Bruttolistenpreis finden
5 verlässliche Quellen für den BLP — ohne Rate-Spiel
Stand: Mai 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · Alle Angaben ohne Gewähr
Für die 1-%-Regelung zählt der inländische Bruttolistenpreis (BLP) zum Zeitpunkt der Erstzulassung — nicht der Kaufpreis. Wo du diese Zahl belastbar findest, hängt davon ab, wie alt das Fahrzeug ist.
Fünf belastbare Quellen
1. CoC-Papier (Certificate of Conformity)
Das EU-Übereinstimmungszertifikat bekommst du beim Neukauf mitgeliefert. Enthält UVP, Ausstattung, CO₂-Werte und Reichweite und ist damit die verlässlichste Quelle.
2. Hersteller-Konfigurator
Für aktuelle Modelle nimmst du den Konfigurator auf der Hersteller-Website. Achtung: Der UVP ändert sich monatlich. Für ältere Modelle hilft die Wayback Machine (web.archive.org) mit historischen Snapshots inkl. damaligem Preis.
3. Schwacke-Liste
Die Standard-Referenz im Autohandel. Kostenpflichtig, aber meist beim Steuerberater oder Autohändler abrufbar. Deckt UVPs bis Baujahr 1989 ab.
4. ADAC-Auto-Datenbank
Kostenlos einsehbar, deckt viele Modelle ab 2000 mit Listenpreis-Bandbreiten ab. Eher orientierend als verbindlich, aber gut für die Plausibilitätsprüfung.
5. DAT (Deutsche Automobil Treuhand)
Marktführer bei der Fahrzeugbewertung. Die UVP-Recherche ist meist Werkstätten und Händlern vorbehalten, dafür aber sehr verlässlich.
Was zählt mit, was nicht?
| Position | Im BLP enthalten? |
|---|---|
| Grundpreis netto | Ja |
| Umsatzsteuer (19 %) | Ja |
| Werkseitige Sonderausstattung (ab Werk verbaut) | Ja |
| Überführungskosten / Frachtkosten | Nein |
| Nachträglich eingebautes Zubehör | Nein |
| Händler-Rabatt / Aktion | Nein |
| Winter-/Sommerreifen-Wechselsatz | Nein |
Den Endbetrag rundest du dann auf volle 100 € ab (BMF-Schreiben vom 04.04.2018). Bei 35.487 € rechnest du also mit 35.400 € weiter.
Wenn der Listenpreis nicht mehr auffindbar ist
Bei älteren oder längst eingestellten Modellen findest du den ursprünglichen Listenpreis oft nicht mehr in den aktuellen Konfiguratoren. Maßgeblich ist immer der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung — nicht der heutige Neupreis eines Nachfolgemodells und auch nicht der Gebrauchtwert. Diesen historischen Wert liefern Fahrzeugbewertungs-Dienste wie Schwacke oder DAT, die Lohnbuchhaltungen ohnehin häufig nutzen.
Hilfreich sind außerdem die ursprüngliche Rechnung oder die Bestellunterlagen des Erstkäufers sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II, in der das Modell genau bezeichnet ist. Im Zweifel hilft der Hersteller oder ein Markenhändler weiter, der die Preislisten des betreffenden Baujahrs archiviert hat.
Wichtig: Schätze den Wert nicht einfach, sondern dokumentiere die Quelle. Das Finanzamt akzeptiert nur einen belegbaren Listenpreis — und bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung musst du nachweisen können, wie du auf den angesetzten Betrag gekommen bist.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: Mai 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.