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Aktivrente-Freibetrag verrechnen

VOR dem Grundfreibetrag — ohne Progressionsvorbehalt

Stand: Mai 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr

In welcher Reihenfolge greift der Aktivrente-Freibetrag? Die Antwort: zuerst, vor allem anderen, und ohne Progressionsvorbehalt. Damit zählt er zu den wertvollsten Freibeträgen im deutschen Steuerrecht.

Rechenweg in vier Schritten

  1. Bruttorente × Besteuerungsanteil (meist 83 % für ältere Renten-Jahrgänge) ergibt den steuerpflichtigen Rentenanteil.
  2. Plus Zusatzeinkommen aus Job oder Selbständigkeit ergibt das Gesamteinkommen.
  3. Minus Aktivrente-Freibetrag — entweder die vollen 24.000 €/Jahr oder dein tatsächliches Zusatzeinkommen, je nachdem was kleiner ist.
  4. Auf den Rest wirkt der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG. Der Grundfreibetrag von 12.084 € ist im Tarif schon eingebaut.

Unterschied zum Progressionsvorbehalt

Einige steuerfreie Leistungen wie Elterngeld, ALG I oder Kurzarbeitergeld heben den Steuersatz auf dein übriges Einkommen an. Das ist der sogenannte Progressionsvorbehalt. Der Aktivrente-Freibetrag ist davon ausdrücklich ausgenommen.

Freibetrag-TypWirkung
AktivrenteVollständig steuerfrei, kein Progressionsvorbehalt
ElterngeldSteuerfrei, aber Progressionsvorbehalt
ALG I / KurzarbeitergeldSteuerfrei, aber Progressionsvorbehalt
Grundfreibetrag (12.084 €)In Tarif eingebaut, gilt automatisch

Monatsdeckel und was verfällt

Der Freibetrag deckelt bei 2.000 € pro Kalendermonat. Drei Beispiele zur Veranschaulichung:

  • 800 € Job im Januar: 800 € bleiben frei, die nicht genutzten 1.200 € verfallen.
  • 3.000 € Job im Februar: 2.000 € bleiben frei, die übersteigenden 1.000 € werden normal versteuert.
  • 5× 2.500 € im Quartal: 5× 2.000 € = 10.000 € bleiben frei, 2.500 € werden voll versteuert. Eine Übertragung in den Folgemonat gibt es nicht.

Wie wirkt der Freibetrag in deinem konkreten Fall? Rechner mit eigenen Werten:

Zum Aktivrente-Rechner →

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: Mai 2026 · Aktivrentegesetz seit 01.01.2026.