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VL & Sparzulage berechnen 2026

Wie viel schenkt dir der Staat auf deine vermögenswirksamen Leistungen? Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 5. VermBG.

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Berechnungsgrundlage: § 13 5. VermBG (20 %/400 € bzw. 9 %/470 €, Einkommensgrenze 40.000/80.000 €) | Stand: Juni 2026

Vermögenswirksame Leistungen 2026: Geld vom Staat und oft vom Chef

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein Sparbetrag, den dein Arbeitgeber direkt in einen Vertrag überweist — viele zahlen bis zu 40 €/Monat als Zuschuss. Darauf gibt es die Arbeitnehmer-Sparzulage: 20 % auf bis zu 400 €/Jahr bei ETF-/Fondssparplänen oder Mitarbeiterbeteiligung (max. 80 €), 9 % auf bis zu 470 €/Jahr beim Bausparen (max. 42,30 €).

Voraussetzung ist die Einkommensgrenze von 40.000 € (zusammen 80.000 €) zu versteuerndem Einkommen. Du beantragst die Zulage mit der Steuererklärung; ausgezahlt wird sie nach der 7-jährigen Sperrfrist. Wer beide Töpfe nutzt (ETF + Bausparen), holt sich bis zu 122,30 € Sparzulage pro Jahr.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

20 % auf bis zu 400 € VL pro Jahr bei Vermögensbeteiligungen (ETF-/Fondssparpläne, Mitarbeiterbeteiligung) — maximal 80 € im Jahr. Für Bausparen und wohnwirtschaftliche Verwendung 9 % auf bis zu 470 € — maximal 42,30 € (§ 13 Abs. 2 5. VermBG). Beide Anlagen lassen sich kombinieren.

Welche Einkommensgrenze gilt für die Sparzulage?

Das zu versteuernde Einkommen darf 40.000 € (Einzelveranlagung) bzw. 80.000 € (Zusammenveranlagung) nicht übersteigen (§ 13 Abs. 1 5. VermBG). Diese Grenze gilt seit 2024 einheitlich für beide Anlageformen. Wer darüber liegt, bekommt keine Sparzulage — die VL selbst kann er trotzdem anlegen.

Wann wird die Sparzulage ausgezahlt?

Du beantragst sie jährlich mit der Steuererklärung (Anlage VL vom Anbieter). Festgesetzt wird sie sofort, ausgezahlt aber erst nach Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist des Vertrags. Wer vorher kündigt, verliert den Anspruch rückwirkend.