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Bürgergeld-Tabelle 2026

Alle 6 Regelbedarfsstufen — 563 € ist das Maximum

Stand: Mai 2026 · Nullrunde · Alle Angaben ohne Gewähr

Das Bürgergeld bleibt 2026 auf dem Niveau von 2025 — eine seltene Nullrunde. Die sechs Regelbedarfsstufen richten sich nach Haushaltsgröße und Alter. Dazu kommen die Kosten der Unterkunft (KdU) und gegebenenfalls Mehrbedarfe.

Alle sechs Regelbedarfsstufen 2026

StufeWer?Regelsatz
1Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
2Partner in Bedarfsgemeinschaft506 €
3Erwachsene in WG / Eltern-Haushalt451 €
4Jugendliche 14–17 Jahre471 €
5Kinder 6–13 Jahre390 €
6Kinder 0–5 Jahre357 €

Quelle: SGB II / SGB XII, Regelbedarfsverordnung 2026.

Was kommt zusätzlich?

  • Kosten der Unterkunft (KdU): Miete + Nebenkosten in angemessener Höhe (regionale Mietobergrenzen).
  • Heizkosten: Realer Verbrauch in angemessener Höhe.
  • Mehrbedarfe: Schwangere (+17 %), Alleinerziehende (+12-60 %), Behinderte (+35 %), Erwerbsfähige in Maßnahmen.
  • Einmalleistungen: Erstausstattung Wohnung/Kleidung/Geburt, Klassenfahrt-Zuschuss.

Deinen genauen Anspruch berechnen (inkl. KdU + Hinzuverdienst):

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Sozialberatung. Stand: Mai 2026 · Regelbedarfsverordnung 2026.