Witwenrente-Rechner 2026
Wie viel Witwen- oder Witwerrente bleibt, wenn du eigenes Einkommen hast? Der Rechner zeigt Anspruchshöhe, Freibetrag (1.122,53 €) und die Anrechnung nach § 97 SGB VI — inklusive Sterbevierteljahr.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026?
Der Freibetrag beträgt 26,4 × aktueller Rentenwert = 1.122,53 € pro Monat (Rentenwert 42,52 € ab 01.07.2026). Pro waisenrentenberechtigtem Kind kommen 5,6 × Rentenwert = 238,11 € dazu. Einkommen unterhalb des Freibetrags wird nicht angerechnet (§ 97 SGB VI).
Wie viel Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet?
Vom Brutto-Einkommen wird zuerst ein Pauschalabschlag abgezogen (§ 18b SGB IV: 40 % bei Arbeitsentgelt, 27,5 % bei beamtenähnlichen Bezügen, 39,8 % bei Selbständigen, 25 % bei Vermögenseinkommen). Vom anrechenbaren Netto über dem Freibetrag werden 40 % auf die Rente angerechnet.
Was ist das Sterbevierteljahr?
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod wird die volle Versichertenrente gezahlt (Rentenartfaktor 1,0) und kein Einkommen angerechnet. Erst ab dem vierten Monat gilt der reduzierte Faktor: 55 % bei großer, 25 % bei kleiner Witwenrente.
Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente?
Die große Witwenrente (55 % der Versichertenrente) gibt es ab einer Altersgrenze (für Todesfälle 2026: 46 Jahre und 6 Monate, Endstufe 47 ab 2029), bei Erwerbsminderung oder wenn ein Kind erzogen wird. Sonst gibt es die kleine Witwenrente (25 %), die bei Todesfällen ab 2002 auf 24 Kalendermonate befristet ist.
Wird die Aktivrente auf die Witwenrente angerechnet?
Die Aktivrente (bis 2.000 € steuerfrei ab 2026) befreit den Hinzuverdienst nur steuerlich, nicht bei der Rentenanrechnung. § 97 SGB VI rechnet das Erwerbseinkommen trotzdem an. Wie beides zusammenwirkt, zeigt der Aktivrente-Kombi-Rechner.