Frührente mit 63
Abzüge pro Monat berechnen — Tabelle 2026
1. Frührente: Was kostet jeder Monat?
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, bekommt Abzüge. Pro Monat, den du früher aufhörst, werden 0,3 % von deiner monatlichen Bruttorente abgezogen. Ein Jahr früher bedeutet 3,6 % weniger Rente — und zwar lebenslang.
Der maximale Abschlag liegt bei 14,4 % (48 Monate bzw. 4 Jahre vor Regelaltersgrenze). Dieser Abzug wird nicht nach Erreichen des regulären Rentenalters aufgehoben — er gilt für den gesamten Rentenbezug.
Die Regelaltersgrenze hängt von deinem Geburtsjahr ab. Für alle ab Jahrgang 1964 gilt: regulärer Rentenbeginn mit 67 Jahren.
2. Regelaltersgrenze nach Jahrgang
Die folgende Tabelle zeigt die Regelaltersgrenze, den frühestmöglichen Rentenbeginn (mit 35 Beitragsjahren) und den maximalen Abschlag für langjährig Versicherte:
| Jahrgang | Regelaltersgrenze | Frühestens mit | Max. Abzug |
|---|---|---|---|
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate | 63 Jahre | 12,0 % |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate | 63 Jahre | 12,6 % |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate | 63 Jahre | 13,2 % |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate | 63 Jahre | 13,8 % |
| 1964 und später | 67 Jahre | 63 Jahre | 14,4 % |
Hinweis
Die Spalte „Frühestens mit“ gilt für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren. Ohne 35 Jahre Wartezeit ist ein vorzeitiger Rentenbeginn mit 63 nicht möglich.
3. So werden die Abzüge berechnet
Die Formel ist einfach: Anzahl Monate vor Regelaltersgrenze × 0,3 %. Das Ergebnis wird von deiner monatlichen Bruttorente abgezogen.
Beispielrechnung: Jahrgang 1964, Rente mit 63
Regelaltersgrenze: 67 Jahre
Gewünschter Rentenbeginn: 63 Jahre
Differenz: 48 Monate
Abschlag: 48 × 0,3 % = 14,4 %
Bei einer Bruttorente von 2.000 €:
Abzug: 2.000 € × 14,4 % = 288 €/Monat
Ausgezahlte Bruttorente: 1.712 €/Monat
Der Abschlag ist auf maximal 14,4 % gedeckelt. Mehr als 48 Monate vor Regelaltersgrenze ist für langjährig Versicherte nicht möglich — daher ergibt sich 14,4 % als Obergrenze.
4. Besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre)
Wer mindestens 45 Beitragsjahre nachweisen kann, gilt als besonders langjährig versichert und darf ohne Abschläge früher in Rente gehen.
Die abschlagsfreie Altersgrenze für diese Gruppe wurde schrittweise angehoben. Ab Jahrgang 1964 liegt sie bei 65 Jahren. Das heißt: Mit 45 Beitragsjahren kannst du 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze (67) aufhören — ohne einen Cent Abzug.
Was zählt zu den 45 Beitragsjahren?
- •Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und Selbstständigkeit
- •Kindererziehungszeiten (bis zum 10. Lebensjahr des Kindes)
- •Pflegezeiten (häusliche Pflege von Angehörigen)
- •Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes
- •Kurzarbeit und Insolvenzgeld-Zeiten
- •Nicht: Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn (Ausnahme: Insolvenz oder Geschäftsaufgabe)
5. Langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre)
Mit mindestens 35 Beitragsjahren (Wartezeit) kannst du frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen — allerdings mit Abschlägen. Diese Regelung heißt offiziell „Altersrente für langjährig Versicherte“.
Zu den 35 Jahren zählen neben Pflichtbeiträgen auch freiwillige Beiträge, Anrechnungszeiten (z. B. Schule ab dem 17. Lebensjahr, Studium) und Ersatzzeiten. Damit ist die Hürde deutlich niedriger als bei den 45 Beitragsjahren.
Der Abschlag richtet sich nach der Differenz zwischen deinem 63. Geburtstag und deiner persönlichen Regelaltersgrenze. Für Jahrgang 1964 sind das 48 Monate × 0,3 % = 14,4 % Abzug.
6. Sonderregeln für Schwerbehinderte
Mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 und mindestens 35 Beitragsjahren gelten besondere Regelungen:
- •Ohne Abschlag: 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze (ab Jahrgang 1964: mit 65 Jahren)
- •Mit Abschlag: Bis zu 3 weitere Jahre früher (ab Jahrgang 1964: frühestens mit 62 Jahren), Abschlag max. 10,8 %
Schwerbehinderte haben damit den frühesten möglichen Rentenbeginn aller Versichertengruppen. Der Schwerbehindertenausweis muss zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gültig sein.
7. Lohnt sich die Frührente finanziell?
Das hängt von deiner persönlichen Situation ab. Die Abzüge gelten lebenslang — du bekommst also dauerhaft weniger Rente. Gleichzeitig erhältst du aber auch früher Geld.
Beispiel: 2 Jahre früher bei 2.000 € Bruttorente
Abschlag: 24 Monate × 0,3 % = 7,2 %
Monatlicher Abzug: 2.000 € × 7,2 % = 144 €/Monat
Jährlicher Verlust: 1.728 €
Dafür erhältst du 24 Monate lang je 1.856 € = 44.544 € Vorsprung.
Den Vorsprung holst du bei 144 €/Monat Differenz nach ca. 26 Jahren wieder ein. Wirst du älter als ca. 91 (bei Rentenbeginn mit 65), hättest du mit regulärem Start mehr bekommen.
Rein finanziell lohnt sich die Frührente vor allem, wenn du nicht von einer überdurchschnittlich hohen Lebenserwartung ausgehst oder das Geld früher brauchst. Auch Steuereffekte (niedrigeres zu versteuerndes Einkommen in frühen Rentenjahren) können eine Rolle spielen.
Bedenke außerdem: Weniger Arbeitsjahre bedeuten auch weniger Rentenpunkte. Der tatsächliche Verlust ist also höher als nur der prozentuale Abschlag, weil du in den letzten Jahren keine weiteren Beiträge einzahlst.
Berechne jetzt deine voraussichtliche Rente:
Zum Rentenrechner →