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Bruttolistenpreis finden

5 verlässliche Quellen für den BLP — ohne Rate-Spiel

Stand: Mai 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · Alle Angaben ohne Gewähr

Für die 1-%-Regelung zählt der inländische Bruttolistenpreis (BLP) zum Zeitpunkt der Erstzulassung — nicht der Kaufpreis. Wo du diese Zahl belastbar findest, hängt davon ab, wie alt das Fahrzeug ist.

Fünf belastbare Quellen

1. CoC-Papier (Certificate of Conformity)

Das EU-Übereinstimmungszertifikat bekommst du beim Neukauf mitgeliefert. Enthält UVP, Ausstattung, CO₂-Werte und Reichweite und ist damit die verlässlichste Quelle.

2. Hersteller-Konfigurator

Für aktuelle Modelle nimmst du den Konfigurator auf der Hersteller-Website. Achtung: Der UVP ändert sich monatlich. Für ältere Modelle hilft die Wayback Machine (web.archive.org) mit historischen Snapshots inkl. damaligem Preis.

3. Schwacke-Liste

Die Standard-Referenz im Autohandel. Kostenpflichtig, aber meist beim Steuerberater oder Autohändler abrufbar. Deckt UVPs bis Baujahr 1989 ab.

4. ADAC-Auto-Datenbank

Kostenlos einsehbar, deckt viele Modelle ab 2000 mit Listenpreis-Bandbreiten ab. Eher orientierend als verbindlich, aber gut für die Plausibilitätsprüfung.

5. DAT (Deutsche Automobil Treuhand)

Marktführer bei der Fahrzeugbewertung. Die UVP-Recherche ist meist Werkstätten und Händlern vorbehalten, dafür aber sehr verlässlich.

Was zählt mit, was nicht?

PositionIm BLP enthalten?
Grundpreis nettoJa
Umsatzsteuer (19 %)Ja
Werkseitige Sonderausstattung (ab Werk verbaut)Ja
Überführungskosten / FrachtkostenNein
Nachträglich eingebautes ZubehörNein
Händler-Rabatt / AktionNein
Winter-/Sommerreifen-WechselsatzNein

Den Endbetrag rundest du dann auf volle 100 € ab (BMF-Schreiben vom 04.04.2018). Bei 35.487 € rechnest du also mit 35.400 € weiter.

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