Deine Jahressonderzahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist ein fester tariflicher Anspruch — anders als freiwilliges Weihnachtsgeld in der Privatwirtschaft. Wie hoch sie ausfällt, hängt von deiner Entgeltgruppe und deinem Tarifgebiet ab (Bund oder VKA). Hier findest du die aktuellen Bemessungssätze für 2026, die Regeln bei unterjährigem Eintritt und den Nettobetrag, der nach Steuer und Sozialabgaben übrig bleibt.
Bemessungssätze 2026: Bund und VKA im Überblick
Die Jahressonderzahlung ist ein Prozentsatz deines durchschnittlichen Monatsentgelts. Die Tarifeinigung vom 6. April 2025 hat diese Sätze angehoben — die neuen Werte gelten ab 2026 und werden erstmals mit dem Novemberentgelt 2026 ausgezahlt.
| Entgeltgruppe | VKA (Kommunen) | Bund |
|---|---|---|
| EG 1 bis EG 8 | 85 % | 95 % |
| EG 9a bis EG 12 | 85 % | 90 % |
| EG 13 bis EG 15 | 85 % | 75 % |
Prozentsätze nach § 20 TVöD in der Fassung der Tarifeinigung 2025. VKA-Sonderfall: Für die EG 1 bis 8 in Krankenhäusern (Besonderer Teil K) sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Besonderer Teil B) beträgt der Satz 90 %.
So berechnest du deine Jahressonderzahlung
Maßgeblich ist nicht ein einzelner Monat, sondern der Durchschnitt: Bemessungsgrundlage ist das monatliche Entgelt, das dir in den Kalendermonaten Juli, August und September gezahlt wurde (§ 20 Abs. 3 TVöD). Überstunden- und Mehrarbeitsentgelt sowie Leistungsprämien bleiben dabei außen vor. Diesen Durchschnitt multiplizierst du mit dem Bemessungssatz deiner Entgeltgruppe.
Jahressonderzahlung brutto = Ø-Monatsentgelt (Juli–September) × Bemessungssatz deiner Entgeltgruppe
Beispiel VKA, EG 9a: 3.500,00 € × 85 % = 2.975,00 € brutto
Anteilig bei unterjährigem Eintritt: die Zwölftelung
Steigst du erst im Laufe des Jahres ein, bekommst du die Sonderzahlung nicht voll. Der Anspruch vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem du keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hast (§ 20 Abs. 4 TVöD). Wer zum 1. Juli anfängt, hat für Januar bis Juni keinen Entgeltanspruch — das sind sechs fehlende Zwölftel, also die Hälfte.
Nicht jede Lücke kürzt: Zeiten von Wehr- oder Zivildienst, Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit im ersten Jahr des Kindes und Monate mit Krankengeldzuschuss bleiben ausgenommen. Voraussetzung für die Zahlung ist außerdem, dass du am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehst (§ 20 Abs. 1 TVöD). Ausgezahlt wird mit dem Novemberentgelt (§ 20 Abs. 5 TVöD).
Was bleibt netto von der Jahressonderzahlung?
Steuerlich ist die Jahressonderzahlung ein sonstiger Bezug (§ 39b Abs. 3 EStG) und bei der Sozialversicherung eine Einmalzahlung (§ 23a SGB IV) — also genau wie jedes andere Weihnachtsgeld. Eine tarifliche Höhe schützt nicht vor Abzügen: Sie kommt oben auf deinen Jahreslohn und wird mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz belastet.
Bleiben wir beim Beispiel oben — VKA, EG 9a, 2.975,00 € brutto, Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer:
- Jahressonderzahlung brutto2.975,00 €
- − Lohnsteuer (sonstiger Bezug)− 698,00 €
- − Sozialversicherung (Einmalzahlung)− 629,21 €
- = Netto — rund 55 % bleiben übrig1.647,79 €
Deinen genauen Betrag für deine Steuerklasse, dein Bundesland und dein Gehalt rechnest du im Weihnachtsgeld-Rechner aus — trag dort einfach deine Jahressonderzahlung als Sonderzahlung ein.
TVöD-Jahressonderzahlung oder freies Weihnachtsgeld?
Beide werden steuerlich und bei der Sozialversicherung identisch behandelt. Der Unterschied liegt im Anspruch:
| TVöD-Jahressonderzahlung | Freies Weihnachtsgeld | |
|---|---|---|
| Grundlage | § 20 TVöD (Tarifvertrag) | Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, betriebliche Übung |
| Höhe | Feste Prozentsätze je EG | Frei vereinbart |
| Auszahlung | Mit Novemberentgelt | Je nach Vereinbarung |
| Steuer & SV | Sonstiger Bezug, Einmalzahlung | Sonstiger Bezug, Einmalzahlung |
Ob dir freies Weihnachtsgeld überhaupt zusteht, entscheidet dein Vertrag — und die Rechtsprechung zu Vorbehalten und betrieblicher Übung. Das erklärt der Ratgeber Sechstelregelung beim Weihnachtsgeld.