Zum Inhalt springen

TVöD-Jahressonderzahlung 2026: Höhe & was netto bleibt

Kurz gesagt: Bei den Kommunen (VKA) sind es ab 2026 85 % deines Monatsentgelts, beim Bund 95, 90 oder 75 % je nach Entgeltgruppe.

Deine Jahressonderzahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist ein fester tariflicher Anspruch — anders als freiwilliges Weihnachtsgeld in der Privatwirtschaft. Wie hoch sie ausfällt, hängt von deiner Entgeltgruppe und deinem Tarifgebiet ab (Bund oder VKA). Hier findest du die aktuellen Bemessungssätze für 2026, die Regeln bei unterjährigem Eintritt und den Nettobetrag, der nach Steuer und Sozialabgaben übrig bleibt.

Bemessungssätze 2026: Bund und VKA im Überblick

Die Jahressonderzahlung ist ein Prozentsatz deines durchschnittlichen Monatsentgelts. Die Tarifeinigung vom 6. April 2025 hat diese Sätze angehoben — die neuen Werte gelten ab 2026 und werden erstmals mit dem Novemberentgelt 2026 ausgezahlt.

EntgeltgruppeVKA (Kommunen)Bund
EG 1 bis EG 885 %95 %
EG 9a bis EG 1285 %90 %
EG 13 bis EG 1585 %75 %

Prozentsätze nach § 20 TVöD in der Fassung der Tarifeinigung 2025. VKA-Sonderfall: Für die EG 1 bis 8 in Krankenhäusern (Besonderer Teil K) sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Besonderer Teil B) beträgt der Satz 90 %.

So berechnest du deine Jahressonderzahlung

Maßgeblich ist nicht ein einzelner Monat, sondern der Durchschnitt: Bemessungsgrundlage ist das monatliche Entgelt, das dir in den Kalendermonaten Juli, August und September gezahlt wurde (§ 20 Abs. 3 TVöD). Überstunden- und Mehrarbeitsentgelt sowie Leistungsprämien bleiben dabei außen vor. Diesen Durchschnitt multiplizierst du mit dem Bemessungssatz deiner Entgeltgruppe.

Jahressonderzahlung brutto = Ø-Monatsentgelt (Juli–September) × Bemessungssatz deiner Entgeltgruppe

Beispiel VKA, EG 9a: 3.500,00 € × 85 % = 2.975,00 € brutto

Anteilig bei unterjährigem Eintritt: die Zwölftelung

Steigst du erst im Laufe des Jahres ein, bekommst du die Sonderzahlung nicht voll. Der Anspruch vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem du keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hast (§ 20 Abs. 4 TVöD). Wer zum 1. Juli anfängt, hat für Januar bis Juni keinen Entgeltanspruch — das sind sechs fehlende Zwölftel, also die Hälfte.

Nicht jede Lücke kürzt: Zeiten von Wehr- oder Zivildienst, Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit im ersten Jahr des Kindes und Monate mit Krankengeldzuschuss bleiben ausgenommen. Voraussetzung für die Zahlung ist außerdem, dass du am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehst (§ 20 Abs. 1 TVöD). Ausgezahlt wird mit dem Novemberentgelt (§ 20 Abs. 5 TVöD).

Was bleibt netto von der Jahressonderzahlung?

Steuerlich ist die Jahressonderzahlung ein sonstiger Bezug (§ 39b Abs. 3 EStG) und bei der Sozialversicherung eine Einmalzahlung (§ 23a SGB IV) — also genau wie jedes andere Weihnachtsgeld. Eine tarifliche Höhe schützt nicht vor Abzügen: Sie kommt oben auf deinen Jahreslohn und wird mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz belastet.

Bleiben wir beim Beispiel oben — VKA, EG 9a, 2.975,00 € brutto, Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer:

  1. Jahressonderzahlung brutto2.975,00 €
  2. − Lohnsteuer (sonstiger Bezug)− 698,00 €
  3. − Sozialversicherung (Einmalzahlung)− 629,21 €
  4. = Netto — rund 55 % bleiben übrig1.647,79 €

Deinen genauen Betrag für deine Steuerklasse, dein Bundesland und dein Gehalt rechnest du im Weihnachtsgeld-Rechner aus — trag dort einfach deine Jahressonderzahlung als Sonderzahlung ein.

TVöD-Jahressonderzahlung oder freies Weihnachtsgeld?

Beide werden steuerlich und bei der Sozialversicherung identisch behandelt. Der Unterschied liegt im Anspruch:

 TVöD-JahressonderzahlungFreies Weihnachtsgeld
Grundlage§ 20 TVöD (Tarifvertrag)Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, betriebliche Übung
HöheFeste Prozentsätze je EGFrei vereinbart
AuszahlungMit NovemberentgeltJe nach Vereinbarung
Steuer & SVSonstiger Bezug, EinmalzahlungSonstiger Bezug, Einmalzahlung

Ob dir freies Weihnachtsgeld überhaupt zusteht, entscheidet dein Vertrag — und die Rechtsprechung zu Vorbehalten und betrieblicher Übung. Das erklärt der Ratgeber Sechstelregelung beim Weihnachtsgeld.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die TVöD-Jahressonderzahlung 2026?

Im Bereich der Kommunen (VKA) beträgt die Jahressonderzahlung ab 2026 einheitlich 85 % deines durchschnittlichen Monatsentgelts (EG 1 bis 8 in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen 90 %). Beim Bund ist sie gestaffelt: 95 % in den EG 1 bis 8, 90 % in den EG 9a bis 12 und 75 % in den EG 13 bis 15 (§ 20 TVöD, Tarifeinigung 2025).

Wie berechne ich meine Jahressonderzahlung?

Du nimmst dein durchschnittliches Monatsentgelt aus Juli, August und September (§ 20 Abs. 3 TVöD) und multiplizierst es mit dem Bemessungssatz deiner Entgeltgruppe. Beispiel VKA, EG 9a, 3.500 € Durchschnittsentgelt: 3.500 € × 85 % = 2.975 € brutto.

Wann wird die TVöD-Jahressonderzahlung ausgezahlt?

Mit dem Tabellenentgelt für November (§ 20 Abs. 5 TVöD). Sie kommt also mit der Novemberabrechnung aufs Konto, nicht erst im Dezember.

Bekomme ich die volle Jahressonderzahlung bei unterjährigem Eintritt?

Nein. Der Anspruch vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem du keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hast (§ 20 Abs. 4 TVöD). Steigst du zum 1. Juli ein, bekommst du also sechs Zwölftel. Zeiten von Wehrdienst, Mutterschutz, Elternzeit oder Krankengeldzuschuss kürzen nicht.

Muss ich am 1. Dezember noch beschäftigt sein?

Ja. Anspruch auf die Jahressonderzahlung hat nur, wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht (§ 20 Abs. 1 TVöD). Scheidest du vorher aus, entfällt der Anspruch, auch wenn du das ganze Jahr gearbeitet hast.

Wird die TVöD-Jahressonderzahlung versteuert?

Ja, genauso wie jedes andere Weihnachtsgeld. Sie ist steuerlich ein sonstiger Bezug (§ 39b Abs. 3 EStG) und sozialversicherungsrechtlich eine Einmalzahlung (§ 23a SGB IV). Eine Steuervergünstigung gibt es nicht — netto bleiben je nach Steuerklasse rund 50 bis 56 % übrig.

Ist die TVöD-Jahressonderzahlung dasselbe wie Weihnachtsgeld in der Privatwirtschaft?

Steuerlich und bei der Sozialversicherung werden beide gleich behandelt. Rechtlich nicht: Die TVöD-Jahressonderzahlung ist ein tariflicher Anspruch mit festen Prozentsätzen, Stichtag und Auszahlungsmonat. Freies Weihnachtsgeld in der Privatwirtschaft hängt dagegen vom Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ab; Höhe und Bedingungen sind frei vereinbart.

Warum ist die Jahressonderzahlung 2026 gestiegen?

Die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst vom 6. April 2025 hat die Bemessungssätze angehoben: im Bereich der Kommunen (VKA) auf einheitlich 85 %, beim Bund gestaffelt auf 95 / 90 / 75 %. Die neuen Sätze gelten ab 2026 und werden erstmals mit dem Novemberentgelt 2026 ausgezahlt.

Stand & Quellen

Ab 2026: Jahressonderzahlung VKA einheitlich 85 % (EG 1–8 in BT K/B 90 %), Bund 95 % (EG 1–8), 90 % (EG 9a–12), 75 % (EG 13–15). Grundlage ist § 20 TVöD in der Fassung der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst vom 6. April 2025; erste Auszahlung mit dem Novemberentgelt 2026.

Steuer und Sozialversicherung bilden wir wie beim Weihnachtsgeld ab (sonstiger Bezug, Einmalzahlung). Nicht abgebildet: individuelle Entgeltbestandteile, Teilzeitquoten und die Umwandlung von Teilen der Jahressonderzahlung in freie Tage.

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • § 20 TVöD (Bund) und § 20 TVöD (VKA) — Jahressonderzahlung (Stichtag, Bemessung Juli–September, Zwölftelung, Auszahlung November)
  • Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 (ver.di / VKA) — angehobene Bemessungssätze ab 2026
  • § 39b Abs. 3 EStG — Lohnsteuer auf sonstige Bezüge
  • § 23a SGB IV — einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 25. Juli 2026.

Geprüft und aktualisiert von Thomas Hakenes (Softwareentwickler, kein Steuerberater), Stand: 25. Juli 2026. Der Nettobetrag stammt aus der getesteten Rechen-Engine dieser Seite.

Weiterlesen