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Sperrzeit-Rechner für ALG 1

Wie lange dauert die Sperrzeit bei Eigenkündigung — und wie stark kürzt sie deinen Anspruch? Nach § 159 und § 148 SGB III.

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i Relevant ist, ob dein Job auch ohne die Eigenkündigung in absehbarer Zeit ausgelaufen wäre — z. B. weil eine Befristung endet oder der Arbeitgeber bereits gekündigt hatte. Das verkürzt die Sperrzeit (§ 159 Abs. 3 SGB III).
i Wenn du deine Bezugsdauer kennst (z. B. 12 Monate), zeigen wir dir die Kürzung des Anspruchs nach § 148 SGB III in Tagen. Die Bezugsdauer kannst du im ALG-1-Rechner ermitteln. Leer lassen, wenn unbekannt.
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Berechnungsgrundlage: § 159 Abs. 3 (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe), § 148 Abs. 1 Nr. 4 (Minderung der Anspruchsdauer) SGB III. | Stand: Juni 2026

Sperrzeit bei Eigenkündigung — das Wichtigste

Wer sein Arbeitsverhältnis selbst löst (Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag) oder durch vertragswidriges Verhalten Anlass zur Kündigung gibt, bekommt ohne wichtigen Grund eine Sperrzeit von in der Regel 12 Wochen (§ 159 SGB III). In dieser Zeit ruht das ALG 1.

Zusätzlich kürzt eine 12-Wochen-Sperrzeit die Gesamt-Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel (§ 148 SGB III) — dieser Teil ist endgültig weg, nicht nur aufgeschoben. Höhe und Bezugsdauer ermittelst du im ALG-1-Rechner; ob du überhaupt Anspruch hast, prüft der Anspruch-Checker.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Sperrzeit bei Eigenkündigung?

Im Regelfall 12 Wochen (§ 159 Abs. 3 SGB III). Sie verkürzt sich auf 6 Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin innerhalb von 12 Wochen geendet hätte oder eine besondere Härte vorliegt, und auf 3 Wochen, wenn es innerhalb von 6 Wochen geendet hätte.

Kürzt die Sperrzeit auch die Bezugsdauer?

Ja. Der Anspruch ruht nicht nur während der Sperrzeit, die Gesamt-Anspruchsdauer mindert sich zusätzlich um die Zahl der Sperrzeit-Tage — bei einer 12-Wochen-Sperrzeit um mindestens ein Viertel der Anspruchsdauer (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III).

Wann entfällt die Sperrzeit?

Wenn du einen wichtigen Grund für die Arbeitsaufgabe nachweist (§ 159 Abs. 1 SGB III) — etwa drohende rechtmäßige Arbeitgeberkündigung mit Abfindung, Mobbing, gesundheitliche Gründe oder ein Umzug zum Ehepartner. Den Grund prüft die Agentur für Arbeit.

Berechnungsgrundlage: Aktuelle Beitragssätze der Sozialversicherungsträger 2026 (DRV, GKV, BA, PV). Kein Ersatz für individuelle Beratung durch die zuständige Behörde. Zuletzt aktualisiert: Juni 2026. → Impressum · Deine Eingaben werden nicht gespeichert.