Bürgergeld-Kürzung berechnen 2026
Wie viel zieht das Jobcenter bei einer Sanktion ab — und wie lange? Nach den schärferen Regeln der Reform 2026 (§§ 31a, 31b, 32 SGB II).
Berechnungsgrundlage: §§ 31, 31a, 31b, 32 SGB II (13. SGB-II-ÄndG, BGBl. 2026 I Nr. 107, in Kraft ab 23.04.2026), Regelbedarfe 2026 | Stand: Juni 2026
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Bürgergeld-Kürzung 2026: So funktionieren die Sanktionen
Verletzt du eine Pflicht — etwa, indem du eine zumutbare Maßnahme ablehnst —, mindert das Jobcenter deinen Regelbedarf. Die Reform 2026 staffelt das: 10 % bei der ersten, 20 % bei der zweiten, 30 % ab der dritten Pflichtverletzung. Mehr als 30 % des Regelbedarfs sind nicht erlaubt (§ 31a Abs. 4 SGB II).
Wichtig: Gekürzt wird nur der Regelbedarf. Deine Wohnkosten (KdU) und Mehrbedarfe bleiben unangetastet — sie laufen während der Sanktion weiter. Ein verpasster Termin (Meldeversäumnis, § 32 SGB II) kostet 10 % für einen Monat. Lehnst du eine zumutbare Arbeit ab, kann der Regelbedarf nach § 31a Abs. 7 SGB II ganz entfallen.
In einem Härtefall kann das Jobcenter von der Minderung absehen (§ 31a Abs. 3 SGB II). Gegen den Sanktionsbescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 31a SGB II — Höhe der Minderung (10/20/30 %, Obergrenze, Abs. 7)
- § 31b SGB II — Beginn und Dauer (1/2/3 Monate)
- § 32 SGB II — Meldeversäumnisse (10 %, 1 Monat)
Fassung des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 107), Sanktionsregeln in Kraft ab 23.04.2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.
Häufige Fragen
Wie viel wird beim Bürgergeld gekürzt?
Bei einer Pflichtverletzung mindert das Jobcenter den Regelbedarf um 10 % (erste), 20 % (zweite) oder 30 % (dritte und weitere). Mehr als 30 % des Regelbedarfs sind als Obergrenze nicht zulässig (§ 31a Abs. 4 SGB II). Bei einem Regelbedarf von 563 € sind das 56,30 €, 112,60 € oder 168,90 € pro Monat.
Werden auch die Wohnkosten gekürzt?
Nein. Die Minderung wird nur auf den Regelbedarf nach § 20 SGB II berechnet. Die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sowie Mehrbedarfe nach § 21 SGB II bleiben unberührt (§ 31a Abs. 4 Satz 2 SGB II).
Wie lange dauert eine Bürgergeld-Kürzung?
Die Dauer ist gestaffelt (§ 31b Abs. 2 SGB II): 10 % für einen Monat, 20 % für zwei Monate, 30 % für drei Monate. Ein Meldeversäumnis nach § 32 SGB II wird mit 10 % für einen Monat geahndet.
Was passiert, wenn ich eine zumutbare Arbeit ablehne?
Wer eine zumutbare Arbeit nicht aufnimmt, dem entfällt der Leistungsanspruch in Höhe des kompletten Regelbedarfs (§ 31a Abs. 7 SGB II). Die Wohnkosten werden weiter gezahlt. Diese Minderung wird aufgehoben, sobald die Arbeitsaufnahme nicht mehr möglich ist, spätestens nach zwei Monaten (§ 31b Abs. 3 SGB II).