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Elektro-Dienstwagen: 0,25 % statt 1 %

39 €/Monat Mehrbelastung bei 40.000 € BEV — statt 140 € beim Verbrenner

Stand: Mai 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · Alle Angaben ohne Gewähr

Für reine Elektrofahrzeuge (BEV) gilt seit 2020 eine reduzierte Versteuerung. Statt 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat nur 0,25 % — ein Viertel. Voraussetzung: Listenpreis maximal 100.000 € (seit 01.07.2025; vorher waren es 70.000 €).

Beispiel: 40.000 € BEV

40.000 € Listenpreis, 20 km Wohnung-Arbeit, 4.000 € Brutto, Steuerklasse 1, NRW.

Verbrenner 1 %BEV 0,25 %
GWV Privat400,00 €100,00 €
+ Fahrtenzuschlag240,00 €60,00 €
= Gesamt-GWV640,00 €160,00 €
Netto-Mehrbelastung~160 €39,25 €

Ersparnis: ca. 120 €/Monat (1.440 €/Jahr)

Dazu kommen indirekte Vorteile wie wegfallende Tankkosten, eine mögliche THG-Quote und meist geringere Wartung.

Was passiert über 100.000 €?

BEV mit Listenpreis oberhalb der Grenze fallen nicht auf den Verbrenner-Satz zurück. Stattdessen greift die halbe Bemessungsgrundlage von 0,5 % (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG) — immer noch spürbar besser als die volle 1-%-Regel.

  • 80.000 € BEV: 200 € GWV/Monat (0,25 %), Netto-Mehrbelastung 79 €.
  • 120.000 € BEV: 600 € GWV/Monat (0,5 %), Netto-Mehrbelastung etwa 150 €.
  • 120.000 € Verbrenner: 1.200 € GWV/Monat (1 %), Netto-Mehrbelastung etwa 310 €.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: Mai 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.