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Elternzeit planen 2026

Alle Termine aus deinem Geburtstermin: Anmeldefrist, Mutterschutz, Kündigungsschutz und Elterngeld-Fenster (§§ 15–18 BEEG).

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Mutter: Die Elternzeit schließt an die Mutterschutzfrist (8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt) an. Vater / zweiter Elternteil: Es gilt kein Mutterschutz — die Elternzeit kann frei ab der Geburt beginnen (§ 15 Abs. 3 BEEG). Anmeldefrist (7 Wochen) und Kündigungsschutz (8 Wochen) sind für beide gleich.
Trag hier den errechneten Entbindungstermin (ET) ein — du findest ihn im Mutterpass oder auf dem Ultraschall-Befund. Bei bereits erfolgter Geburt trägst du das tatsächliche Geburtsdatum ein.
Wähle, wie viele Monate du in Elternzeit gehen möchtest. Bei der Mutter wird die Mutterschutzzeit nach der Geburt (8 bzw. 12 Wochen) auf die Elternzeit angerechnet. Maximal 36 Monate sind möglich; bis zu 24 Monate davon können auf den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes übertragen werden.
Hake das an, wenn das Kind zu früh (vor der 37. SSW) oder als Mehrling (Zwillinge, Drillinge…) geboren wird bzw. wurde. In diesen Fällen verlängert sich die gesetzliche Schutzfrist nach der Geburt von 8 auf 12 Wochen (§ 3 MuSchG).

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Berechnungsgrundlage: §§ 15, 16, 18 BEEG, § 3 MuSchG, § 4 BEEG (Elterngeld-Fenster) | Keine Rechtsberatung | Stand: Juni 2026

Beispiel: Elternzeit richtig planen — die Fristen

Nehmen wir an, dein Kind kommt Anfang März zur Welt und du willst direkt 12 Monate Elternzeit nehmen:

  1. Anmeldung beim Arbeitgeber — spätestens 7 Wochen vor Beginn, schriftlich (§ 16 BEEG)7 Wochen vorher
  2. Mutterschutz zuerst — 8 Wochen nach der Geburt, wird nicht als Elternzeit gezählt8 Wochen
  3. Gesamter Anspruch je Kind — bis zu 24 Monate übertragbar aufs 3.–8. Lebensjahr36 Monate

Wichtig ist die 7-Wochen-Frist: Wer sie verpasst, verschiebt den Elternzeit-Start. Von den 36 Monaten kannst du bis zu 24 später nehmen (z. B. zur Einschulung). Deine konkreten Termine planst du oben.

Elternzeit 2026: Zeit und Geld in einem Plan

Die meisten Tools rechnen nur das Elterngeld — dieser Planer liefert die Zeitschiene: Mutterschutz (6 Wochen vor, 8/12 Wochen nach der Geburt), Beginn der Elternzeit direkt im Anschluss, die 7-Wochen-Anmeldefrist und den Kündigungsschutz ab 8 Wochen vor Beginn (§ 18 BEEG).

Wichtig: Mit der Anmeldung legst du dich für 2 Jahre fest. Jeder Elternteil kann bis zu 3 Zeitabschnitte nehmen, während der Elternzeit sind bis zu 32 Wochenstunden Teilzeit erlaubt. Das passende Geld dazu: Elterngeldrechner (Basis, Plus, Partnerschaftsbonus) und Teilzeit-Rechner für das Netto bei reduzierten Stunden.

Teilzeit in Elternzeit ist ein Anspruch, keine Bitte

Die 32 Wochenstunden sind nur die Obergrenze. Darunter steht ein einklagbarer Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (§ 15 Abs. 6 BEEG), den du während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal geltend machen kannst. § 15 Abs. 7 BEEG nennt fünf Voraussetzungen, und sie sind alle nachprüfbar:

  • • Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer (Auszubildende zählen nicht mit).
  • • Dein Arbeitsverhältnis besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate.
  • • Die Verringerung soll für mindestens zwei Monate auf 15 bis 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erfolgen.
  • • Es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen.
  • • Du hast es in Textform mitgeteilt: sieben Wochen vorher bis zum dritten Geburtstag, 13 Wochen vorher zwischen drittem und achtem Lebensjahr.

Der Antrag muss Beginn und Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten; die gewünschte Verteilung soll angegeben werden. Über den Antrag sollen sich beide Seiten binnen vier Wochen einigen (Abs. 5). Lehnt der Arbeitgeber ab, muss er das begründet und in Textform tun.

Schweigen gilt als Zustimmung

Das ist der Hebel, der in kaum einem Ratgeber steht. Lehnt der Arbeitgeber die Verringerung nicht rechtzeitig in Textform ab, gilt sie nach § 15 Abs. 7 BEEG als genehmigt — und zwar genau so, wie du sie beantragt hast. Die Fristen dafür sind kurz:

  • vier Wochen nach Zugang des Antrags, wenn die Elternzeit zwischen Geburt und drittem Lebensjahr liegt
  • acht Wochen, wenn sie zwischen drittem und achtem Lebensjahr liegt

Dieselbe Fiktion greift für die Verteilung der Stunden: Kommt keine Einigung zustande und lehnt der Arbeitgeber die gewünschte Verteilung nicht fristgerecht in Textform ab, gilt sie ebenfalls als festgelegt. Praktisch heißt das: Schick den Antrag nachweisbar, notier dir das Zugangsdatum und rechne die Frist selbst aus. Lehnt er dagegen rechtzeitig ab, bleibt der Weg zum Arbeitsgericht.

Nebenjob während der Elternzeit

Die 32-Stunden-Grenze gilt als Durchschnitt des Monats, nicht als starre Wöchentlichkeit — eine intensive Woche ist unschädlich, solange der Monatsschnitt stimmt. Willst du bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten oder dich selbständig betätigen, brauchst du allerdings die Zustimmung deines Arbeitgebers (§ 15 Abs. 4 BEEG). Auch hier ist er gebunden: Verweigern kann er nur innerhalb von vier Wochen nach der Beantragung, nur aus dringenden betrieblichen Gründen und nur in Textform.

Zwei Rechte bleiben davon unberührt (Abs. 5 Satz 5): Eine schon vor der Elternzeit bestehende Teilzeit darfst du unverändert fortsetzen, und nach der Elternzeit kehrst du zu der Arbeitszeit zurück, die vorher vereinbart war. Die Verringerung während der Elternzeit ist also keine dauerhafte Vertragsänderung.

Der Anspruch ist unverzichtbar — und gilt auch für Großeltern

§ 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG stellt klar: Der Anspruch auf Elternzeit kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden. Eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch zudem für jedes Kind einzeln, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden (Satz 4).

Wenig bekannt ist die Großeltern-Elternzeit nach § 15 Abs. 1a BEEG. Wer mit seinem Enkelkind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut, hat einen eigenen Anspruch, wenn ein Elternteil des Kindes minderjährig ist oder sich in einer Ausbildung befindet, die vor dessen 18. Lebensjahr begonnen wurde und die Arbeitskraft voll in Anspruch nimmt. Der Anspruch besteht nur für Zeiten, in denen keiner der Elternteile selbst Elternzeit beansprucht.

Rauskommen aus der Zweijahres-Bindung

Die Festlegung nach § 16 Abs. 1 BEEG ist verbindlich, aber nicht in Stein. Abs. 3 erlaubt vorzeitige Beendigung und Verlängerung grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Für zwei Konstellationen dreht das Gesetz die Beweislast jedoch um.

Bei der Geburt eines weiteren Kindes oder in Fällen besonderer Härte — das Gesetz nennt ausdrücklich schwere Krankheit, Schwerbehinderung, Tod eines Elternteils oder Kindes sowie eine erheblich gefährdete wirtschaftliche Existenz — kann der Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung nur innerhalb von vier Wochen, aus dringenden betrieblichen Gründen und schriftlich ablehnen. Und um in den Mutterschutz nach § 3 MuSchG zu wechseln, brauchst du gar keine Zustimmung: Die Elternzeit kann dafür auch ohne sie vorzeitig beendet werden, sie soll nur rechtzeitig mitgeteilt werden.

Umgekehrt gilt für den dritten Zeitabschnitt eine Einschränkung: Soll er zwischen drittem Geburtstag und achtem Lebensjahr liegen, kann der Arbeitgeber ihn binnen acht Wochen nach Zugang aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (Abs. 1). Eine Aufteilung auf mehr als drei Abschnitte geht ohnehin nur mit seiner Zustimmung.

Zwei kleinere Punkte am Rande: Der Arbeitgeber muss dir die Elternzeit bescheinigen, und bei einem Arbeitgeberwechsel kann der neue Arbeitgeber eine Bescheinigung des früheren über bereits genommene Elternzeit verlangen. Wer die Anmeldefrist unverschuldet versäumt, weil sich die Elternzeit unmittelbar an die Mutterschutzfrist anschließen sollte, kann sie nach Abs. 2 innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hinderungsgrunds nachholen.

Beim Zweijahres-Zeitraum lohnt ein genauer Blick auf den Startpunkt. Nimmt die Mutter die Elternzeit direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird deren Dauer auf die zwei Jahre angerechnet (§ 16 Abs. 1 Satz 4 BEEG). Schiebt sie noch Erholungsurlaub dazwischen, zählen Mutterschutzfrist und Urlaub mit (Satz 5). Die Bindungsfrist läuft also früher ab, als viele annehmen — und damit auch der Zeitpunkt, ab dem du das dritte Lebensjahr neu planen kannst, ohne an die ursprüngliche Erklärung gebunden zu sein. Stirbt das Kind während der Elternzeit, endet sie spätestens drei Wochen nach dem Tod (Abs. 4).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • § 15 BEEG — Anspruch (3 Jahre, 24 Monate übertragbar, 32-h-Teilzeit)
  • § 16 BEEG — Anmeldefristen 7/13 Wochen, 2-Jahres-Bindung, 3 Abschnitte
  • § 18 BEEG — Kündigungsschutz (8/14 Wochen Vorlauf)
  • § 3 MuSchG — Schutzfristen 6 + 8/12 Wochen

Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.

Häufige Fragen

Wann muss ich die Elternzeit anmelden?

Spätestens 7 Wochen vor Beginn — in Textform beim Arbeitgeber (§ 16 BEEG). Für Elternzeit zwischen 3. Geburtstag und 8. Lebensjahr gilt eine Frist von 13 Wochen. Mit der Anmeldung legst du dich für 2 Jahre fest, welche Zeiten du nimmst.

Wie lange habe ich Anspruch auf Elternzeit?

Bis zum 3. Geburtstag des Kindes — pro Elternteil, aufteilbar auf bis zu 3 Zeitabschnitte. Bis zu 24 Monate davon kannst du zwischen 3. Geburtstag und vollendetem 8. Lebensjahr nehmen (§ 15 Abs. 2 BEEG). Die Mutterschutzfrist nach der Geburt wird auf die Elternzeit der Mutter angerechnet.

Ab wann gilt der Kündigungsschutz?

Ab der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch 8 Wochen vor deren Beginn (bei Elternzeit bis zum 3. Geburtstag) bzw. 14 Wochen (3.-8. Lebensjahr) — und während der gesamten Elternzeit (§ 18 BEEG).

Können auch Väter Elternzeit nehmen?

Ja. Die Elternzeit steht jedem Elternteil zu und kann allein oder von beiden gemeinsam genommen werden (§ 15 Abs. 3 BEEG). Für den Vater bzw. zweiten Elternteil gilt kein Mutterschutz — die Elternzeit kann ab dem Tag der Geburt beginnen. Anmeldefrist (7 Wochen vor Beginn) und Kündigungsschutz (8 Wochen vor Beginn) sind identisch. Die 2 Partnermonate beim Basiselterngeld setzen voraus, dass beide Elternteile Elterngeld beziehen — wähle dafür oben „Vater / zweiter Elternteil“.