1-%-Regel Rechner: Listenpreis → Steuer
350 €/Monat geldwerter Vorteil bei 35.000 € Bruttolistenpreis
Stand: Mai 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · Alle Angaben ohne Gewähr
Die 1-%-Regel ist der Standardweg, den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens zu versteuern. Jeden Monat wird 1 % des Bruttolistenpreises auf das Brutto-Gehalt aufgeschlagen und entsprechend versteuert.
Beispielrechnung
Ein Mitarbeiter fährt einen Firmenwagen mit 35.000 € Bruttolistenpreis (UVP inkl. ab Werk verbauter Ausstattung) und pendelt 20 km zur Arbeit. Bruttogehalt 4.000 €, Steuerklasse 1, NRW, ohne Kirchensteuer.
| Position | Betrag/Monat |
|---|---|
| Geldwerter Vorteil Privat (1 % von 35.000 €) | 350,00 € |
| + Fahrtenzuschlag (0,03 % × 20 km × 35.000 €) | 210,00 € |
| = Gesamt-GWV | 560,00 € |
| Netto ohne Firmenwagen | 2.609,17 € |
| Netto mit Firmenwagen | 2.468,83 € |
| Netto-Mehrbelastung | 140,34 €/Monat |
Werte gerundet, berechnet für 2026 mit dem Firmenwagen-Rechner auf dieser Seite.
Was kostet dich der Firmenwagen wirklich?
Die effektive Mehrbelastung liegt bei rund 25 % des geldwerten Vorteils — das entspricht ungefähr deinem persönlichen Grenzsteuersatz. Als Daumenregel: Pro 10.000 € mehr Listenpreis kommen 25-40 € Netto-Belastung pro Monat dazu, je nach Steuerklasse und Bundesland.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: Mai 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.