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Reformpaket 2027: 600 € Entlastung – und die Kritik daran

Von 8 Min. Lesezeit
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Koalitionsausschuss hat am 02.07.2026 ein Paket aus 34 Beschlüssen vorgelegt („Programm für Aufschwung und Beschäftigung"). Es ist ein politischer Beschluss: kein einziger Punkt davon ist Gesetz, Stand 01.08.2026 existiert nicht einmal ein Referentenentwurf.
  • Kern: eine Einkommensteuer-Entlastung ab 01.01.2027 mit vollem Effekt ab 2028. Die Koalition rechnet vor, dass eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Einkommen dann über 600 € pro Jahr spart.
  • Bezahlt wird das unter anderem durch eine höhere Reichensteuer (45 % ab 250.000 €, 47 % ab 280.000 €), eine Minijob-Pauschalsteuer von 5 statt 2 % und einen von 1.200 € auf 900 € gekürzten Handwerkerbonus.
  • DIW-Präsident Marcel Fratzscher nennt das Paket einen „Kompromiss mit sozialer Schieflage", ver.di warnt vor „Befristungswahnsinn". Was hinter der Kritik steckt, steht weiter unten.

Was am 2. Juli beschlossen wurde – und was nicht

Union und SPD haben sich nach einer Nachtsitzung auf 34 Maßnahmen geeinigt. Das Beschlusspapier trägt den Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" und deckt Steuern, Arbeitsmarkt, Rente, Wohnungsbau und Bürokratieabbau ab.

Wichtig für die Einordnung: Ein Koalitionsbeschluss bindet niemanden. Er ist eine Absichtserklärung der Parteispitzen. Bevor sich an deiner Gehaltsabrechnung etwas ändert, braucht es einen Referentenentwurf, einen Kabinettsbeschluss, die Lesungen im Bundestag und die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Bei der Steuerklassen-Reform hat genau dieser Weg zuletzt mehrere Jahre gedauert.

Die Steuer-Beschlüsse im Einzelnen

Die Entlastung ab 2027 soll über fünf Stellschrauben laufen: höherer Grundfreibetrag, höherer Kinderfreibetrag, mehr Kindergeld, höherer Arbeitnehmerpauschbetrag und eine flachere zweite Progressionszone, bei der der Spitzensteuersatz später greift. Das Volumen beziffert die Koalition auf rund 10 Milliarden € pro Jahr.

MaßnahmeBeschluss vom 02.07.2026Geplant ab
EinkommensteuerGrundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Arbeitnehmerpauschbetrag rauf; zweite Progressionszone flacher01.01.2027
Reichensteuer45 % ab 250.000 € zvE, 47 % ab 280.000 € zvE2027
MinijobPauschalsteuer steigt von 2 % auf 5 %offen
Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)Absetzbarkeit sinkt von 20 % auf 15 %, maximal 900 € statt 1.200 € pro Jahroffen
Sonn- und Feiertagszuschläge (§ 3b EStG)Steuerfrei bis 75 € Stundenlohn; in Tarifverträgen zusätzlich komplett beitragsfrei01.01.2027
AbfindungenSteuerlich begünstigt, wenn schnell ein neuer Job angetreten wirdoffen
KfWGewinnabführung von je 500 Mio. € in 2027 und 20282027

Konkrete Euro-Werte für den Grundfreibetrag 2027 nennt das Beschlusspapier nicht. Welche Zahlen dazu kursieren und warum keine davon belastbar ist, haben wir separat auseinandergenommen: Grundfreibetrag 2027: 12.900 oder 13.500 Euro?

Für Minijobber ändert die Pauschalsteuer-Erhöhung übrigens nichts am eigenen Netto, denn die 5 % zahlt der Arbeitgeber. Teurer wird der Minijob für den, der ihn anbietet. Was heute gilt, rechnet dir der Minijob-Rechner aus, den Ist-Stand bei Zuschlägen der Nachtzuschlag-Rechner.

Arbeitsmarkt: Befristung, Krankschreibung, Abfindung

Der zweite Block betrifft das Arbeitsrecht. Drei Beschlüsse stechen heraus:

Befristungen: Für Einstellungen bis Ende 2030 soll die sachgrundlose Befristung auf bis zu 48 Monate mit bis zu sechs Verlängerungen ausgeweitet werden; heute sind es 2 Jahre (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Auch eine erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber soll möglich werden. Das Schriftformerfordernis bei Befristungen fällt zum 01.01.2027.

Krankschreibung: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, die AU-Bescheinigung soll ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend vorgelegt werden. Falsche Atteste sollen über § 278 StGB härter bestraft werden.

Abfindungen: Wer nach dem Jobverlust zügig eine neue Stelle antritt, soll seine Abfindung steuerlich begünstigt bekommen. Je schneller, desto größer der Vorteil. Details fehlen komplett. Wie Abfindungen nach heutigem Recht mit der Fünftelregelung (§ 34 EStG) besteuert werden, zeigt der Abfindungsrechner.

„Kompromiss mit sozialer Schieflage": die Bewertung

Kanzler Merz verkauft das Paket als Aufbruch. Die Reaktionen von Ökonomen, Gewerkschaften und Sozialverbänden fallen deutlich kühler aus.

Die schärfste ökonomische Einordnung kommt vom Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Marcel Fratzscher nennt das Paket in seinem Statement vom 02.07.2026 „nicht der große Wurf, sondern eher ein Symbolpaket" und übt klare Verteilungskritik: Die Steuerreform sei „unambitioniert, nicht ausfinanziert", und in absoluten Euro-Beträgen profitierten „vor allem höhere Erwerbseinkommen unterhalb der Reichensteuer-Schwelle". Die erhöhte Reichensteuer sei „eher symbolisch" und bringe dem Staat kaum Einnahmen. Sein Fazit: „Unter dem Strich bedeutet das Reformpaket Einschnitte vor allem für Menschen mit geringen, aber auch mit mittleren Einkommen." Eine echte Entlastung unten müsste laut Fratzscher bei Sozialabgaben und Transfers ansetzen. Genau das fehle.

Ähnlich hart urteilen die Gewerkschaften. ver.di-Chef Frank Werneke: „Misstrauen gegen Beschäftigte und eine Ausweitung des Befristungswahnsinns schaffen kein Wachstum." Die Attestpflicht ab Tag 1 stelle Beschäftigte unter Generalverdacht, die 48-Monats-Befristung verschiebe das Risiko einseitig auf Arbeitnehmer. Auch beim DGB und den Sozialverbänden überwiegt die Kritik: Entlastet werde mit der Gießkanne, gekürzt dagegen gezielt: beim Handwerkerbonus, bei den Minijobs, über verschärfte Regeln bei Sozialleistungen.

Auffällig ist, dass die Kritik von links und die aus der Wirtschaft in einem Punkt zusammenlaufen: Beide halten das Paket für zu klein, um die strukturellen Probleme zu lösen. Sie ziehen daraus nur entgegengesetzte Schlüsse.

So lesen wir solche Ankündigungen

Auf rechner-hub.de rechnen alle Tools mit geltendem Recht. Ein Koalitionsbeschluss ändert daran nichts, ein Referentenentwurf auch nicht. In unsere Rechner wandert ein neuer Wert erst, wenn er im Bundesgesetzblatt steht. Vorher prüfen wir Ankündigungen gegen das Originaldokument (hier: das Beschlusspapier des BMF) und ordnen sie als das ein, was sie sind: Pläne.

So weit ist das Reformpaket auf diesem Weg gekommen:

StufeWas sie bedeutetReformpaket, Stand 01.08.2026
KoalitionsbeschlussPolitische Absichtserklärung der ParteispitzenLiegt vor (02.07.2026)
ReferentenentwurfErster Gesetzestext aus dem MinisteriumSteht aus
KabinettsbeschlussRegierungsentwurf geht ins ParlamentSteht aus
Bundestag + BundesratBeschluss, ggf. mit ÄnderungenSteht aus
Verkündung im BGBlErst jetzt wird aus der Zahl geltendes RechtSteht aus

Für deine Planung heißt das: Rechne mit den heutigen Werten und behandle die 600 € als das, was sie Stand heute sind: ein politisches Versprechen mit offenem Gesetzgebungsverfahren. Dein aktuelles Netto zeigt dir der Brutto-Netto-Rechner.

FAQ

Wie viel spare ich ab 2027 wirklich?

Das lässt sich noch nicht seriös beziffern. Das Beschlusspapier nennt nur ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Einkommen soll in voller Wirkung ab 2028 mehr als 600 € pro Jahr sparen. Die konkreten Tarif-Eckwerte (Grundfreibetrag, Knickpunkte der Progressionszonen) fehlen. Ohne sie ist jede individuelle Ersparnis-Rechnung Spekulation.

Gilt die 5-%-Pauschalsteuer im Minijob schon?

Nein. Beschlossen ist nur die politische Absicht, die Pauschalsteuer von 2 % auf 5 % anzuheben; ein Startdatum nennt das Papier nicht. Bis ein Gesetz verkündet ist, bleibt es bei 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG). Für dich als Minijobber ändert sich am Auszahlungsbetrag auch danach nichts – die Pauschalsteuer trägt der Arbeitgeber.

Was wird aus dem Handwerkerbonus?

Er soll schrumpfen: von 20 % auf 15 % der Arbeitskosten, der Höchstbetrag von 1.200 € auf 900 € pro Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Auch hier gilt: noch nicht beschlossen. Wenn du größere Handwerkerleistungen planst und flexibel bist, spricht dieser Beschluss eher dafür, sie nicht auf die lange Bank zu schieben – nach heutigem Recht sind bis zu 300 € mehr Steuerersparnis drin.


Was ändert sich bei dir? Rechne dein Netto mit den aktuell geltenden Werten: Brutto-Netto-Rechner 2026 →