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Bürgergeld-Freibetrag ab Juli 2026

Stufen 100 € / 20 % / 10 % — was bleibt vom Hinzuverdienst?

Stand: Mai 2026 · SGB II · Alle Angaben ohne Gewähr

Ab dem 01.07.2026 gelten für Bürgergeld-Empfänger neue Freibeträge auf den Hinzuverdienst. Politische Idee dahinter: Arbeit soll sich mehr lohnen. Die drei Stufen und was sie konkret bedeuten.

Die drei Freibetrag-Stufen

Brutto-StufeFreibetragAnrechnung
0–100 €100 %0 € angerechnet
100–520 €20 %80 % angerechnet
520–1.000 €10 %90 % angerechnet
über 1.000 €0 %100 % angerechnet

Beispielrechnungen

500 € Minijob

Freibetrag: 100 € Grund + 80 € (20 % von 400 €) = 180 €. Bürgergeld-Kürzung: 320 €. Effektiv-Netto-Plus: 180 €.

520 € Klassik-Minijob (optimale Schwelle)

Freibetrag: 100 € + 84 € (20 % von 420 €) = 184 €. Bürgergeld-Kürzung: 336 €.

1.000 € Teilzeit-Job

Freibetrag: 100 + 84 + 48 € (10 % von 480 €) = 232 €. Bürgergeld-Kürzung: 768 €.

1.500 € Halbtagsstelle

Freibetrag: 232 € (siehe oben). Die 500 € über 1.000 € werden voll angerechnet. Bürgergeld-Kürzung: 1.268 €. Hier kann Bürgergeld entfallen, wenn Anspruch < 1.268 €.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Sozialberatung. Stand: Mai 2026 · SGB II § 11b.