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Bürgergeld für eine Familie mit 2 Kindern 2026

Stand: Mai 2026 · Regelbedarfsstufen 2026 · SGB II

Eine vierköpfige Familie ohne Erwerbseinkommen hat 2026 einen Bedarf von rund 2.809 € im Monat — vorausgesetzt die Wohnkosten sind angemessen und die Karenzzeit beim Vermögen läuft noch. Davon zieht das Jobcenter aber das Kindergeld voll ab.

Beispielrechnung: Paar + 2 Kinder (5 und 10), 1.050 € Warmmiete

PositionStufeBetrag
Regelbedarf Partner 1Stufe 2506,00 €
Regelbedarf Partner 2Stufe 2506,00 €
Regelbedarf Kind (5 Jahre)Stufe 6357,00 €
Regelbedarf Kind (10 Jahre)Stufe 5390,00 €
Kaltmiete (4-Zimmer)§ 22 SGB II900,00 €
Heizkosten§ 22 SGB II150,00 €
Gesamtbedarf brutto2.809,00 €
abzgl. Kindergeld (2 × 259 €)§ 11 SGB II− 518,00 €
Auszahlung Jobcenter2.291,00 €

Annahmen: Kein Erwerbseinkommen, keine Schwangerschaft, keine Schwerbehinderung, Vermögen unter 85.000 € (40.000 + 3 × 15.000), Karenzzeit läuft.

Wichtig: Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes

Kindergeld erhöht nicht deinen Bürgergeld-Anspruch zusätzlich. Es wird stattdessen voll vom Bedarf des Kindes abgezogen (§ 11 Abs. 1 SGB II). Effektiv bekommst du den Differenzbetrag aufs Konto, das Kindergeld kommt separat von der Familienkasse.

Was Familien im Antrag beachten müssen

  • Bildung & Teilhabe: Schulbedarf (130 € pro Halbjahr), Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Lernförderung — das sind separate Anträge nach § 28 SGB II, keine pauschale Berechnung.
  • Mehrbedarf bei Schwangerschaft: 17 % Aufschlag auf 563 € = 95,71 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.
  • Wohnungsgröße: Bei 4 Personen werden im Bundesschnitt 85–95 m² akzeptiert. Konkrete Werte legt deine Kommune fest.
  • Kinderzuschlag prüfen lassen: Bei kleinem Erwerbseinkommen kann der Kinderzuschlag (KiZ) plus Wohngeld manchmal mehr Auszahlung bringen als Bürgergeld — lass beides parallel rechnen.
  • Karenzzeit Vermögen: Im ersten Jahr darf eine 4-köpfige Familie 85.000 € Vermögen behalten (40.000 + 3 × 15.000). Selbstgenutztes Wohneigentum zählt nicht dazu.

Häufige Fragen

Bekommt jedes Kind einen eigenen Regelsatz?+

Ja, gestaffelt nach Alter: 357 € für Kinder bis 5 Jahre (Stufe 6), 390 € von 6 bis 13 (Stufe 5) und 471 € von 14 bis 17 (Stufe 4). Diese Regelbedarfe gelten 2026 unverändert, weil die Fortschreibung in diesem Jahr eine Nullrunde ergab.

Wird das Kindergeld wirklich voll abgezogen?+

Ja. Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes und wird vollständig auf dessen Bedarf angerechnet (§ 11 SGB II). Bei zwei Kindern sind das 2 × 259 € = 518 €, die den Auszahlungsbetrag entsprechend mindern. Der rechnerische Bedarf der Kinder bleibt davon unberührt.

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?+

Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Jobcenter für schulpflichtige Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II): persönlichen Schulbedarf, das Mittagessen in Kita und Schule, Schulausflüge und Klassenfahrten sowie 15 € im Monat für Sport, Musik oder Vereine. Diese Posten musst du extra beantragen — sie laufen nicht automatisch mit.

Lohnt sich für uns eher Kinderzuschlag statt Bürgergeld?+

Wenn ihr mit eurem Erwerbseinkommen den eigenen Bedarf der Eltern deckt, aber das Geld für die Kinder knapp wird, kann der Kinderzuschlag die bessere Wahl sein. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und schließt Wohngeld nicht aus. Beide Leistungen gleichzeitig mit Bürgergeld gibt es nicht — das Jobcenter prüft, welcher Weg für euch mehr bringt.

Was bedeutet Bedarfsgemeinschaft bei einer Familie?+

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören beide Partner und alle minderjährigen Kinder im Haushalt sowie volljährige Kinder unter 25 ohne eigenes Einkommen. Einkommen und Vermögen aller Mitglieder werden zusammen geprüft, der Bedarf aller Mitglieder zusammengerechnet. Andere Erwachsene wie WG-Mitbewohner zählen nicht dazu.

Andere Haushaltstypen

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Sozialberatung. Stand: Mai 2026. Rechtsgrundlage: SGB II, §§ 20–22, 28 SGB II.