Zum Inhalt springen

1-%-Regel Rechner: Listenpreis → Steuer

350 €/Monat geldwerter Vorteil bei 35.000 € Bruttolistenpreis

Stand: Mai 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · Alle Angaben ohne Gewähr

Die 1-%-Regel ist der Standardweg, den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens zu versteuern. Jeden Monat wird 1 % des Bruttolistenpreises auf das Brutto-Gehalt aufgeschlagen und entsprechend versteuert.

Beispielrechnung

Ein Mitarbeiter fährt einen Firmenwagen mit 35.000 € Bruttolistenpreis (UVP inkl. ab Werk verbauter Ausstattung) und pendelt 20 km zur Arbeit. Bruttogehalt 4.000 €, Steuerklasse 1, NRW, ohne Kirchensteuer.

PositionBetrag/Monat
Geldwerter Vorteil Privat (1 % von 35.000 €)350,00 €
+ Fahrtenzuschlag (0,03 % × 20 km × 35.000 €)210,00 €
= Gesamt-GWV560,00 €
Netto ohne Firmenwagen2.609,17 €
Netto mit Firmenwagen2.468,83 €
Netto-Mehrbelastung140,34 €/Monat

Werte gerundet, berechnet für 2026 mit dem Firmenwagen-Rechner auf dieser Seite.

Was kostet dich der Firmenwagen wirklich?

Die effektive Mehrbelastung liegt bei rund 25 % des geldwerten Vorteils — das entspricht ungefähr deinem persönlichen Grenzsteuersatz. Als Daumenregel: Pro 10.000 € mehr Listenpreis kommen 25-40 € Netto-Belastung pro Monat dazu, je nach Steuerklasse und Bundesland.

Was beim Listenpreis zählt

Grundlage der 1-%-Regel ist nicht der Kaufpreis, sondern der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung — also der unverbindlich empfohlene Listenpreis des Herstellers inklusive Mehrwertsteuer. Entscheidend ist: Rabatte, Gebrauchtwagen-Abschläge oder Verhandlungsnachlässe spielen keine Rolle. Selbst wenn du den Wagen deutlich günstiger bekommst, bleibt der volle Listenpreis die Basis.

Zum Listenpreis zählt auch die werkseitig verbaute Sonderausstattung — Navigationssystem, Anhängerkupplung, Metallic-Lackierung. Nicht eingerechnet werden dagegen ein separater Satz Winterreifen und nachträglich eingebautes Zubehör. Der so ermittelte Wert wird auf volle 100 € abgerundet, bevor das eine Prozent berechnet wird.

Genau deshalb fährst du mit einem hochpreisigen Verbrenner und wenig Privatnutzung oft besser mit dem Fahrtenbuch: Die 1-%-Regel orientiert sich stur am Listenpreis, nicht an deinem tatsächlichen Nutzungsverhalten. Bei Elektroautos entschärft der reduzierte Satz von 0,25 % dieses Problem deutlich.

Häufige Fragen zur 1-Prozent-Regel

Wird ein Rabatt beim Listenpreis berücksichtigt?

Nein. Die 1-Prozent-Regel rechnet immer mit dem vollen Bruttolistenpreis zur Erstzulassung. Selbst große Händlerrabatte oder ein günstiger Gebrauchtkauf ändern daran nichts — das ist gerade bei hohen Listenpreisen der größte Nachteil gegenüber dem Fahrtenbuch.

Gilt die 1-Prozent-Regel auch für Elektroautos?

Nein, für reine Elektroautos gilt nur ein Viertel, also 0,25 % (bis 100.000 € Listenpreis), für Plug-in-Hybride die Hälfte mit 0,5 %. Die volle 1-Prozent-Regel betrifft klassische Verbrenner.

Kommt zur 1-Prozent-Regel noch etwas hinzu?

Ja, für den Arbeitsweg: zusätzlich 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Bei einem langen Arbeitsweg kann dieser Posten den geldwerten Vorteil spürbar erhöhen.

Anderer Listenpreis oder anderes Gehalt? Rechner mit eigenen Werten:

Zum Firmenwagen-Rechner →

Weiterlesen

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: Mai 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.