Kirchensteuer: 8 % vs 9 %
60 €/Jahr Unterschied bei 4.000 € Brutto — nur 2 Bundesländer haben 8 %
Stand: Mai 2026 · KiStG der Länder
Den Kirchensteuersatz legen die Bundesländer fest. Es gibt nur zwei Werte: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen 14 anderen Bundesländern. Bei mittleren Gehältern macht das 50 bis 120 € Unterschied pro Jahr.
Kirchensteuersätze nach Bundesland 2026
| Bundesland | Kirchensteuersatz |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 8 % |
| Bayern | 8 % |
| Berlin | 9 % |
| Brandenburg | 9 % |
| Bremen | 9 % |
| Hamburg | 9 % |
| Hessen | 9 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 9 % |
| Niedersachsen | 9 % |
| Nordrhein-Westfalen | 9 % |
| Rheinland-Pfalz | 9 % |
| Saarland | 9 % |
| Sachsen | 9 % |
| Sachsen-Anhalt | 9 % |
| Schleswig-Holstein | 9 % |
| Thüringen | 9 % |
Was macht der 1 %-Unterschied aus?
| Brutto/Monat | BY/BW (8 %) | Rest (9 %) | Unterschied |
|---|---|---|---|
| 3.000 € | ~250 €/Jahr | ~285 €/Jahr | 35 €/Jahr |
| 4.000 € | ~480 €/Jahr | ~540 €/Jahr | 60 €/Jahr |
| 5.000 € | ~720 €/Jahr | ~810 €/Jahr | 90 €/Jahr |
| 6.000 € | ~970 €/Jahr | ~1.090 €/Jahr | 120 €/Jahr |
8 oder 9 % — wovon eigentlich?
Ein häufiges Missverständnis: Die Kirchensteuer sind nicht 8 oder 9 % deines Bruttogehalts, sondern 8 bzw. 9 % deiner Lohn- bzw. Einkommensteuer. Bei 4.000 € Brutto zahlst du je nach Steuerklasse vielleicht 600 € Lohnsteuer im Monat — 9 % davon sind rund 54 € Kirchensteuer, nicht 360 €. Deshalb fällt der absolute Betrag deutlich kleiner aus, als die Prozentzahl auf den ersten Blick vermuten lässt.
Zwischen 8 und 9 % liegt also nur ein Achtel der Kirchensteuer — bei den meisten Gehältern sind das die 35 bis 120 € pro Jahr aus der Tabelle oben.
Ziehst du unterm Jahr in ein anderes Bundesland um, gilt für die Kirchensteuer dein Wohnsitz im jeweiligen Monat — der Arbeitgeber stellt nach der Ummeldung automatisch auf den neuen Satz um. Ein Umzug von NRW nach Bayern senkt deine Kirchensteuer also ab dem Folgemonat von 9 auf 8 %, ganz ohne Austritt. Umgekehrt steigt sie beim Wegzug aus Bayern wieder auf 9 % — der Satz folgt immer dem aktuellen Wohnsitz, nicht dem Ort der Kirchenmitgliedschaft.
Warum Bayern und Baden-Württemberg nur 8 % nehmen
Den Hebesatz legt jede Landeskirche fest, er muss vom Bundesland genehmigt werden (KiStG der Länder). Historisch haben sich die Kirchen in Bayern und Baden-Württemberg auf 8 % festgelegt und sind dabei geblieben — ein Standortvorteil, der bis heute gilt. In allen anderen 14 Ländern sind es 9 %. Der Satz hängt also am Wohnsitz, nicht an der Konfession: Katholiken und Protestanten zahlen im selben Bundesland denselben Satz.
Zwei Entlastungen für dich
Kappung der Progression: In den meisten Bundesländern ist die Kirchensteuer bei sehr hohen Einkommen auf einen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens gedeckelt (die sogenannte Kappung). Top-Verdiener zahlen dann weniger als die vollen 9 %. Bayern kennt diese Kappung allerdings nicht.
Sonderausgabenabzug: Die gezahlte Kirchensteuer kannst du in voller Höhe als Sonderausgabe von der Steuer absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Dadurch holst du dir einen Teil über die Steuererklärung zurück — die effektive Belastung liegt also noch unter den 8 bzw. 9 %.
Sonderfall: glaubensverschiedene Ehe
Eine Konstellation, die viele überrascht: Ist nur ein Ehepartner Kirchenmitglied und verdient selbst wenig oder nichts, während der andere (konfessionslose) Partner gut verdient, erhebt die Kirche das sogenannte besondere Kirchgeld. Bemessungsgrundlage ist dann nicht die eigene Steuer des Mitglieds, sondern das gemeinsame zu versteuernde Einkommen — gestaffelt nach einer Tabelle der jeweiligen Landeskirche.
Wer in dieser Situation das Kirchgeld vermeiden will, hat zwei Hebel: die Einzelveranlagung wählen (dann zählt nur das eigene Einkommen) oder der Austritt des kirchenangehörigen Partners. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Einkommensgefälle ab.
Konkrete Ersparnis für dein Bundesland und Gehalt:
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: Mai 2026.