Zum Inhalt springen

Hybrid-Dienstwagen: 0,5 % statt 1 %

89 €/Monat Mehrbelastung bei 45.000 € Plug-in-Hybrid

Stand: Mai 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · Alle Angaben ohne Gewähr

Plug-in-Hybrid-Dienstwagen werden mit der halbierten Bemessungsgrundlage von 0,5 % versteuert — vorausgesetzt, sie schaffen rein elektrisch mindestens 80 km nach WLTP oder stößen unter 50 g CO₂/km aus. Eines der beiden Kriterien reicht.

Beispiel: 45.000 € Plug-in-Hybrid

45.000 € Listenpreis, 20 km Wohnung-Arbeit, 4.000 € Brutto, Steuerklasse 1, NRW, ohne Kirchensteuer.

PositionBetrag/Monat
GWV Privat (0,5 % von 45.000 €)225,00 €
+ Fahrtenzuschlag (0,015 % × 20 km × 45.000 €)135,00 €
= Gesamt-GWV360,00 €
Netto ohne Firmenwagen2.609,17 €
Netto mit Hybrid (0,5 %)2.519,92 €
Netto-Mehrbelastung89,25 €/Monat

Gegenüber Verbrenner gespart: ca. 89 €/Monat (1.068 €/Jahr)

Bei gleichem Listenpreis. Ein Verbrenner hätte 720 € GWV statt 360 €.

Voraussetzungen für 0,5 %

Eines der zwei Kriterien muss erfüllt sein:

  • Elektrische Reichweite ≥ 80 km nach WLTP (bei Anschaffung ab 01.01.2025).
  • CO₂-Ausstoß ≤ 50 g/km nach WLTP.

Beide Werte stehen im CoC-Papier (Certificate of Conformity) und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 — Feld V.7 für CO₂, Feld 22 oder eine Sonderzeile für die Reichweite.

Hybrid-Modell konkret durchrechnen:

Zum Firmenwagen-Rechner →

Weiterlesen

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: Mai 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.