Wer nach der „Sechstelregelung“ fürs Weihnachtsgeld sucht, verwechselt meist zwei Dinge: das österreichische Jahressechstel und die deutsche Fünftelregelung. Hier erfährst du, wie dein Weihnachtsgeld in Deutschland tatsächlich besteuert wird — und was du dagegen tun kannst.
Die Sechstelregelung ist österreichisch
Das sogenannte Jahressechstel stammt aus dem österreichischen Steuerrecht (§ 67 öEStG). Dort werden das 13. und 14. Gehalt — also Urlaubs- und Weihnachtsgeld — bis zu einem Sechstel des Jahresbezugs begünstigt und niedrig besteuert. In Deutschland gibt es diese Begünstigung schlicht nicht. Weihnachtsgeld wird hier wie normaler Arbeitslohn behandelt.
So wird Weihnachtsgeld in Deutschland besteuert
Steuerlich ist Weihnachtsgeld ein sonstiger Bezug nach § 39b Abs. 3 EStG. Der Arbeitgeber ermittelt die Lohnsteuer nach der Jahreslohnsteuer-Methode: Er rechnet die Steuer einmal auf deinen voraussichtlichen Jahreslohn ohne und einmal mit dem Weihnachtsgeld — die Differenz ist die Lohnsteuer auf die Sonderzahlung.
Weil dein Jahreslohn durch den Bonus in eine höhere Progressionsstufe rutscht, fühlt sich der Abzug oft unverhältnismäßig hoch an. Im Schnitt bleiben 50–65 % des Brutto-Weihnachtsgelds als Netto übrig. Eine eigene Ermäßigung — ein „Sechstel“ oder „Fünftel“ — gibt es dabei nicht.
Die Fünftelregelung — und warum sie meist nicht greift
Häufig wird die Sechstelregelung mit der Fünftelregelung (§ 34 EStG) verwechselt. Die mildert tatsächlich die Steuer auf einmalige Zahlungen — aber nur auf außerordentliche Einkünfte: vor allem Abfindungen und Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit. Reines Weihnachtsgeld gehört nicht dazu; nur ein echtes Jubiläumsgeld für mehrjährige Betriebszugehörigkeit kann darunterfallen.
Und selbst dort hat sich etwas geändert: Seit dem 1. Januar 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug an (Wachstumschancengesetz). Wer Anspruch hat, holt sich die Ermäßigung nur noch über die Einkommensteuererklärung zurück.
Was du wirklich tun kannst
Auch ohne Sechstel- oder Fünftelregelung bekommst du zu viel gezahlte Lohnsteuer oft zurück — über die Steuererklärung. Der Grund: Der Arbeitgeber rechnet beim Bonus mit einem geschätzten Jahreslohn. Weichen die tatsächlichen Jahreswerte davon ab — etwa wegen Teilzeitmonaten, Elternzeit oder Werbungskosten — gleicht das Finanzamt das in der Veranlagung aus. Eine Steuererklärung lohnt sich deshalb fast immer, wenn du im Jahr eine größere Sonderzahlung erhalten hast. Wie viel von deinem Weihnachtsgeld netto übrig bleibt, rechnet dir unser Weihnachtsgeld-Rechner aus.
Beispiel: So viel bleibt vom Bonus
Eine Angestellte mit 3.500 € Monatsbrutto bekommt im November 1.500 € Weihnachtsgeld. Der Arbeitgeber rechnet die Lohnsteuer auf den um 1.500 € höheren Jahreslohn — dadurch landet die Sonderzahlung fast komplett in ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Zusammen mit Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und den vollen Sozialabgaben bleiben von den 1.500 € je nach Steuerklasse rund 800 bis 950 € netto. Genau diese Spanne rechnet dir der Rechner für deine Steuerklasse aus.
Sozialabgaben fallen ebenfalls an
Anders als bei manchen steuerfreien Zusatzleistungen ist Weihnachtsgeld voll sozialversicherungspflichtig. Es zählt als Einmalzahlung zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt — bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Wer mit dem laufenden Gehalt schon nah an der Grenze liegt, zahlt auf das Weihnachtsgeld anteilig weniger Sozialbeiträge. Eine Besonderheit ist die Märzklausel: Wird die Einmalzahlung im ersten Quartal gezahlt und ist die Bemessungsgrenze des Vorjahres noch nicht ausgeschöpft, kann sie beitragsrechtlich dem Vorjahr zugeordnet werden.