Steuern auf Aktivrente
Was steuerfrei ist — und was weiter normal versteuert wird
Stand: Mai 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr
Ein verbreitetes Missverständnis vorweg: Die Aktivrente macht nicht die Rente steuerfrei. Steuerfrei wird nur der Hinzuverdienst bis 2.000 € pro Monat. Die gesetzliche Rente selbst bleibt nach Besteuerungsanteil weiter steuerpflichtig.
Was steuerfrei wird, was nicht
- Steuerfrei: Hinzuverdienst aus Anstellung oder Selbständigkeit bis 2.000 €/Monat (24.000 €/Jahr).
- Steuerpflichtig: die gesetzliche Rente selbst, Verdienste über 2.000 €/Monat, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Betriebsrente.
Beispiel: 2.000 € Rente + 1.000 € Job
Besteuerungsanteil 83 %, NRW, keine Kirchensteuer.
| Position | Betrag (Jahr) |
|---|---|
| Bruttorente (12 x 2.000) | 24.000 € |
| Steuerpflichtige Rente (83 %) | 19.920 € |
| Zusatzeinkommen (12 x 1.000) | 12.000 € |
| - Aktivrente-Freibetrag | - 12.000 € |
| = zu versteuerndes Einkommen | 19.920 € |
| Einkommensteuer + Soli | ~1.554 € |
| Netto pro Monat | 2.870,75 € |
Ohne Aktivrente wären es nur 2.603 €/Monat — Ersparnis: 268 €/Monat.
Brauchst du noch eine Steuererklärung?
Ja, die Pflicht gilt unverändert. Sobald dein Gesamteinkommen den Grundfreibetrag von 12.084 €/Jahr (2026) übersteigt, muss eine Erklärung her. Bei aktiver Tätigkeit mit Lohnsteuer-Abzug ist sie ohnehin meist Pflicht.
Das Finanzamt rechnet den Aktivrente-Freibetrag automatisch ab, wenn der Hinzuverdienst korrekt in der Anlage N oder Anlage S deklariert ist. Steuersoftware wie WISO unterstützt das Feld seit dem Steuerjahr 2026.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: Mai 2026 · Aktivrentegesetz seit 01.01.2026.