Bei Aktien gibt es keine Haltefrist
Anders als bei Krypto oder Immobilien spielt es bei Aktien und ETFs keine Rolle, wie lange du sie hältst. Jeder Gewinn aus dem Verkauf von Wertpapieren ist steuerpflichtig — ob nach drei Wochen oder nach zwanzig Jahren (§ 20 Abs. 2 EStG). Die einjährige Spekulationsfrist des § 23 EStG gilt nur für private Veräußerungsgeschäfte wie Kryptowährungen, nicht für Kapitalanlagen. Wer auf eine steuerfreie Haltedauer bei Aktien hofft, sitzt einem verbreiteten Irrtum auf.
Teilfreistellung: bei ETFs bleibt ein Teil steuerfrei
Verkaufst du Anteile an einem Aktien-ETF, sind nicht 100 % des Gewinns steuerpflichtig. Die Teilfreistellung nach § 20 InvStG stellt bei Fonds mit überwiegender Aktienquote 30 % des Gewinns steuerfrei, bei Mischfonds 15 %. Sie gleicht die Steuer aus, die der Fonds bereits auf seiner Ebene zahlt. Bei einer einzelnen Aktie gibt es diese Teilfreistellung nicht — dort ist der volle Gewinn Bemessungsgrundlage.
Warum 25 % nicht immer 25 % sind
Die Abgeltungsteuer beträgt nominal 25 % (§ 32d EStG), dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Zahlst du Kirchensteuer, wird es feiner: Die gezahlte Kirchensteuer mindert nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG die Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer. Mathematisch geschlossen ergibt sich die Formel KapESt = e / (4 + k), wobei k dein Kirchensteuersatz ist (0,08 in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 0,09). Der effektive KapESt-Satz sinkt dadurch leicht unter 25 % — viele Online-Rechner ignorieren das und rechnen zu hoch. Dieser Rechner setzt die § 51a-Formel korrekt ein.
Häufige Fragen
Wann fällt überhaupt Steuer auf einen Verkauf an?+
Sobald der Verkaufserlös über den Anschaffungskosten liegt. Die Differenz ist der Veräußerungsgewinn nach § 20 Abs. 2 EStG. Auf den Teil über dem Sparer-Pauschbetrag (1.000 € ledig, 2.000 € zusammen) werden 25 % Kapitalertragsteuer einbehalten.
Wie wirkt der Sparer-Pauschbetrag auf einen einzelnen Verkauf?+
Der Sparer-Pauschbetrag ist eine Jahres-Freigrenze über alle Kapitalerträge hinweg. Bei einem einzelnen Verkauf gibst du den Rest ein, der noch nicht durch andere Erträge verbraucht wurde — etwa 1.000 € minus 200 € bereits erhaltene Dividenden = 800 € Rest.
Was, wenn ich mit Verlust verkaufe?+
Dann fällt keine Steuer an, und der Verlust wandert in den passenden Verlustverrechnungstopf (§ 20 Abs. 6 EStG). Aktien-Verluste landen im engen Aktien-Topf, ETF-Verluste im Sonstigen Topf. Für mehrere Geschäfte nutzt du den 3-Topf-Rechner.