Rente mit 63 vor dem Aus? Der Stand nach der Kommission
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rentenkommission hat am 23.06.2026 ihren Bericht mit 33 Empfehlungen an das BMAS übergeben. Der Koalitionsausschuss hat am 02.07.2026 zugesagt, sie in einem Gesetzespaket umzusetzen, das bis Ende 2026 durch den Bundestag soll.
- Die drei umstrittensten Vorschläge: Regelaltersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung koppeln (bis 2041 auf 67,5 Jahre), die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abschaffen und eine verpflichtende Kapitalrente mit 2 % Zusatzbeitrag nach schwedischem Vorbild einführen.
- Nichts davon ist Gesetz. Heute gilt weiter: abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren ab 64 Jahren und 10 Monaten (Jahrgang 1963) bzw. 65 Jahren (ab Jahrgang 1964), § 236b und § 38 SGB VI.
- In der Koalition ist die Abschaffung offener Streit: Die CDU-Spitze hält daran fest, der SPD-Generalsekretär und mehrere Ministerpräsidenten stellen sich dagegen. Linke, DGB und Sozialverbände laufen Sturm; die Zitate stehen unten.
Was die Kommission empfiehlt – und was davon (noch) nicht gilt
Kurze Entwarnung vorweg: Wer heute kurz vor der Rente steht, für den ändert sich durch den Kommissionsbericht nichts. Empfehlungen sind kein Gesetz, und selbst das angekündigte Gesetzespaket muss erst durch Bundestag, Bundesrat und Bundesgesetzblatt. So lange gelten die aktuellen Altersgrenzen:
| Geburtsjahrgang | Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren ab | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 1958 | 64 Jahre | § 236b SGB VI |
| 1960 | 64 Jahre + 4 Monate | § 236b SGB VI |
| 1962 | 64 Jahre + 8 Monate | § 236b SGB VI |
| 1963 | 64 Jahre + 10 Monate | § 236b SGB VI |
| ab 1964 | 65 Jahre | § 38 SGB VI |
Die „Rente mit 63" heißt also nur noch so, faktisch liegt sie längst bei 64 plus. Genau diese Regelung will die Kommission kippen.
Die drei Kernvorschläge
Der Bericht der Alterssicherungskommission umfasst 33 Empfehlungen, von der Erwerbstätigenversicherung für Selbständige, Beamte und Abgeordnete bis zur Abschaffung der Minijobs. Drei Punkte tragen den Konflikt:
| Vorschlag | Inhalt | Empfehlung Nr. |
|---|---|---|
| Höheres Eintrittsalter | Regelaltersgrenze nach 2031 an die Lebenserwartung koppeln (Verhältnis 2:1). Nach aktueller Prognose: 2031–2041 schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre, danach etwa ein halbes Jahr pro Jahrzehnt | 5 |
| Aus für die abschlagsfreie Frührente | Abschlagsfreier Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) wird abgeschafft. Ersatz: eine „Schutzrente" für langjährige Beitragszahler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Beruf arbeiten können. Zusätzlich soll die Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre, mit Abschlägen) erst ab 64 statt 63 möglich sein | 6, 8 |
| Gesetzliche Kapitalrente | Verpflichtende kapitalgedeckte Komponente in der GRV: 2 % Zusatzbeitrag, je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt (schwedisches Vorbild). Ein steuerfinanzierter Übergangsfaktor soll ab 2032 sichern, dass das Rentenniveau nicht unter das heutige fällt | 28, 15 |
Eine „Rente mit 70", die durch manche Schlagzeile geisterte, steht so nicht im Bericht. Sie ergäbe sich erst in Jahrzehnten, falls die Lebenserwartung weiter steigt und die Kopplung dauerhaft durchgehalten wird.
Wer privat vorbaut, statt auf den Ausgang zu warten: Was ein Depot nach dem Altersvorsorge-Modell bringt, rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner durch.
Der Streit in der Koalition
Seit Anfang August ist die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente ein offener Koalitionskonflikt. Unionsfraktionschef Thorsten Frei und CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann halten an der Abschaffung fest. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf will die Regelung dagegen behalten, und auch aus der CDU selbst kommt Widerstand: Drei ostdeutsche Ministerpräsidenten stellen sich gegen die Empfehlung, Brandenburgs Regierungschef Woidke warnt öffentlich.
Der Fahrplan bleibt trotzdem sportlich: Laut Koalitionsbeschluss soll das Rentenpaket bis Ende 2026 verabschiedet sein. Ob die abschlagsfreie Frührente darin fällt, entscheidet sich also in den nächsten Monaten.
„Kürzungsprogramm" oder überfällige Reform? Die Kritik
Am lautesten ist der Widerspruch von links. Linken-Chef Luigi Pantisano nennt die Empfehlungen ein „Kürzungsprogramm" und kündigt an, gemeinsam mit Ko-Chefin Ines Schwerdtner „den Widerstand [zu] organisieren". Die Rentenexpertin der Linken, Sarah Vollath, hält die Vorschläge für ein „Unding und völlig realitätsfern": Schon heute schafften es viele nicht, bis 67 durchzuarbeiten. Und Fraktionschef Sören Pellmann zielt auf die Kapitalrente: sie führe dazu, dass die Höhe der Renten davon abhänge, „dass Mieten, Pflegekosten und die Aktienkurse von Rüstungsunternehmen steigen" (MDR-Übersicht).
Die Gewerkschaften argumentieren ähnlich: Der DGB kritisiert vor allem das Aus der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren: sie trifft Beschäftigte, die mit 18 angefangen haben, nicht Akademiker mit spätem Berufsstart. Der Sozialverband SoVD weist darauf hin, dass die „Rente mit 63" real längst eine Rente ab 64 plus ist und die Debatte mit einem Zerrbild geführt wird. Juso-Chef Philipp Türmer nennt die Kopplung ans Lebensalter „sozial ungerecht", weil sie zulasten derer geht, die früh in harte Jobs starten. Gerechter wäre eine Kopplung an Beitragsjahre.
Bemerkenswert: Auch DIW-Präsident Marcel Fratzscher, sonst kein Verbündeter der Linkspartei, hält die Vorschläge für unzureichend, allerdings mit anderer Begründung. Sie seien „zu vorsichtig" und änderten nichts an Altersarmut und der Belastung der Jungen; die Regierung müsse nachbessern und vor allem die Grundrente armutsfest machen. Zustimmung kommt dagegen von der Jungen Union und aus dem Wirtschaftsflügel der CDU: Ohne Reform drohten steigende Beiträge bei sinkenden Renten.
Was schon beschlossen ist – zur Abgrenzung
Damit nichts durcheinandergerät: Einige Renten-Themen dieses Jahres sind bereits geltendes oder verkündetes Recht und haben mit den Kommissions-Empfehlungen nichts mehr zu tun.
| Thema | Status | Gilt ab |
|---|---|---|
| Rentenpaket (Haltelinie 48 % Rentenniveau) | Verkündet | in Kraft |
| Mütterrente III (+0,5 Entgeltpunkte pro Kind) | Verkündet | 2027 |
| Aktivrente (steuerfreier Hinzuverdienst für arbeitende Rentner) | In Kraft | seit 01.01.2026 |
| Frühstartrente (10 €/Monat ins Kinderdepot) | Referentenentwurf | offen |
| Kommissions-Empfehlungen (Eintrittsalter, Kapitalrente, Frührente) | Empfehlung, Gesetzespaket angekündigt | offen |
Zur Aktivrente rechnet dir der Aktivrente-Rechner den steuerfreien Hinzuverdienst aus. Die Frühstartrente mit ihrer Jahrgangs-Falle haben wir hier zerlegt: Frühstartrente: Staatsgeld nur ab Jahrgang 2020.
FAQ
Kann ich 2027 noch abschlagsfrei mit 45 Beitragsjahren in Rente?
Nach heutigem Recht: ja, wenn du die Altersgrenze deines Jahrgangs erreichst – 64 Jahre und 10 Monate für Jahrgang 1963, 65 Jahre ab Jahrgang 1964 (§ 236b, § 38 SGB VI). Die Kommission empfiehlt zwar die Abschaffung, aber ohne verkündetes Gesetz ändert sich nichts. Üblich wären zudem Übergangsregeln für rentennahe Jahrgänge; wie sie aussehen, ist komplett offen.
Kommt jetzt die Rente mit 70?
Nicht durch diesen Bericht. Empfohlen ist eine Anhebung auf 67,5 Jahre bis 2041, danach eine Kopplung an die Lebenserwartung von etwa einem halben Jahr pro Jahrzehnt. Auf 70 käme man damit rechnerisch erst weit nach 2060 – falls Politik und Lebenserwartung diesen Pfad überhaupt durchhalten.
Was ist die 2-%-Kapitalrente?
Ein Pflicht-Zusatzbeitrag von 2 % des Bruttolohns (je 1 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber), der nicht ins Umlagesystem fließt, sondern auf einem individuellen Kapitalkonto am Aktienmarkt angelegt wird: zentral verwaltet, nach dem Vorbild der schwedischen Premiepension. Für heutige Beitragszahler hieße das zunächst: mehr Abzüge. Die Rendite-Hoffnung soll das Rentenniveau langfristig stützen; Kritiker wie Pellmann halten dagegen, dass die Rente damit vom Kapitalmarkt abhängig wird.
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