Bürgergeld als Single 2026
Stand: Mai 2026 · Regelbedarfsstufen 2026 · SGB II
Du bist alleinstehend, hast kein oder nur wenig Einkommen und fragst dich, was dir an Bürgergeld monatlich zusteht? Die kurze Antwort: 563 € Regelsatz plus deine tatsächlichen Wohnkosten. Bei einer typischen Single-Miete landest du bei rund 1.263 € im Monat.
Beispielrechnung: Single ohne Kinder, 700 € Warmmiete
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Regelbedarf Stufe 1 (Alleinstehend) | § 20 SGB II | 563,00 € |
| Kaltmiete (inkl. kalte Nebenkosten) | § 22 SGB II | 600,00 € |
| Heizkosten | § 22 SGB II | 100,00 € |
| Mehrbedarf | § 21 SGB II | 0,00 € |
| Gesamtanspruch (ohne Einkommen) | 1.263,00 € |
Annahmen: Keine Kinder, keine Schwangerschaft, keine Schwerbehinderung, kein Erwerbseinkommen, Vermögen unter 40.000 €. Wohnkosten werden in der 12-Monats-Karenzzeit voll übernommen.
Was passiert, wenn du nebenbei arbeitest?
Wer Bürgergeld bezieht, darf dazuverdienen. Anrechnungsfrei bleiben nach § 11b SGB II:
| Netto-Verdienst | Anrechnungsfrei | Bleibt vom Verdienst |
|---|---|---|
| 100 € | 100,00 € (Pauschale) | 100,00 € |
| 300 € (Minijob) | 100 € + 20 % von 200 € | 140,00 € |
| 520 € (Minijob max.) | 100 € + 20 % von 420 € | 184,00 € |
| 1.000 € (Teilzeit) | 100 € + 84 € + 144 € | 328,00 € |
Sonstige Einkünfte wie Unterhalt, Kindergeld oder Krankengeld werden hingegen voll auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet.
Was Singles im Antrag oft vergessen
- Wohnkosten-Karenzzeit: Im ersten Jahr werden deine tatsächlichen Mietkosten übernommen, auch wenn sie über der lokalen Angemessenheitsgrenze liegen. Erst danach kann das Jobcenter eine Kostensenkung verlangen.
- Heizkosten getrennt aufgeführt: Heizkosten sind in der Regel ungedeckelt, während Kaltmiete + Nebenkosten gedeckelt sind. Trenne beide im Antrag sauber.
- Schwerbehinderung Merkzeichen G: Bringt 35 % Mehrbedarf (197,05 €). Das wird oft übersehen, wenn der Schwerbehindertenausweis erst kurz vor dem Antrag kam.
- Grundsicherungsgeld ab Juli 2026: Der Name ändert sich, der Regelsatz bleibt 563 €. Aber die Vermögens-Karenzzeit (bis dahin 40.000 € geschützt) fällt weg — ab Juli gilt ein altersabhängiges Schonvermögen von nur noch 5.000–20.000 €. Wer mehr angespart hat, sollte den Antrag noch im Juni 2026 prüfen lassen.
Häufige Fragen
Warum sind es genau 563 €?+
563 € ist die Regelbedarfsstufe 1 für alleinstehende Erwachsene. Der Betrag wird jährlich anhand von Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben (§ 20 SGB II). Für 2026 ergab diese Fortschreibung eine Nullrunde, deshalb bleibt der Satz gegenüber 2025 unverändert.
Kommt die Miete zu den 563 € dazu?+
Ja. Der Regelsatz deckt nur den Lebensunterhalt. Die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) zahlt das Jobcenter zusätzlich und in der Regel direkt. Was „angemessen“ ist, legt jede Kommune über eigene Mietobergrenzen fest.
Wie viel bleibt mir von einem Nebenjob?+
Die ersten 100 € sind komplett anrechnungsfrei. Vom Verdienst zwischen 100 und 520 € bleiben dir 20 %, zwischen 520 und 1.000 € sogar 30 % und zwischen 1.000 und 1.200 € noch 10 % (§ 11b SGB II). Mit 1.000 € Netto-Nebenjob bleiben so rund 348 € anrechnungsfrei.
Wie lange wird Bürgergeld bewilligt?+
Bürgergeld ist nicht von vornherein befristet, der Bewilligungszeitraum beträgt aber in der Regel zwölf Monate (§ 41 SGB II). Danach stellst du einen Weiterbewilligungsantrag. Ändert sich vorher etwas an Einkommen, Miete oder Haushalt, musst du das dem Jobcenter sofort melden, sonst drohen Rückforderungen.
Bin ich über das Bürgergeld krankenversichert?+
Ja. Wer Bürgergeld bezieht, ist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert; das Jobcenter übernimmt die Beiträge. Du musst dich also nicht selbst um den Versicherungsschutz kümmern und zahlst keinen eigenen Beitrag.
Andere Haushaltstypen
Deine Miete oder dein Einkommen sind anders? Berechne deinen exakten Anspruch — mit allen Optionen.
Zum Bürgergeld-Rechner →Weiterlesen
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Sozialberatung. Stand: Mai 2026. Rechtsgrundlage: SGB II, Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026.