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Was kostet der Kirchenaustritt?

Gebührenfrei (Brandenburg, Sachsen) bis ~60 € (Baden-Württemberg, kommunal) — je nach Bundesland

Stand: Mai 2026 · Gebühren je Land

Für den Kirchenaustritt verlangt fast jedes Bundesland eine Verwaltungsgebühr — zwischen kostenlos und 60 €, je nach Land. Im Vergleich zur jährlichen Kirchensteuer-Ersparnis ist die Gebühr fast immer schon nach wenigen Wochen wieder drin.

Gebühren-Tabelle nach Bundesland

BundeslandGebührZuständig
Baden-Württemberg10–60 € (kommunal)Standesamt
Bayern35 € (25 Niederschrift + 10 Ausfertigung)Standesamt
Berlin~30 €Standesamt
Brandenburg0 €Amtsgericht
Bremen0 €Standesamt
Hamburg~31 €Standesamt
Hessen~30 €Amtsgericht
Mecklenburg-Vorpommern~12 €Standesamt
Niedersachsen~25 €Standesamt / Amtsgericht
Nordrhein-Westfalen~30 €Standesamt / Amtsgericht
Rheinland-Pfalz~30 €Standesamt
Saarland~30 €Standesamt
Sachsen0 €Standesamt
Sachsen-Anhalt30 €Standesamt
Schleswig-Holstein~20 €Standesamt
Thüringen36 €Standesamt

Werte gerundet und je nach Kommune leicht abweichend. Aktuelle Gebühr beim zuständigen Amt erfragen.

Wann hat sich die Gebühr amortisiert?

Zur Veranschaulichung: 30 € Gebühr in NRW, 540 € KiSt-Ersparnis pro Jahr. Das sind 1,48 € Ersparnis pro Tag — nach 20 Tagen ist die Gebühr eingespielt. In den meisten Konstellationen amortisiert sich der Austritt schon im ersten Monat.

So läuft der Austritt ab

Der Austritt ist eine persönliche Erklärung beim Standesamt oder Amtsgericht deines Wohnorts — je nach Bundesland (siehe Spalte „Zuständig“). Du vereinbarst einen Termin, erscheinst persönlich mit einem gültigen Ausweis (bei Verheirateten oft zusätzlich die Heiratsurkunde) und erklärst den Austritt zur Niederschrift. Der Termin dauert meist nur fünf bis zehn Minuten, und du bekommst die Austrittsbescheinigung sofort mit.

Diese Bescheinigung solltest du gut aufbewahren: Sie ist dein Nachweis gegenüber dem Finanzamt und dem Arbeitgeber, dass ab dem Folgemonat keine Kirchensteuer mehr einbehalten werden darf.

In größeren Städten lässt sich der Termin meist online buchen; die Wartezeit auf einen freien Slot schwankt je nach Andrang von wenigen Tagen bis einigen Wochen. Da der Austritt erst ab dem Folgemonat wirkt, lohnt es sich, den Termin nicht auf den Jahreswechsel zu schieben — jeder Monat früher spart eine weitere Monats-Kirchensteuer.

Laufendes Jahr und Wiedereintritt

Für das Austrittsjahr zahlst du die Kirchensteuer noch anteilig bis zum Wirksamwerden des Austritts (in der Regel ab dem Folgemonat der Erklärung; einige Bundesländer rechnen den ganzen Austrittsmonat noch mit). Den Schlussstrich zieht erst die Einkommensteuererklärung des Jahres — bis dahin behalten Arbeitgeber bzw. Finanzamt die anteilige Kirchensteuer ein.

Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich und läuft über die Kirchengemeinde (nicht das Standesamt), meist gebührenfrei. Wer also nur aus finanziellen Gründen austritt, verbaut sich nichts dauerhaft. Um die Steuermerkmale musst du dich nicht selbst kümmern: Das Standesamt meldet den Austritt an die Meldebehörde, die das Kirchensteuermerkmal in der ELStAM-Datenbank aktualisiert — der Arbeitgeber zieht es automatisch.

Die Gebühr geht an den Staat, nicht an die Kirche

Wichtig zur Einordnung: Die Austrittsgebühr ist eine Verwaltungsgebühr der Kommune für die Beurkundung — sie fließt nicht an die Kirche. Deshalb ist sie auch in einigen Ländern (Brandenburg, Sachsen) ganz abgeschafft. Gegen die jährliche Ersparnis von mehreren hundert Euro ist sie ohnehin ein Rundungsfehler — das „zu teuer“-Argument zieht hier nicht, selbst in Baden-Württemberg, wo die kommunale Gebühr bis zu 60 € erreichen kann.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Mai 2026.