Bürgergeld-Tabelle 2026
Alle 6 Regelbedarfsstufen — 563 € ist das Maximum
Stand: Mai 2026 · Nullrunde · Alle Angaben ohne Gewähr
Das Bürgergeld bleibt 2026 auf dem Niveau von 2025 — eine seltene Nullrunde. Die sechs Regelbedarfsstufen richten sich nach Haushaltsgröße und Alter. Dazu kommen die Kosten der Unterkunft (KdU) und gegebenenfalls Mehrbedarfe.
Alle sechs Regelbedarfsstufen 2026
| Stufe | Wer? | Regelsatz |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
| 2 | Partner in Bedarfsgemeinschaft | 506 € |
| 3 | Erwachsene in WG / Eltern-Haushalt | 451 € |
| 4 | Jugendliche 14–17 Jahre | 471 € |
| 5 | Kinder 6–13 Jahre | 390 € |
| 6 | Kinder 0–5 Jahre | 357 € |
Quelle: SGB II / SGB XII, Regelbedarfsverordnung 2026.
Was kommt zusätzlich?
- Kosten der Unterkunft (KdU): Miete + Nebenkosten in angemessener Höhe (regionale Mietobergrenzen).
- Heizkosten: Realer Verbrauch in angemessener Höhe.
- Mehrbedarfe: Schwangere (+17 %), Alleinerziehende (+12-60 %), Behinderte (+35 %), Erwerbsfähige in Maßnahmen.
- Einmalleistungen: Erstausstattung Wohnung/Kleidung/Geburt, Klassenfahrt-Zuschuss.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Sozialberatung. Stand: Mai 2026 · Regelbedarfsverordnung 2026.