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Bürgergeld + Hinzuverdienst

Was bleibt von 100/520/1.000/1.500 € Job-Einkommen?

Stand: Mai 2026 · SGB II § 11b · Alle Angaben ohne Gewähr

Bürgergeld-Empfänger müssen jeden Nebenverdienst melden, der wird angerechnet. Aber nicht 1:1: Für kleine bis mittlere Einkünfte gibt es Freibeträge in drei Stufen.

Was bleibt von X € Brutto?

Brutto-JobFreibetragBürgergeld-KürzungNetto-Plus
100 €100 €0 €+100 €
300 €140 €160 €+140 €
520 € (Minijob)184 €336 €+184 €
800 €212 €588 €+212 €
1.000 €232 €768 €+232 €
1.500 €232 €1.268 €+232 €
2.000 €232 €1.768 €+232 € (oder Wegfall)

Vereinfachte Darstellung. Bei Brutto über Werbungskostenpauschale (520 €) ggf. zusätzliche Pauschale-Abzüge. Werbungskosten über 100 €/Monat individuell absetzbar.

Optimal: der 520 €-Minijob

Der 520 €-Minijob ist mathematisch der beste Kompromiss aus Aufwand und Freibetrag-Quote. 184 € bleiben frei, das sind 35 % deines Brutto. Bei 1.000 € sinkt die Quote auf 23 %, bei 1.500 € auf nur noch 15 %.

Praktisch heißt das: entweder klein bleiben (520 €-Minijob) oder ganz raus aus dem Bürgergeld (Vollzeit über 2.000 €). Die Mittelstufe zwischen 800 und 1.500 € verbrennt viel Arbeit für wenig zusätzliches Netto.

Dein konkreter Bürgergeld-Anspruch mit Hinzuverdienst:

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Sozialberatung. Stand: Mai 2026 · SGB II § 11b.