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Bürgergeld für eine Familie mit 2 Kindern 2026

Stand: Mai 2026 · Regelbedarfsstufen 2026 · SGB II

Eine vierköpfige Familie ohne Erwerbseinkommen hat 2026 einen Bedarf von rund 2.809 € im Monat — vorausgesetzt die Wohnkosten sind angemessen und die Karenzzeit beim Vermögen läuft noch. Davon zieht das Jobcenter aber das Kindergeld voll ab.

Beispielrechnung: Paar + 2 Kinder (5 und 10), 1.050 € Warmmiete

PositionStufeBetrag
Regelbedarf Partner 1Stufe 2506,00 €
Regelbedarf Partner 2Stufe 2506,00 €
Regelbedarf Kind (5 Jahre)Stufe 6357,00 €
Regelbedarf Kind (10 Jahre)Stufe 5390,00 €
Kaltmiete (4-Zimmer)§ 22 SGB II900,00 €
Heizkosten§ 22 SGB II150,00 €
Gesamtbedarf brutto2.809,00 €
abzgl. Kindergeld (2 × 255 €)§ 11 SGB II− 510,00 €
Auszahlung Jobcenter2.299,00 €

Annahmen: Kein Erwerbseinkommen, keine Schwangerschaft, keine Schwerbehinderung, Vermögen unter 85.000 € (40.000 + 3 × 15.000), Karenzzeit läuft.

Wichtig: Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes

Kindergeld erhöht nicht deinen Bürgergeld-Anspruch zusätzlich. Es wird stattdessen voll vom Bedarf des Kindes abgezogen (§ 11 Abs. 1 SGB II). Effektiv bekommst du den Differenzbetrag aufs Konto, das Kindergeld kommt separat von der Familienkasse.

Was Familien im Antrag beachten müssen

  • Bildung & Teilhabe: Schulbedarf (130 € pro Halbjahr), Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Lernförderung — das sind separate Anträge nach § 28 SGB II, keine pauschale Berechnung.
  • Mehrbedarf bei Schwangerschaft: 17 % Aufschlag auf 563 € = 95,71 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.
  • Wohnungsgröße: Bei 4 Personen werden im Bundesschnitt 85–95 m² akzeptiert. Konkrete Werte legt deine Kommune fest.
  • Kinderzuschlag prüfen lassen: Bei kleinem Erwerbseinkommen kann der Kinderzuschlag (KiZ) plus Wohngeld manchmal mehr Auszahlung bringen als Bürgergeld — lass beides parallel rechnen.
  • Karenzzeit Vermögen: Im ersten Jahr darf eine 4-köpfige Familie 85.000 € Vermögen behalten (40.000 + 3 × 15.000). Selbstgenutztes Wohneigentum zählt nicht dazu.

Andere Haushaltstypen

Eure Familie ist anders zusammengesetzt? Berechne euren exakten Anspruch — mit Kindern, Mehrbedarf und Einkommen.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Sozialberatung. Stand: Mai 2026. Rechtsgrundlage: SGB II, §§ 20–22, 28 SGB II.