Bruttolistenpreis finden
5 verlässliche Quellen für den BLP — ohne Rate-Spiel
Stand: Mai 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · Alle Angaben ohne Gewähr
Für die 1-%-Regelung zählt der inländische Bruttolistenpreis (BLP) zum Zeitpunkt der Erstzulassung — nicht der Kaufpreis. Wo du diese Zahl belastbar findest, hängt davon ab, wie alt das Fahrzeug ist.
Fünf belastbare Quellen
1. CoC-Papier (Certificate of Conformity)
Das EU-Übereinstimmungszertifikat bekommst du beim Neukauf mitgeliefert. Enthält UVP, Ausstattung, CO₂-Werte und Reichweite und ist damit die verlässlichste Quelle.
2. Hersteller-Konfigurator
Für aktuelle Modelle nimmst du den Konfigurator auf der Hersteller-Website. Achtung: Der UVP ändert sich monatlich. Für ältere Modelle hilft die Wayback Machine (web.archive.org) mit historischen Snapshots inkl. damaligem Preis.
3. Schwacke-Liste
Die Standard-Referenz im Autohandel. Kostenpflichtig, aber meist beim Steuerberater oder Autohändler abrufbar. Deckt UVPs bis Baujahr 1989 ab.
4. ADAC-Auto-Datenbank
Kostenlos einsehbar, deckt viele Modelle ab 2000 mit Listenpreis-Bandbreiten ab. Eher orientierend als verbindlich, aber gut für die Plausibilitätsprüfung.
5. DAT (Deutsche Automobil Treuhand)
Marktführer bei der Fahrzeugbewertung. Die UVP-Recherche ist meist Werkstätten und Händlern vorbehalten, dafür aber sehr verlässlich.
Was zählt mit, was nicht?
| Position | Im BLP enthalten? |
|---|---|
| Grundpreis netto | Ja |
| Umsatzsteuer (19 %) | Ja |
| Werkseitige Sonderausstattung (ab Werk verbaut) | Ja |
| Überführungskosten / Frachtkosten | Nein |
| Nachträglich eingebautes Zubehör | Nein |
| Händler-Rabatt / Aktion | Nein |
| Winter-/Sommerreifen-Wechselsatz | Nein |
Den Endbetrag rundest du dann auf volle 100 € ab (BMF-Schreiben vom 04.04.2018). Bei 35.487 € rechnest du also mit 35.400 € weiter.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: Mai 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.