Zum Inhalt springen

Verpflegungsmehraufwand berechnen 2026

Dienstreise-Pauschalen 28/14 € mit Mahlzeiten-Kürzung und Arbeitgeber-Erstattung — dein Werbungskosten-Abzug (§ 9 Abs. 4a EStG).

Keine Datenspeicherung Aktuelles Recht 2026 100 % kostenlos

Reisetage (Inland, innerhalb der Dreimonatsfrist)

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten (z.B. Hotelfrühstück, Seminar-Catering)

Was dein AG bereits steuerfrei erstattet hat — mindert den Werbungskosten-Abzug (§ 3 Nr. 13/16 EStG)

Ergebnis in wenigen Sekunden

Berechnung läuft...

Berechnungsgrundlage: § 9 Abs. 4a EStG (28/14/14 € Inland), BMF-Schreiben 05.12.2025 (Ausland) | Stand: Juni 2026

Verpflegungsmehraufwand 2026: Die Regeln

Für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten gibt es Verpflegungspauschalen: 28 € pro vollem Kalendertag (24h abwesend), je 14 € für An- und Abreisetag (bei Übernachtung) und 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit ohne Übernachtung. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, wird gekürzt: 20 % (Frühstück) bzw. je 40 % (Mittag/Abend) der 24h-Pauschale.

Wichtig: Die Dreimonatsfrist begrenzt die Pauschalen bei längerfristigen Einsätzen an derselben Tätigkeitsstätte; nach mindestens 4 Wochen Unterbrechung beginnt sie neu. Erstattet der Arbeitgeber steuerfrei, sinkt dein Werbungskosten-Abzug entsprechend — erstattet er mehr, kann er bis zum Doppelten der Pauschalen mit 25 % pauschal versteuern.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand 2026?

Im Inland: 28 € für jeden Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit, je 14 € für An- und Abreisetag (mit Übernachtung) sowie 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit ohne Übernachtung (§ 9 Abs. 4a EStG). Die zeitweise geplante Erhöhung auf 32/16 € ist nie Gesetz geworden.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten stellt?

Die Pauschale wird gekürzt: 20 % der 24h-Pauschale fürs Frühstück (5,60 €), je 40 % für Mittag- und Abendessen (11,20 €). Die Kürzung kann die Pauschale aber nie übersteigen — negativ wird der Abzug nicht.

Was ist die Dreimonatsfrist?

Pauschalen gibt es nur für die ersten drei Monate einer längerfristigen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4a Satz 6 EStG). Wird die Tätigkeit dort mindestens vier Wochen unterbrochen, beginnt die Frist neu.