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Bürgergeld als Single 2026

Stand: Mai 2026 · Regelbedarfsstufen 2026 · SGB II

Du bist alleinstehend, hast kein oder nur wenig Einkommen und fragst dich, was dir an Bürgergeld monatlich zusteht? Die kurze Antwort: 563 € Regelsatz plus deine tatsächlichen Wohnkosten. Bei einer typischen Single-Miete landest du bei rund 1.263 € im Monat.

Beispielrechnung: Single ohne Kinder, 700 € Warmmiete

PositionRechtsgrundlageBetrag
Regelbedarf Stufe 1 (Alleinstehend)§ 20 SGB II563,00 €
Kaltmiete (inkl. kalte Nebenkosten)§ 22 SGB II600,00 €
Heizkosten§ 22 SGB II100,00 €
Mehrbedarf§ 21 SGB II0,00 €
Gesamtanspruch (ohne Einkommen)1.263,00 €

Annahmen: Keine Kinder, keine Schwangerschaft, keine Schwerbehinderung, kein Erwerbseinkommen, Vermögen unter 40.000 €. Wohnkosten werden in der 12-Monats-Karenzzeit voll übernommen.

Was passiert, wenn du nebenbei arbeitest?

Wer Bürgergeld bezieht, darf dazuverdienen. Anrechnungsfrei bleiben nach § 11b SGB II:

Netto-VerdienstAnrechnungsfreiBleibt vom Verdienst
100 €100,00 € (Pauschale)100,00 €
300 € (Minijob)100 € + 20 % von 200 €140,00 €
520 € (Minijob max.)100 € + 20 % von 420 €184,00 €
1.000 € (Teilzeit)100 € + 84 € + 144 €328,00 €

Sonstige Einkünfte wie Unterhalt, Kindergeld oder Krankengeld werden hingegen voll auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet.

Was Singles im Antrag oft vergessen

  • Wohnkosten-Karenzzeit: Im ersten Jahr werden deine tatsächlichen Mietkosten übernommen, auch wenn sie über der lokalen Angemessenheitsgrenze liegen. Erst danach kann das Jobcenter eine Kostensenkung verlangen.
  • Heizkosten getrennt aufgeführt: Heizkosten sind in der Regel ungedeckelt, während Kaltmiete + Nebenkosten gedeckelt sind. Trenne beide im Antrag sauber.
  • Schwerbehinderung Merkzeichen G: Bringt 35 % Mehrbedarf (197,05 €). Das wird oft übersehen, wenn der Schwerbehindertenausweis erst kurz vor dem Antrag kam.
  • Neue Grundsicherung ab Juli 2026: Der Name ändert sich, der Regelsatz bleibt 563 €. Aber die Vermögens-Karenzzeit fällt weg — wer mehr als 15.000 € angespart hat, sollte einen Antrag noch im Juni 2026 prüfen lassen.

Andere Haushaltstypen

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Sozialberatung. Stand: Mai 2026. Rechtsgrundlage: SGB II, Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026.