Urlaubsgeld netto berechnen 2026
Wie viel bleibt vom Urlaubsgeld nach Steuern und Sozialabgaben übrig?
Berechnungsgrundlage: § 39b Abs. 3 EStG (sonstiger Bezug), § 23a SGB IV (SV: anteilige Jahres-BBG), PAP 2026 | Stand: Juli 2026
Beim Urlaubsgeld verwechseln viele zwei Dinge: das fortgezahlte Gehalt während des Urlaubs und den Extra-Bonus obendrauf. Nur der Bonus ist das, was hier gerechnet wird — und der schrumpft durch Steuer und Sozialabgaben oft stärker, als man denkt.
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Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld: der Unterschied, den viele verwechseln
Zwei ähnliche Begriffe, zwei völlig verschiedene Dinge. Das Urlaubsentgelt ist gesetzlich vorgeschrieben: Es ist dein normaler Lohn, der während des Urlaubs weiterläuft. Nach § 11 BUrlG bemisst es sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn — ohne die zusätzlich für Überstunden gezahlte Vergütung — und ist vor Urlaubsantritt auszuzahlen. Ohne Urlaubsentgelt gäbe es keine bezahlte Freistellung, deshalb schreibt das Gesetz es zwingend vor.
Das Urlaubsgeld ist etwas ganz anderes: eine freiwillige oder tariflich vereinbarte Sonderzahlung, die zusätzlich zum Urlaubsentgelt fliesst. Es soll die Urlaubskasse aufbessern, nicht den Lohnausfall ersetzen. Genau dieses Urlaubsgeld rechnet dieser Rechner — und nur dieses ist steuerlich ein sonstiger Bezug, der die typischen höheren Abzüge auslöst. Wer im Vertrag „Urlaubsgeld“ liest, sollte deshalb genau prüfen, ob damit die Extra-Zahlung oder nur das ohnehin geschuldete Urlaubsentgelt gemeint ist.
Urlaubsentgelt: gesetzlich (§ 11 BUrlG), Lohnfortzahlung während des Urlaubs, Durchschnitt der letzten 13 Wochen.
Urlaubsgeld: freiwillig oder tariflich, Sonderzahlung obendrauf, sonstiger Bezug (§ 39b Abs. 3 EStG).
So viel bleibt vom Urlaubsgeld netto
Beispielwerte bei 3.500 € Monatsbrutto, Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer, Auszahlung im Juni. Wie viel bei dir wirklich ankommt, entscheiden dein Gehalt, deine Steuerklasse und dein Bundesland — das Formular oben liefert deinen exakten Wert.
| Urlaubsgeld brutto | Netto ausgezahlt | bleibt netto |
|---|---|---|
| 500,00 € | 278,25 € | ≈ 56 % |
| 1.000,00 € | 556,50 € | ≈ 56 % |
| 1.500,00 € | 833,75 € | ≈ 56 % |
| 2.000,00 € | 1.110,00 € | ≈ 56 % |
| 3.000,00 € | 1.661,50 € | ≈ 55 % |
Weil das Urlaubsgeld zur Jahresmitte fällt, ist der Rahmen der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze noch kleiner als beim Weihnachtsgeld — die Sozialabgaben fallen deshalb häufig voll an.
Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Ob dir welches zusteht, entscheidet die Grundlage in deinem Arbeitsverhältnis: ein Tarifvertrag, dein Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder die betriebliche Übung. Letztere kann einen Anspruch begründen, wenn der Arbeitgeber das Urlaubsgeld wiederholt und vorbehaltlos gezahlt hat — in der Regel ab der dritten Zahlung in Folge, wenn keine besonderen Umstände dagegen sprechen.
Im öffentlichen Dienst ist ein eigenständiges Urlaubsgeld inzwischen weitgehend in die Jahressonderzahlung aufgegangen; dort gibt es also meist keine separate Urlaubsgeld-Zeile mehr. In tarifgebundenen Branchen der Privatwirtschaft — etwa in Teilen des Handwerks, der Metall- oder der Bauwirtschaft — ist Urlaubsgeld dagegen fest geregelt. Ohne Tarifbindung hängt alles an deinem individuellen Vertrag.
Wie hoch ist Urlaubsgeld und wie wird es berechnet?
Weil es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, gibt es auch keinen einheitlichen Satz. Drei Modelle sind verbreitet: ein fester Eurobetrag, ein Betrag je Urlaubstag oder ein Prozentsatz des Monatsentgelts. Manche Tarifverträge zahlen einen festen Betrag pro genommenem Urlaubstag, andere koppeln das Urlaubsgeld an ein halbes oder ganzes Monatsgehalt. Was in deinem Fall gilt, steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag.
Für die Netto-Rechnung ist die Herkunft egal: Entscheidend ist der Bruttobetrag, der als Urlaubsgeld ausgezahlt wird. Diesen trägst du oben ein, den Rest — Lohnsteuer, Soli, gegebenenfalls Kirchensteuer und Sozialversicherung — rechnet der Rechner aus.
Kürzung bei Teilzeit, Elternzeit und Austritt
In Teilzeit darf der Arbeitgeber das Urlaubsgeld auf deinen Beschäftigungsanteil herunterrechnen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbietet nur die Schlechterstellung gegenüber Vollzeitkräften (§ 4 Abs. 1 TzBfG); eine anteilige Zahlung nach Stundenanteil ist deshalb zulässig, ein völliger Ausschluss allein wegen der Teilzeit dagegen nicht. Während einer unbezahlten Elternzeit oder längerer Krankheit ohne Lohnanspruch kann das Urlaubsgeld schrumpfen, sofern der Vertrag es an einen laufenden Entgeltanspruch bindet.
Ob eine Stichtags- oder Rückzahlungsklausel wirksam ist, hängt vom Charakter der Zahlung ab. Belohnt das Urlaubsgeld auch bereits geleistete Arbeit, darf es in Formularverträgen meist nicht vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu einem späteren Stichtag abhängig gemacht werden. Reine Treueprämien ohne Vergütungscharakter dürfen dagegen an einen Stichtag gebunden werden. Im Zweifel entscheidet der genaue Wortlaut deiner Klausel.
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zusammen rechnen
Bekommst du beides im selben Jahr, lohnt der Blick auf den Gesamteffekt. Steuerlich werden die Zahlungen chronologisch kumulativ behandelt: Das Urlaubsgeld im Juni wird zuerst versteuert, das Weihnachtsgeld im November setzt dann auf dem bereits erhöhten Jahresbrutto auf. Dadurch fällt der Steueranteil auf die zweite Zahlung meist höher aus als auf die erste. Bei der Sozialversicherung wird jede Zahlung getrennt nach ihrem Auszahlungsmonat gegen die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze gerechnet.
Trag oben einfach beide Beträge ein — das Feld für das Weihnachtsgeld ist optional. Der Rechner zeigt dir dann beide Sonderzahlungen einzeln und die Gesamtsumme netto. Nur das Weihnachtsgeld im Blick? Der Weihnachtsgeld-Rechner deckt denselben Mechanismus aus der anderen Richtung ab.
Die Rechtsgrundlagen im Überblick
§ 11 BUrlG — Urlaubsentgelt
Regelt die gesetzliche Lohnfortzahlung während des Urlaubs: Bemessung nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn, ohne Überstundenvergütung, auszuzahlen vor Urlaubsantritt. Diese Norm betrifft das Urlaubsentgelt, nicht das hier berechnete Urlaubsgeld — sie erklärt aber, warum beide auseinanderzuhalten sind.
§ 39b Abs. 3 EStG — Lohnsteuer auf sonstige Bezüge
Für das Urlaubsgeld als sonstigen Bezug ermittelt der Arbeitgeber die Jahreslohnsteuer einmal mit und einmal ohne die Zahlung; die Differenz ist die einzubehaltende Lohnsteuer. Diese Differenzmethode setzt der Rechner um. Eine Sondervergünstigung sieht der Absatz nicht vor.
§ 23a SGB IV — einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
Das Urlaubsgeld ist beitragspflichtig nur bis zur anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze (Abs. 3): Monats-BBG mal Zahl der Kalendermonate bis zum Auszahlungsmonat, abzüglich des bereits verbeitragten Entgelts — getrennt für Kranken-/Pflege- und Renten-/Arbeitslosenversicherung.
§ 34 EStG — Fünftelregelung (nur zur Abgrenzung)
Die Fünftelregelung gilt nur für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Jährlich wiederkehrendes Urlaubsgeld zählt nicht dazu und wird voll als sonstiger Bezug versteuert — deshalb wendet der Rechner § 34 EStG korrekt nicht an.
Glossar: die wichtigsten Begriffe
- Urlaubsentgelt:
- das während des Urlaubs fortgezahlte Gehalt; gesetzlich vorgeschrieben und nach dem 13-Wochen-Durchschnitt bemessen (§ 11 BUrlG).
- Urlaubsgeld:
- zusätzliche Sonderzahlung obendrauf; kein gesetzlicher Anspruch, sondern aus Tarif, Vertrag oder betrieblicher Übung.
- Sonstiger Bezug:
- Arbeitslohn, der nicht laufend gezahlt wird; im Zuflussjahr versteuert (§ 38a Abs. 1 Satz 3 EStG).
- Differenzmethode:
- Lohnsteuer auf das Urlaubsgeld = Jahreslohnsteuer mit minus ohne die Zahlung (§ 39b Abs. 3 EStG).
- Anteilige Jahres-BBG:
- Monats-BBG × Kalendermonate bis zum Auszahlungsmonat; deckelt die Beitragspflicht der Einmalzahlung (§ 23a Abs. 3 SGB IV).
- Pro rata temporis:
- Grundsatz, nach dem Teilzeitbeschäftigte teilbare Leistungen anteilig zur Arbeitszeit erhalten (§ 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG).
Häufige Fragen
Ist Urlaubsgeld gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Zu unterscheiden ist es vom Urlaubsentgelt: Das Urlaubsentgelt ist die gesetzlich vorgeschriebene Fortzahlung deines Lohns waehrend des Urlaubs (§ 11 BUrlG). Urlaubsgeld ist dagegen eine zusaetzliche Sonderzahlung obendrauf, die sich nur aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Uebung ergeben kann.
Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld?
Urlaubsentgelt ist dein normaler Lohn, der waehrend des Urlaubs weiterlaeuft. Es bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn, ohne Ueberstundenverguetung (§ 11 Abs. 1 BUrlG), und ist vor Urlaubsantritt auszuzahlen (§ 11 Abs. 2 BUrlG). Urlaubsgeld ist eine freiwillige oder tariflich vereinbarte Extra-Zahlung zusaetzlich zum Urlaubsentgelt. Nur das Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung im Sinne dieses Rechners.
Wie wird Urlaubsgeld versteuert?
Urlaubsgeld ist steuerlich ein sonstiger Bezug. Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer nach der Differenzmethode (§ 39b Abs. 3 EStG): Jahreslohnsteuer einmal mit und einmal ohne das Urlaubsgeld, die Differenz ist die Steuer darauf. Eine Pauschal- oder Sonderermaessigung gibt es nicht.
Zahle ich auf Urlaubsgeld auch Sozialabgaben?
Ja. Als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist Urlaubsgeld beitragspflichtig (§ 23a SGB IV), allerdings nur bis zur anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze deines jeweiligen Versicherungszweigs. Weil Urlaubsgeld meist zur Jahresmitte fliesst, ist der anteilige Rahmen kleiner als beim Weihnachtsgeld im November.
Wann wird Urlaubsgeld ausgezahlt?
Ueblich ist die Auszahlung vor der Haupturlaubszeit, meist mit dem Mai- oder Junientgelt. Dieser Rechner nimmt als Auszahlungsmonat Juni an, weil der Monat ueber die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze die Sozialversicherung beeinflusst (§ 23a Abs. 3 SGB IV).
Wie hoch ist Urlaubsgeld ueblich?
Das haengt vom Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ab. Verbreitet sind ein fester Eurobetrag, ein Betrag je Urlaubstag oder ein Prozentsatz des Monatsentgelts. Einen einheitlichen Satz gibt es nicht, weil es keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Was in deinem Fall vereinbart ist, steht im Vertrag oder Tarifwerk.
Bekomme ich Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld im selben Jahr, wie wird das gerechnet?
Beide sind sonstige Bezuege und werden chronologisch kumulativ besteuert: Die Lohnsteuer des spaeter gezahlten Weihnachtsgeldes setzt auf dem Jahresbrutto inklusive des Urlaubsgeldes auf (§ 39b Abs. 3 EStG). Die Sozialversicherung wird je Auszahlungsmonat getrennt mit der anteiligen Jahres-BBG ermittelt (§ 23a SGB IV). Trag beide oben ein, dann rechnet der Rechner sie zusammen.
Gilt fuer Urlaubsgeld die Fuenftelregelung?
Nein. Die Fuenftelregelung (§ 34 EStG) gilt nur fuer ausserordentliche Einkuenfte wie Abfindungen oder Verguetungen fuer mehrjaehrige Taetigkeiten. Jaehrlich wiederkehrendes Urlaubsgeld gehoert nicht dazu und wird voll als sonstiger Bezug versteuert.
Stand & Quellen
2026: Monats-BBG Kranken-/Pflegeversicherung 5.812,50 €, Renten-/Arbeitslosenversicherung 8.450 € (Sozialversicherungsrechengrößen 2026); Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan (PAP) 2026. Der Rechner zeigt den Lohnsteuerabzug. Bewusst ausgeklammert bleiben die Märzklausel (§ 23a Abs. 4 SGB IV), parallele Jobs und ein Wechsel des Arbeitsverhältnisses während des Jahres. Als Zahlungszeitpunkt ist Juni hinterlegt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 11 BUrlG — Urlaubsentgelt (Abgrenzung)
- § 39b EStG — Lohnsteuerabzug für sonstige Bezüge
- § 34 EStG — Fünftelregelung (Abgrenzung)
- § 23a SGB IV — einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
- § 4 TzBfG — Diskriminierungsverbot Teilzeit (Pro rata temporis)
Vereinfachte Berechnung. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Geprüft und aktualisiert von Thomas Hakenes (Softwareentwickler, kein Steuerberater), Stand: 25. Juli 2026. Alle Beträge stammen aus der getesteten Rechen-Engine dieser Seite.