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Witwenrente-Rechner 2026

Wie viel Witwen- oder Witwerrente bleibt, wenn du eigenes Einkommen hast? Der Rechner zeigt Anspruchshöhe, Freibetrag (1.122,53 €) und die Anrechnung nach § 97 SGB VI — inklusive Sterbevierteljahr.

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i Trag hier die monatliche Brutto-Rente ein, die dein verstorbener Partner zuletzt bezogen hat – oder die er/sie erreicht hätte. Den Betrag findest du auf dem Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.
Die (Voll-)Rente, die der/die Verstorbene bezogen hat oder erreicht hätte.
i Wähle Große Witwenrente (55 %), wenn du mindestens 47 Jahre alt bist, ein Kind erziehst oder erwerbsgemindert bist. Die Kleine Witwenrente (25 %) gilt sonst und ist bei Todesfällen ab 2002 auf 24 Monate befristet.
i Trag dein monatliches Brutto-Einkommen ein – also vor Steuern und Sozialversicherung. Das können Arbeitslohn, Rente, Pension oder Mieteinnahmen sein. Ohne eigenes Einkommen einfach 0 lassen.
i Wähle die Einkommensart, die am besten zu dir passt. Der Pauschalabschlag nach § 18b SGB IV wird vom Brutto abgezogen, bevor die Anrechnung berechnet wird – er steht in Klammern hinter jeder Option.
i Trag hier die Anzahl deiner Kinder ein, die selbst Waisenrente erhalten – also Kinder, die nach dem Tod des Versicherten Anspruch auf Waisen-/Halbwaisenrente haben. Jedes solche Kind erhöht deinen persönlichen Freibetrag.
Erhöht den Freibetrag um 238,11 € je Kind.

Rechenbeispiel: 1.500 € Partner-Rente, 2.500 € eigenes Gehalt

Die große Witwenrente beträgt 55 % von 1.500 € = 825 € brutto. Vom eigenen Gehalt (2.500 € brutto) zieht die Rentenversicherung erst den Pauschalabschlag von 40 % ab (bleiben 1.500 €), dann den Freibetrag von 1.122,53 €. Von den übersteigenden 377,47 € werden 40 % angerechnet: 150,99 € Kürzung, ausgezahlt werden 674,01 €. Trotz Vollzeitgehalt bleibt hier also der Großteil der Witwenrente erhalten — die Anrechnung wirkt erst oberhalb des Freibetrags und dort nur zu 40 %.

Was der Rechner nicht abbildet

Der Rechner nutzt durchgehend das seit 2002 geltende Recht (55 %/25 %) — für Alt-Ehen nach altem Hinterbliebenenrecht gelten teils günstigere Regeln, die nur der DRV-Bescheid verbindlich klärt. Nicht abgebildet sind außerdem Steuer und KV/PV-Beiträge auf die Witwenrente, der Wegfall bei Wiederheirat (mit Abfindungsanspruch) und das Rentensplitting als Alternative zur Hinterbliebenenrente.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026?

Der Freibetrag beträgt 26,4 × aktueller Rentenwert = 1.122,53 € pro Monat (Rentenwert 42,52 € ab 01.07.2026). Pro waisenrentenberechtigtem Kind kommen 5,6 × Rentenwert = 238,11 € dazu. Einkommen unterhalb des Freibetrags wird nicht angerechnet (§ 97 SGB VI).

Wie viel Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet?

Vom Brutto-Einkommen wird zuerst ein Pauschalabschlag abgezogen (§ 18b SGB IV: 40 % bei Arbeitsentgelt, 27,5 % bei beamtenähnlichen Bezügen, 39,8 % bei Selbständigen, 25 % bei Vermögenseinkommen). Vom anrechenbaren Netto über dem Freibetrag werden 40 % auf die Rente angerechnet.

Was ist das Sterbevierteljahr?

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod wird die volle Versichertenrente gezahlt (Rentenartfaktor 1,0) und kein Einkommen angerechnet. Erst ab dem vierten Monat gilt der reduzierte Faktor: 55 % bei großer, 25 % bei kleiner Witwenrente.

Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente?

Die große Witwenrente (55 % der Versichertenrente) gibt es ab einer Altersgrenze (für Todesfälle 2026: 46 Jahre und 6 Monate, Endstufe 47 ab 2029), bei Erwerbsminderung oder wenn ein Kind erzogen wird. Sonst gibt es die kleine Witwenrente (25 %), die bei Todesfällen ab 2002 auf 24 Kalendermonate befristet ist.

Wird die Aktivrente auf die Witwenrente angerechnet?

Die Aktivrente (bis 2.000 € steuerfrei ab 2026) befreit den Hinzuverdienst nur steuerlich, nicht bei der Rentenanrechnung. § 97 SGB VI rechnet das Erwerbseinkommen trotzdem an. Wie beides zusammenwirkt, zeigt der Aktivrente-Kombi-Rechner.

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