Bürgergeld als Single 2026
Stand: Mai 2026 · Regelbedarfsstufen 2026 · SGB II
Du bist alleinstehend, hast kein oder nur wenig Einkommen und fragst dich, was dir an Bürgergeld monatlich zusteht? Die kurze Antwort: 563 € Regelsatz plus deine tatsächlichen Wohnkosten. Bei einer typischen Single-Miete landest du bei rund 1.263 € im Monat.
Beispielrechnung: Single ohne Kinder, 700 € Warmmiete
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Regelbedarf Stufe 1 (Alleinstehend) | § 20 SGB II | 563,00 € |
| Kaltmiete (inkl. kalte Nebenkosten) | § 22 SGB II | 600,00 € |
| Heizkosten | § 22 SGB II | 100,00 € |
| Mehrbedarf | § 21 SGB II | 0,00 € |
| Gesamtanspruch (ohne Einkommen) | 1.263,00 € |
Annahmen: Keine Kinder, keine Schwangerschaft, keine Schwerbehinderung, kein Erwerbseinkommen, Vermögen unter 40.000 €. Wohnkosten werden in der 12-Monats-Karenzzeit voll übernommen.
Was passiert, wenn du nebenbei arbeitest?
Wer Bürgergeld bezieht, darf dazuverdienen. Anrechnungsfrei bleiben nach § 11b SGB II:
| Netto-Verdienst | Anrechnungsfrei | Bleibt vom Verdienst |
|---|---|---|
| 100 € | 100,00 € (Pauschale) | 100,00 € |
| 300 € (Minijob) | 100 € + 20 % von 200 € | 140,00 € |
| 520 € (Minijob max.) | 100 € + 20 % von 420 € | 184,00 € |
| 1.000 € (Teilzeit) | 100 € + 84 € + 144 € | 328,00 € |
Sonstige Einkünfte wie Unterhalt, Kindergeld oder Krankengeld werden hingegen voll auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet.
Was Singles im Antrag oft vergessen
- Wohnkosten-Karenzzeit: Im ersten Jahr werden deine tatsächlichen Mietkosten übernommen, auch wenn sie über der lokalen Angemessenheitsgrenze liegen. Erst danach kann das Jobcenter eine Kostensenkung verlangen.
- Heizkosten getrennt aufgeführt: Heizkosten sind in der Regel ungedeckelt, während Kaltmiete + Nebenkosten gedeckelt sind. Trenne beide im Antrag sauber.
- Schwerbehinderung Merkzeichen G: Bringt 35 % Mehrbedarf (197,05 €). Das wird oft übersehen, wenn der Schwerbehindertenausweis erst kurz vor dem Antrag kam.
- Neue Grundsicherung ab Juli 2026: Der Name ändert sich, der Regelsatz bleibt 563 €. Aber die Vermögens-Karenzzeit fällt weg — wer mehr als 15.000 € angespart hat, sollte einen Antrag noch im Juni 2026 prüfen lassen.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Sozialberatung. Stand: Mai 2026. Rechtsgrundlage: SGB II, Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026.