Als Rentner dazuverdienen
2.000 € im Monat steuerfrei — mit der Aktivrente seit 2026
Stand: Mai 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr
Seit dem 01.01.2026 darfst du als Rentner bis zu 2.000 € pro Monat aus aktiver Tätigkeit steuerfrei dazuverdienen. Ohne Progressionsvorbehalt, und nach Erreichen der Regelaltersgrenze auch ohne Kürzung der Rente selbst. Drei typische Szenarien zeigen, was am Ende netto im Geldbeutel landet.
Szenario 1: Kleine Rente + Max-Job
800 € Bruttorente plus 2.000 € aus einer Teilzeit-Anstellung oder freien Mitarbeit. NRW, ohne Kirchensteuer.
| Ohne Aktivrente | Mit Aktivrente | |
|---|---|---|
| Brutto gesamt | 2.800,00 € | 2.800,00 € |
| Netto pro Monat | 2.401,83 € | 2.800,00 € |
Plus 398 €/Monat (4.778 €/Jahr)
Die 2.000 € aus dem Job sind komplett steuerfrei, und die kleine Rente wird wegen des Grundfreibetrags kaum besteuert.
Szenario 2: Mittlere Rente + Teilzeit-Job
1.500 € Bruttorente plus 1.000 € aus dem Nebenjob — das typische Rentner-mit-Teilzeitstelle-Profil.
| Ohne Aktivrente | Mit Aktivrente | |
|---|---|---|
| Brutto gesamt | 2.500,00 € | 2.500,00 € |
| Netto pro Monat | 2.219,17 € | 2.464,67 € |
Plus 246 €/Monat (2.946 €/Jahr)
Szenario 3: Hohe Rente + Max-Job
6.000 € Bruttorente plus 2.000 € aus einer Beratungstätigkeit — das Profil eines Beamten- oder Spitzen-Rentners. Hier wirkt der Aktivrente-Freibetrag am stärksten, weil der Grenzsteuersatz auf das übrige Einkommen hoch liegt.
| Ohne Aktivrente | Mit Aktivrente | |
|---|---|---|
| Brutto gesamt | 8.000,00 € | 8.000,00 € |
| Netto pro Monat | 5.959,79 € | 6.821,67 € |
Plus 862 €/Monat (10.342 €/Jahr)
Das ist der Maximaleffekt: Voller Freibetrag trifft auf hohen Grenzsteuersatz.
Voraussetzungen und häufige Irrtümer
Der Aktivrente-Freibetrag von 2.000 €/Monat gilt nicht automatisch für jeden Rentner. Drei Punkte entscheiden, ob und wie stark er greift:
- Nur ab Regelaltersgrenze: Der Freibetrag setzt voraus, dass du die Regelaltersgrenze erreicht hast (Jahrgang 1961: 66 Jahre und 6 Monate, steigend auf 67 bis Jahrgang 1964, § 235 SGB VI). Wer vorzeitig in Altersrente geht und davor dazuverdient, fällt nicht darunter und kann je nach Rentenart eine Kürzung bekommen.
- Nur aktiver Arbeitslohn: Begünstigt ist Lohn aus aktiver Tätigkeit (§ 3 Nr. 21 EStG) — also Anstellung oder selbstständige Arbeit. Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Betriebsrenten zählen nicht zum Freibetrag.
- Steuerfrei ist nicht abgabenfrei: Der Freibetrag senkt die Steuer, nicht die Sozialabgaben. Auf den Arbeitslohn fallen je nach Versicherungsstatus weiterhin Kranken-, Pflege- und teils Rentenbeiträge an — wie stark das deinen Saldo drückt, zeigt der KV-Beitrag-Effekt.
Ein verbreiteter Irrtum: Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Freibetrag nicht automatisch. Er gilt pro Person, die selbst die Voraussetzungen erfüllt — verdienen beide Partner als Rentner dazu, hat jeder seinen eigenen 2.000-€-Freibetrag.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich als Rentner 2026 dazuverdienen?
Seit dem Aktivrentegesetz vom 01.01.2026 sind bis zu 2.000 € pro Monat (24.000 €/Jahr) steuerfrei. Höhere Beträge sind erlaubt, werden aber normal versteuert. Eine Kürzung der gesetzlichen Rente durch das Dazuverdienen gibt es nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht.
Lohnt sich der Hinzuverdienst auch bei kleiner Rente?
Ja, sogar besonders. Bei 800 € Rente plus 2.000 € Job bleiben rund 2.800 € netto im Monat — deutlich mehr als ohne Aktivrente, weil der Grundfreibetrag noch greift und der Aktivrente-Freibetrag obendrauf kommt.
Bekomme ich weiterhin die volle Rente, wenn ich dazuverdiene?
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr — du bekommst die volle gesetzliche Rente plus den Aktivrente-Freibetrag. Nur bei vorgezogenen Renten vor der Regelaltersgrenze können je nach Rentenart Kürzungen anfallen.
Muss ich den Hinzuverdienst in der Steuererklärung angeben?
Ja. Auch steuerfreier Arbeitslohn nach § 3 Nr. 21 EStG gehört in die Steuererklärung — das Finanzamt prüft, ob der Freibetrag korrekt angewendet wurde, und zieht nur den Teil über 24.000 € im Jahr zur Besteuerung heran. Anders als beim Progressionsvorbehalt erhöht der steuerfreie Anteil deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen nicht.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: Mai 2026 · Aktivrentegesetz seit 01.01.2026.