Elektro-Dienstwagen: 0,25 % statt 1 %
39 €/Monat Mehrbelastung bei 40.000 € BEV — statt 140 € beim Verbrenner
Stand: Mai 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · Alle Angaben ohne Gewähr
Für reine Elektrofahrzeuge (BEV) gilt seit 2020 eine reduzierte Versteuerung. Statt 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat nur 0,25 % — ein Viertel. Voraussetzung: Listenpreis maximal 100.000 € (seit 01.07.2025; vorher waren es 70.000 €).
Beispiel: 40.000 € BEV
40.000 € Listenpreis, 20 km Wohnung-Arbeit, 4.000 € Brutto, Steuerklasse 1, NRW.
| Verbrenner 1 % | BEV 0,25 % | |
|---|---|---|
| GWV Privat | 400,00 € | 100,00 € |
| + Fahrtenzuschlag | 240,00 € | 60,00 € |
| = Gesamt-GWV | 640,00 € | 160,00 € |
| Netto-Mehrbelastung | ~160 € | 39,25 € |
Ersparnis: ca. 120 €/Monat (1.440 €/Jahr)
Dazu kommen indirekte Vorteile wie wegfallende Tankkosten, eine mögliche THG-Quote und meist geringere Wartung.
Was passiert über 100.000 €?
BEV mit Listenpreis oberhalb der Grenze fallen nicht auf den Verbrenner-Satz zurück. Stattdessen greift die halbe Bemessungsgrundlage von 0,5 % (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG) — immer noch spürbar besser als die volle 1-%-Regel.
- 80.000 € BEV: 200 € GWV/Monat (0,25 %), Netto-Mehrbelastung 79 €.
- 120.000 € BEV: 600 € GWV/Monat (0,5 %), Netto-Mehrbelastung etwa 150 €.
- 120.000 € Verbrenner: 1.200 € GWV/Monat (1 %), Netto-Mehrbelastung etwa 310 €.
Laden beim Arbeitgeber bleibt steuerfrei
Der niedrige 0,25-%-Satz ist nicht der einzige Vorteil. Wer seinen E-Dienstwagen beim Arbeitgeber lädt, muss den Ladestrom nicht als geldwerten Vorteil versteuern — das kostenlose oder verbilligte Aufladen im Betrieb ist ausdrücklich steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG). Auch eine vom Arbeitgeber zur Nutzung überlassene Wallbox fällt darunter.
Lädst du zu Hause auf eigene Kosten, kannst du dir die Stromkosten vom Arbeitgeber pauschal erstatten lassen. Dafür gibt es feste monatliche Pauschalen, die ohne Einzelnachweis steuerfrei bleiben — gestaffelt danach, ob zusätzlich eine Lademöglichkeit im Betrieb besteht. Das erspart das mühsame Aufzeichnen jeder einzelnen Ladung.
Unterm Strich macht die Kombination aus 0,25-%-Versteuerung und steuerfreiem Laden den Elektro-Dienstwagen zur derzeit attraktivsten Variante — vorausgesetzt, der Bruttolistenpreis bleibt unter der Grenze von 100.000 €. Darüber greift der halbe Satz von 0,5 %, der immer noch deutlich günstiger ist als die volle 1-%-Regel beim Verbrenner.
Häufige Fragen zum Elektro-Dienstwagen
Bis zu welchem Preis gilt der 0,25-%-Satz?
Für reine Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € (Anschaffung ab dem 01.07.2025; davor 70.000 €). Liegt der Listenpreis darüber, gilt der halbe Satz von 0,5 % — immer noch günstiger als die volle 1-Prozent-Regel.
Ist das Laden beim Arbeitgeber steuerpflichtig?
Nein. Kostenloses oder verbilligtes Aufladen des Dienstwagens im Betrieb ist steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG), ebenso eine vom Arbeitgeber zur Nutzung überlassene Wallbox. Für das Laden zu Hause gibt es steuerfreie Pauschalen.
Gilt der Vorteil auch für gebrauchte E-Autos?
Ja, der 0,25-%-Satz hängt am Fahrzeug, nicht am Kaufzustand. Maßgeblich bleibt der ursprüngliche Bruttolistenpreis zur Erstzulassung — auch bei einem gebraucht übernommenen Stromer.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: Mai 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.