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Bürgergeld Alleinerziehend mit 1 Kind 2026

Stand: Mai 2026 · Regelbedarfsstufen 2026 · SGB II

Als Alleinerziehende oder Alleinerziehender mit einem Kind hast du Anspruch auf einen zusätzlichen Mehrbedarf von 36 % auf den Regelbedarf Stufe 1. Bei einem 8-jährigen Kind und 820 € Warmmiete kommen rund 1.976 € pro Monat raus — bevor Kindergeld und Unterhalt gegengerechnet werden.

Beispielrechnung: 1 Kind (8 Jahre), 820 € Warmmiete

PositionRechtsgrundlageBetrag
Regelbedarf Erwachsene (Stufe 1)§ 20 SGB II563,00 €
Regelbedarf Kind (8 Jahre, Stufe 5)§ 20 SGB II390,00 €
Mehrbedarf Alleinerziehend (36 %)§ 21 Abs. 3 SGB II202,68 €
Kaltmiete§ 22 SGB II700,00 €
Heizkosten§ 22 SGB II120,00 €
Gesamtbedarf brutto1.975,68 €
abzgl. Kindergeld§ 11 SGB II− 255,00 €
abzgl. Unterhalt (Beispiel)§ 11 SGB II− 380,00 €
Auszahlung Jobcenter1.340,68 €

Annahmen: Mindestunterhalt 8–11 Jahre 2026 = 380 € netto. Falls kein Unterhalt fließt, springt der Unterhaltsvorschuss ein (gleicher Betrag, voll angerechnet).

Mehrbedarf nach Anzahl der Kinder

Anzahl KinderSatzMehrbedarf 2026
1 Kind unter 736 %202,68 €
1 Kind über 736 %202,68 €
2 Kinder (eines unter 16)36 %202,68 €
3 Kinder36 % (3 × 12)202,68 €
4 Kinder48 % (4 × 12)270,24 €
5 Kinder oder mehr60 % (Maximum)337,80 €

Was Alleinerziehende oft übersehen

  • Unterhaltsvorschuss beantragen: Wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, springt das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuss ein (UVG). Das ist unabhängig von Bürgergeld und sollte sofort beantragt werden — sonst lehnt das Jobcenter Teile des Anspruchs ab.
  • Kinderzuschlag prüfen: Mit kleinem Erwerbseinkommen (z. B. Teilzeitjob) ist die Kombination Kinderzuschlag (KiZ) + Wohngeld oft besser als Bürgergeld — lass beides parallel rechnen.
  • Bildungs- & Teilhabepaket: Schulbedarf 130 € pro Halbjahr, Klassenfahrten, Mittagessen, Sportverein bis 15 €/Monat — alles separate Anträge nach § 28 SGB II, nicht im Regelsatz enthalten.
  • Kein Mehrbedarf wenn Vater/Mutter im Wechselmodell: Bei echtem 50/50-Wechselmodell entfällt der Alleinerziehenden-Mehrbedarf — beide Eltern teilen sich Bedarf und Anrechnung.

Andere Haushaltstypen

Deine Situation ist anders — mehr Kinder, anderes Alter, kleines Einkommen? Berechne deinen exakten Anspruch:

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Sozialberatung. Stand: Mai 2026. Rechtsgrundlage: SGB II, §§ 20–22 SGB II, § 21 Abs. 3 SGB II.