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Verpflegungsmehraufwand berechnen 2026

Dienstreise-Pauschalen 28/14 € mit Mahlzeiten-Kürzung und Arbeitgeber-Erstattung — dein Werbungskosten-Abzug (§ 9 Abs. 4a EStG).

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Reisetage (Inland, innerhalb der Dreimonatsfrist)

Trage hier die Anzahl der vollständigen Reisetage ein, an denen du mindestens 24 Stunden von deiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend warst. Für jeden solchen Tag gilt die volle Pauschale von 28 €.
Tage, an denen du an- oder abreist und übernachtest. Für jeden An- oder Abreisetag (mit Hotelaufenthalt) gelten je 14 € Pauschale — unabhängig von der Uhrzeit der Abfahrt oder Ankunft.
Tagesreisen ohne Übernachtung, bei denen du mehr als 8 Stunden von deiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend warst. Dafür kannst du je 14 € geltend machen.

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten (z.B. Hotelfrühstück, Seminar-Catering)

Anzahl der Frühstücke, die dein Arbeitgeber auf der Dienstreise gestellt hat (z. B. Hotelfrühstück, das der AG bezahlt). Jedes gestellte Frühstück kürzt deine Pauschale um 5,60 €.
Anzahl der Mittagessen, die dein Arbeitgeber auf der Dienstreise gestellt hat (z. B. Seminar-Catering, Firmenveranstaltung). Jedes gestellte Mittagessen kürzt deine Pauschale um 11,20 €.
Anzahl der Abendessen, die dein Arbeitgeber auf der Dienstreise gestellt hat (z. B. Geschäftsessen auf Firmenkosten). Jedes gestellte Abendessen kürzt deine Pauschale um 11,20 €.
Betrag in Euro, den dein Arbeitgeber bereits steuerfrei erstattet hat (z. B. Tagegeld laut Reisekostenabrechnung). Den Betrag findest du auf deiner Reisekostenabrechnung oder Gehaltsabrechnung. Er mindert deinen Werbungskosten-Abzug.

Was dein AG bereits steuerfrei erstattet hat — mindert den Werbungskosten-Abzug (§ 3 Nr. 13/16 EStG)

Ergebnis in wenigen Sekunden

Berechnung läuft...

Berechnungsgrundlage: § 9 Abs. 4a EStG (28/14/14 € Inland), BMF-Schreiben 05.12.2025 (Ausland) | Stand: Juni 2026

Beispiel: einwöchige Dienstreise — Schritt für Schritt

Nehmen wir eine Dienstreise mit 5 vollen Tagen und je einem An- und Abreisetag (Inland):

  1. 5 volle Tage — je 28 € (§ 9 EStG)140,00 €
  2. + An- & Abreisetag — je 14 €28,00 €
  3. = Verpflegungspauschale168,00 €

Für die Woche setzt du 168 € als Werbungskosten an — ohne einen einzigen Beleg. Gestellte Mahlzeiten kürzen die Pauschale (Frühstück −20 %, Mittag/Abend je −40 %). Deinen Fall rechnest du oben aus.

Verpflegungsmehraufwand 2026: Die Regeln

Für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten gibt es Verpflegungspauschalen: 28 € pro vollem Kalendertag (24h abwesend), je 14 € für An- und Abreisetag (bei Übernachtung) und 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit ohne Übernachtung. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, wird gekürzt: 20 % (Frühstück) bzw. je 40 % (Mittag/Abend) der 24h-Pauschale.

Wichtig: Die Dreimonatsfrist begrenzt die Pauschalen bei längerfristigen Einsätzen an derselben Tätigkeitsstätte; nach mindestens 4 Wochen Unterbrechung beginnt sie neu. Erstattet der Arbeitgeber steuerfrei, sinkt dein Werbungskosten-Abzug entsprechend — erstattet er mehr, kann er bis zum Doppelten der Pauschalen mit 25 % pauschal versteuern.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.

Drei Tagesarten, drei Regeln

§ 9 Abs. 4a Satz 3 EStG kennt genau drei Fälle, und sie schließen sich gegenseitig aus. Wer den richtigen Fall trifft, hat den Rest schon fast erledigt.

  • 28 € (Nummer 1): für jeden Kalendertag, an dem du 24 Stunden von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abwesend bist. Das sind die vollen Zwischentage einer mehrtägigen Reise.
  • Je 14 € (Nummer 2): für den An- und den Abreisetag, wenn du an diesem, einem anschließenden oder einem vorhergehenden Tag außerhalb deiner Wohnung übernachtest.
  • 14 € (Nummer 3): für einen Kalendertag ohne Übernachtung, an dem du mehr als 8 Stunden abwesend bist.

Der wichtigste Unterschied steckt in Nummer 2: Für An- und Abreisetage gibt es keine Mindestabwesenheit. Wer um 21 Uhr losfährt und auswärts übernachtet, bekommt für diesen Tag die vollen 14 €, obwohl er nur drei Stunden unterwegs war. Entscheidend ist allein die Übernachtung, nicht die Stundenzahl.

Für eintägige Reisen gilt umgekehrt die Acht-Stunden-Hürde streng. Eine Besonderheit regelt der zweite Halbsatz der Nummer 3 für Fahrten über Mitternacht ohne Übernachtung: Beginnt die Tätigkeit an einem Kalendertag und endet am nächsten, werden die 14 € für den Tag gewährt, an dem der überwiegende Teil der insgesamt mehr als acht Stunden liegt. Der Nachtdienst, der um 22 Uhr beginnt und um 4 Uhr endet, zählt damit auf dem Folgetag.

Die Kürzung rechnet immer mit 28 Euro

Stellt der Arbeitgeber oder auf seine Veranlassung ein Dritter eine Mahlzeit, ist die Pauschale nach Satz 8 zu kürzen: um 20 Prozent für das Frühstück und um je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen.

Der Bezugspunkt ist dabei die Falle. Die Prozentsätze beziehen sich ausdrücklich auf die Pauschale für einen vollen Kalendertag, also immer auf 28 € — auch dann, wenn für den betreffenden Tag nur 14 € angesetzt werden. In Euro sind das 5,60 € fürs Frühstück und je 11,20 € für Mittag- und Abendessen.

Daraus folgt ein Ergebnis, das viele überrascht: An einem Anreisetag mit 14 € Pauschale reichen ein Frühstück und ein Abendessen (5,60 + 11,20 = 16,80 €), um die Pauschale vollständig aufzuzehren. Satz 8 zieht dafür eine Grenze — die Kürzung darf die ermittelte Pauschale nicht übersteigen. Negativ wird der Abzug also nie, aber auf null kann er fallen.

Zwei Milderungen nennt das Gesetz noch. Hast du für die Mahlzeit ein Entgelt gezahlt, mindert dieser Betrag nach Satz 10 den Kürzungsbetrag. Und nach Satz 9 greift die Kürzung auch dann, wenn die Reisekostenvergütung wegen der Mahlzeiten einbehalten oder gekürzt wurde — doppelt bestraft wirst du also nicht, aber entkommen kannst du der Kürzung auch nicht durch die Abrechnungsform.

Was dabei herauskommt

Eine fünftägige Dienstreise mit drei vollen Tagen und zwei Reisetagen, aus der Engine gerechnet:

Verpflegung durch den ArbeitgeberPauschalenKürzungWerbungskosten
keine112,00 €0,00 €112,00 €
4 Frühstücke (Hotel)112,00 €22,40 €89,60 €
4 Frühstücke, 3 Mittag- und 3 Abendessen112,00 €89,60 €22,40 €

Bei Vollverpflegung auf einer Konferenz bleibt von 112 € also noch ein Fünftel übrig. Das Hotelfrühstück allein kostet dich schon 22,40 € Abzug — ein Grund, warum sich der Blick auf die Rechnung lohnt: Ist das Frühstück gesondert ausgewiesen und selbst bezahlt, mindert dieses Entgelt nach Satz 10 den Kürzungsbetrag.

Die Dreimonatsfrist

Nach Satz 6 ist der Abzug der Verpflegungspauschalen auf die ersten drei Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt. Wer ein halbes Jahr beim selben Kunden sitzt, bekommt die Pauschale also nur für die erste Hälfte.

Satz 7 nennt die Ausnahme: Eine Unterbrechung führt zum Neubeginn, wenn sie mindestens vier Wochen dauert. Auf den Grund der Unterbrechung kommt es dabei nicht an. Urlaub, Krankheit oder ein Projekt woanders zählen gleichermaßen, solange die Vier-Wochen-Marke erreicht ist.

Die Frist läuft pro Tätigkeitsstätte, nicht pro Arbeitgeber oder pro Kunde. Wer zwischen zwei Standorten desselben Auftraggebers wechselt, hat für jeden Standort eine eigene Frist.

Erstattung vom Arbeitgeber

Erstattet dein Arbeitgeber die Verpflegung, ist das bis zur Höhe der Pauschalen nach § 3 Nr. 13 und 16 EStG steuerfrei. Dafür entfällt der Werbungskostenabzug: Satz 11 schließt ihn aus, soweit du steuerfreie Erstattungen erhältst. Beides zugleich geht nicht.

Zahlt der Arbeitgeber mehr als die Pauschalen, kann er den übersteigenden Teil nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG bis zur Höhe des Doppelten der Pauschalen mit 25 Prozent pauschal versteuern. Bei 112 € Pauschalen liegt diese Obergrenze also bei 224 €. Was darüber hinausgeht, ist normal steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Für Auslandsreisen treten nach Satz 5 länderweise unterschiedliche Pauschbeträge an die Stelle der Inlandswerte. Sie werden vom Bundesfinanzministerium aus den Auslandstagegeldern des Bundesreisekostengesetzes abgeleitet, mit 120 Prozent für den vollen Tag und 80 Prozent für An-, Abreise- und Achtstundentage, aufgerundet auf volle Euro. Maßgeblich ist der Ort, den du vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hast. Dieser Rechner bildet nur die Inlandspauschalen ab.

Passende Rechner

Quellen

Normtext abgerufen am 18. Juli 2026. Die zeitweise geplante Anhebung auf 32 und 16 € ist nicht Gesetz geworden; es gelten weiterhin 28 und 14 €. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand 2026?

Im Inland: 28 € für jeden Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit, je 14 € für An- und Abreisetag (mit Übernachtung) sowie 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit ohne Übernachtung (§ 9 Abs. 4a EStG). Die zeitweise geplante Erhöhung auf 32/16 € ist nie Gesetz geworden.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten stellt?

Die Pauschale wird gekürzt: 20 % der 24h-Pauschale fürs Frühstück (5,60 €), je 40 % für Mittag- und Abendessen (11,20 €). Die Kürzung kann die Pauschale aber nie übersteigen — negativ wird der Abzug nicht.

Was ist die Dreimonatsfrist?

Pauschalen gibt es nur für die ersten drei Monate einer längerfristigen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4a Satz 6 EStG). Wird die Tätigkeit dort mindestens vier Wochen unterbrochen, beginnt die Frist neu.

Brauche ich am Anreisetag eine Mindestabwesenheit?

Nein. § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG knüpft die 14 € für An- und Abreisetag allein daran, dass du an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb deiner Wohnung übernachtest. Wer um 21 Uhr losfährt und auswärts schläft, bekommt die vollen 14 €.

Wovon werden die 20 und 40 Prozent bei der Kürzung berechnet?

Immer von der Pauschale für einen vollen Kalendertag, also von 28 € — auch an Tagen, für die nur 14 € angesetzt werden. Das ergibt 5,60 € fürs Frühstück und je 11,20 € für Mittag- und Abendessen. An einem 14-Euro-Tag können Frühstück und Abendessen die Pauschale deshalb komplett aufzehren.

Kann der Abzug durch die Kürzung negativ werden?

Nein. § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG bestimmt ausdrücklich, dass die Kürzung die ermittelte Verpflegungspauschale nicht übersteigen darf. Auf null kann sie fallen, unter null nicht.

Was gilt bei einer Fahrt über Mitternacht ohne Übernachtung?

Die 14 € werden nach § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 3 Halbsatz 2 EStG für den Kalendertag gewährt, an dem der überwiegende Teil der insgesamt mehr als acht Stunden Abwesenheit liegt. Ein Einsatz von 22 bis 4 Uhr zählt damit auf dem Folgetag.

Mindert das selbst bezahlte Hotelfrühstück die Kürzung?

Ja. Nach § 9 Abs. 4a Satz 10 EStG mindert ein für die Mahlzeit gezahltes Entgelt den Kürzungsbetrag. Ein gesondert ausgewiesenes und selbst bezahltes Frühstück wirkt sich also günstiger aus als eines, das im Zimmerpreis untergeht.

Kann ich Pauschale und Arbeitgebererstattung kombinieren?

Nein. Erstattungen sind bis zur Höhe der Pauschalen nach § 3 Nr. 13 und 16 EStG steuerfrei, dafür schließt § 9 Abs. 4a Satz 11 EStG den Werbungskostenabzug insoweit aus. Zahlt der Arbeitgeber mehr, kann er den übersteigenden Teil bis zum Doppelten der Pauschalen nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG mit 25 % pauschal versteuern.

Gelten im Ausland andere Beträge?

Ja. Nach § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG treten länderweise unterschiedliche Pauschbeträge an die Stelle der Inlandswerte, abgeleitet aus den Auslandstagegeldern des Bundesreisekostengesetzes mit 120 % für den vollen Tag und 80 % für An-, Abreise- und Achtstundentage. Maßgeblich ist der Ort, den du vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hast. Dieser Rechner bildet nur das Inland ab.

Zählt die Dreimonatsfrist pro Arbeitgeber oder pro Einsatzort?

Pro Tätigkeitsstätte. Wer zwischen zwei Standorten desselben Auftraggebers wechselt, hat für jeden Standort eine eigene Frist. Auf den Grund einer Unterbrechung kommt es nicht an, nur auf ihre Dauer von mindestens vier Wochen.