Witwenrente-Rechner 2026
Wie viel Witwen- oder Witwerrente bleibt, wenn du eigenes Einkommen hast? Der Rechner zeigt Anspruchshöhe, Freibetrag (1.122,53 €) und die Anrechnung nach § 97 SGB VI — inklusive Sterbevierteljahr.
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Rechenbeispiel: 1.500 € Partner-Rente, 2.500 € eigenes Gehalt
Die große Witwenrente beträgt 55 % von 1.500 € = 825 € brutto. Vom eigenen Gehalt (2.500 € brutto) zieht die Rentenversicherung erst den Pauschalabschlag von 40 % ab (bleiben 1.500 €), dann den Freibetrag von 1.122,53 €. Von den übersteigenden 377,47 € werden 40 % angerechnet: 150,99 € Kürzung, ausgezahlt werden 674,01 €. Trotz Vollzeitgehalt bleibt hier also der Großteil der Witwenrente erhalten — die Anrechnung wirkt erst oberhalb des Freibetrags und dort nur zu 40 %.
Was der Rechner nicht abbildet
Der Rechner nutzt durchgehend das seit 2002 geltende Recht (55 %/25 %) — für Alt-Ehen nach altem Hinterbliebenenrecht gelten teils günstigere Regeln, die nur der DRV-Bescheid verbindlich klärt. Nicht abgebildet sind außerdem Steuer und KV/PV-Beiträge auf die Witwenrente, der Wegfall bei Wiederheirat (mit Abfindungsanspruch) und das Rentensplitting als Alternative zur Hinterbliebenenrente.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026?
Der Freibetrag beträgt 26,4 × aktueller Rentenwert = 1.122,53 € pro Monat (Rentenwert 42,52 € ab 01.07.2026). Pro waisenrentenberechtigtem Kind kommen 5,6 × Rentenwert = 238,11 € dazu. Einkommen unterhalb des Freibetrags wird nicht angerechnet (§ 97 SGB VI).
Wie viel Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet?
Vom Brutto-Einkommen wird zuerst ein Pauschalabschlag abgezogen (§ 18b SGB IV: 40 % bei Arbeitsentgelt, 27,5 % bei beamtenähnlichen Bezügen, 39,8 % bei Selbständigen, 25 % bei Vermögenseinkommen). Vom anrechenbaren Netto über dem Freibetrag werden 40 % auf die Rente angerechnet.
Was ist das Sterbevierteljahr?
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod wird die volle Versichertenrente gezahlt (Rentenartfaktor 1,0) und kein Einkommen angerechnet. Erst ab dem vierten Monat gilt der reduzierte Faktor: 55 % bei großer, 25 % bei kleiner Witwenrente.
Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente?
Die große Witwenrente (55 % der Versichertenrente) gibt es ab einer Altersgrenze (für Todesfälle 2026: 46 Jahre und 6 Monate, Endstufe 47 ab 2029), bei Erwerbsminderung oder wenn ein Kind erzogen wird. Sonst gibt es die kleine Witwenrente (25 %), die bei Todesfällen ab 2002 auf 24 Kalendermonate befristet ist.
Wird die Aktivrente auf die Witwenrente angerechnet?
Die Aktivrente (bis 2.000 € steuerfrei ab 2026) befreit den Hinzuverdienst nur steuerlich, nicht bei der Rentenanrechnung. § 97 SGB VI rechnet das Erwerbseinkommen trotzdem an. Wie beides zusammenwirkt, zeigt der Aktivrente-Kombi-Rechner.