Kranken- und Pflegeversicherung ab; je nach Einkommen auch Steuern.
Der Rechner zeigt dir den Kapitalbedarf (Lücke × 12 × Entnahmejahre, konservativ ohne Verzinsung in der Entnahmephase) und die monatliche Sparrate, die bei deiner Restlaufzeit und Rendite-Annahme dorthin führt. Je früher du startest, desto stärker arbeitet der Zinseszins für dich.
Vereinfachtes Modell: keine Steuern auf Entnahmen, keine Renten-/Lohnanpassungen, Inflation nur als Hinweis. Für die Detailplanung: Sparplan-Rechner (mit Steuern) und Rentenrechner.
Woraus die 15 % Abzug von der Bruttorente bestehen
Der Rechner setzt die Nettorente pauschal mit 85 % der Bruttorente an. Dahinter stecken zwei Abzüge mit sehr unterschiedlicher Lastenverteilung, und die kennt kaum jemand genau:
- Krankenversicherung: hälftig. Nach § 249a Satz 1 SGB V tragen der Rentner und der Rentenversicherungsträger die aus der Rente zu bemessenden Beiträge je zur Hälfte – einschließlich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Von deiner Rente geht also nur die halbe Last ab.
- Pflegeversicherung: allein. Hier gilt das Gegenteil. § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI bestimmt ausdrücklich, dass die Beiträge aus der gesetzlichen Rente vom Mitglied allein zu tragen sind. Es gibt keinen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers.
- Kinderlose zahlen mehr. Den Beitragszuschlag für Kinderlose nach § 55 Abs. 3 SGB XI trägt das Mitglied ebenfalls allein (§ 59 Abs. 5 SGB XI). Wer keine Kinder hat, liegt daher unter den 85 % des Modells.
Dazu kommt die Einkommensteuer, die dieses Modell gar nicht abbildet. Renten sind nur mit ihrem Besteuerungsanteil steuerpflichtig, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet – wer später in Rente geht, versteuert einen höheren Anteil. Ob am Ende überhaupt Steuer anfällt, hängt am Grundfreibetrag und an weiteren Einkünften. Die konkreten Beitragssätze rechnest du im Krankenkassenbeitrags-Rechner nach, die Rentenhöhe selbst im Rentenrechner.
Die wichtigste Einschränkung: das Modell rechnet in heutigen Euro
Der Kapitalbedarf entsteht aus deiner heutigen Lücke mal 12 mal Entnahmejahre. Die Sparrate wird dagegen mit einer nominalen Rendite hochgerechnet. Beides passt nicht exakt zusammen: Du sparst auf eine Zielsumme in heutiger Kaufkraft, erreichst sie aber in Euro von morgen. Ein Beispiel mit 3.000 € Netto, 1.400 € Bruttorente und 25 Jahren Restlaufzeit:
| Rechnung | Lücke/Monat | Kapitalbedarf | Sparrate |
|---|---|---|---|
| wie im Rechner (heutige Euro) | 1.210,00 € | 290.400,00 € | 419,05 € |
| Lücke mit 2 % inflationiert | 1.985,13 € | 476.431,98 € | 687,50 € |
Die nötige Rate wäre also rund das 1,6-Fache. Der Rechner weist die inflationierte Bedarfszahl im Ergebnis aus, lässt sie aber bewusst nicht in die Sparrate einfließen – sonst würde er eine Scheingenauigkeit über 25 Jahre suggerieren. Lies die ausgewiesene Rate deshalb als Untergrenze, nicht als Zielwert.
Zwei Vereinfachungen, die in die andere Richtung wirken
Bevor du die Rate nach oben korrigierst: Das Modell ist an zwei anderen Stellen bewusst zu vorsichtig, und beides gleicht die Inflationslücke teilweise wieder aus.
Erstens die Entnahmephase. Der Kapitalbedarf unterstellt reinen Kapitalverzehr — das Geld liegt ab Renteneintritt zinslos und wird nur aufgebraucht. Real bleibt das Restkapital angelegt. Um 1.210 € monatlich über 20 Jahre zu entnehmen, brauchst du ohne Verzinsung 290.400 €, bei 3 % Restverzinsung nur 218.176 € und bei 4 % nur 199.676 €. Umgekehrt trügen die 290.400 € bei 4 % eine Entnahme von rund 1.760 € statt 1.210 €.
Zweitens die Rentenanpassung. Das Modell friert deine Bruttorente auf dem heutigen Stand ein. Tatsächlich werden die Renten jährlich angepasst (§ 65 SGB VI); über 25 Jahre summiert sich das erheblich. Beide Effekte zusammen liegen in derselben Größenordnung wie die Inflationslücke oben. Deshalb ist das Ergebnis als Orientierung brauchbar – als Prognose auf den Euro genau ist es das ausdrücklich nicht.
Welcher Hebel wirklich zieht
Alle Zeilen mit 3.000 € Netto, 1.400 € Bruttorente, Bedarf 80 %, 20 Jahre Entnahme – verändert wird jeweils nur eine Größe:
| Variante | Restbedarf | Sparrate/Monat |
|---|---|---|
| 15 Jahre bis zur Rente | 290.400 € | 998,56 € |
| 25 Jahre bis zur Rente | 290.400 € | 419,05 € |
| 35 Jahre bis zur Rente | 290.400 € | 203,83 € |
| 25 Jahre, aber Rendite 4 % | 290.400 € | 564,84 € |
| 25 Jahre, 50.000 € schon da | 75.806 € | 109,39 € |
| 25 Jahre, 30 Jahre Entnahme | 435.600 € | 628,58 € |
Der stärkste Hebel ist die Zeit: Zehn Jahre früher anfangen halbiert die Rate mehr als jede Renditeoptimierung. Am zweitstärksten wirkt vorhandenes Kapital – 50.000 € wachsen in 25 Jahren auf 214.594 € und decken damit den größten Teil des Bedarfs allein. Und die Entnahmedauer wird regelmäßig unterschätzt: Wer statt 20 mit 30 Jahren Rentenbezug plant, braucht 50 % mehr Kapital.
Quellen
- § 249a SGB V – Tragung der KV-Beiträge bei Rentenbezug, hälftig
- § 59 SGB XI – PV-Beiträge aus der Rente allein vom Mitglied, Kinderlosen-Zuschlag
- § 65 SGB VI – jährliche Rentenanpassung
Dieser Rechner bildet kein Gesetz ab, sondern ein Annahmen-Modell. Die §§ oben erklären nur, woher die Modellannahmen kommen. Keine Anlage- oder Steuerberatung.
Die Entnahmedauer ist eine Wette auf die eigene Lebenserwartung
Der Rechner plant standardmäßig mit 20 Jahren Rentenbezug. Das ist eine Annahme über die eigene Lebensdauer — und sie hat eine unangenehme Eigenschaft: Wer auf den statistischen Mittelwert plant, hat rechnerisch eine Chance von etwa eins zu zwei, ihn zu überleben. Das Kapital wäre dann aufgebraucht, während die Ausgaben weiterlaufen.
Dieses Langlebigkeitsrisiko ist der eine Punkt, den ein reiner Kapitalstock strukturell nicht lösen kann und eine lebenslange Rente schon. Die gesetzliche Rente zahlt bis zum Lebensende, eine private Verrentung ebenso — dafür zu schlechteren Konditionen als eine Selbstentnahme, solange man lebt. Wer das Risiko ernst nimmt, rechnet hier eher mit 25 oder 30 Jahren als mit 20. Was das kostet, siehst du in der Tabelle oben: Der Sprung von 20 auf 30 Jahre erhöht die nötige Rate von 419,05 auf 628,58 €.
Woher die 80-Prozent-Faustregel kommt – und wann sie nicht passt
Der Rechner startet mit 80 % des heutigen Nettos als Bedarf im Alter. Das ist keine gesetzliche Größe, sondern eine Faustregel, und sie beruht auf einer einzigen Annahme: dass im Ruhestand bestimmte Ausgaben wegfallen. Typischerweise sind das die Sparrate selbst, Fahrtkosten zur Arbeit, berufsbedingte Ausgaben und – bei vielen – die abbezahlte Immobilie.
Genau hier lohnt es sich, die Vorgabe anzufassen. Wer zur Miete wohnt und im Alter weiter Miete zahlt, hat den größten Einzelposten überhaupt nicht reduziert. Auch Gesundheitskosten, Zuzahlungen und im späteren Verlauf Pflegekosten laufen der Regel entgegen. Umgekehrt kann 80 % zu hoch gegriffen sein, wenn die Immobilie schuldenfrei ist und die Kinder aus dem Haus sind.
Der Unterschied ist erheblich. Im Beispiel oben (3.000 € Netto, 1.400 € Bruttorente, 25 Jahre) bedeutet ein Bedarf von 100 % statt 80 % eine Lücke von 1.810 € statt 1.210 €, einen Kapitalbedarf von 434.400 € statt 290.400 € und eine Sparrate von 626,85 € statt 419,05 €. Zwanzig Prozentpunkte beim Bedarf verteuern die Rate also um rund die Hälfte.
Ein zweiter Punkt zur Eingabe: Die Bruttorente gehört aus deiner Renteninformation der DRV, nicht geschätzt. Achte darauf, welchen der dort genannten Werte du nimmst – die Information weist die bis heute erreichte Anwartschaft und eine Hochrechnung bei gleichbleibendem Einkommen getrennt aus. Der Rechner erwartet die Hochrechnung. Wer den kleineren Wert einträgt, erhält eine Lücke, die es so nicht gibt.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meine Rentenlücke?
Rentenlücke = gewünschter Bedarf im Alter (üblich: 80 % des heutigen Nettos) minus erwartete Nettorente. Die erwartete Bruttorente steht in deiner jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung; davon gehen noch rund 15 % für Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Wie viel Kapital brauche ich, um die Lücke zu schließen?
Als Faustformel: monatliche Lücke × 12 × geplante Entnahmejahre. Bei 500 € Lücke und 20 Jahren Entnahme sind das 120.000 € — konservativ gerechnet ohne Verzinsung in der Entnahmephase. Mit Kapitalerträgen in der Rentenphase reicht entsprechend weniger.
Wo finde ich meine erwartete Rente?
In der Renteninformation, die die Deutsche Rentenversicherung jährlich an alle Versicherten ab 27 Jahren mit mindestens 5 Beitragsjahren verschickt. Relevant ist der Wert 'künftige Rente ohne weitere Anpassungen' — die optimistischeren Hochrechnungen mit 1-2 % Anpassung sind nicht garantiert.