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3.000 € Brutto, 50 % Kurzarbeit

Stand: Mai 2026 · SGB III §§ 95–106 · PAP 2026

Du verdienst 3.000 € brutto, dein Arbeitgeber meldet 50 % Kurzarbeit an — was bleibt netto übrig? Die kurze Antwort: 1.718 € Gesamtnetto statt der sonst üblichen 2.079 €. Du verlierst also rund 361 € oder 17,4 %. Das setzt sich zusammen aus 1.176 € Netto auf den Restlohn plus 542 € Kurzarbeitergeld.

Beispielrechnung 2026

PositionBei VollarbeitBei 50 % Kurzarbeit
Brutto-Lohn3.000,00 €1.500,00 €
Lohnsteuer (Steuerklasse I)−297,67 €−8,58 €
Sozialversicherung (21 %)−630,00 €−315,00 €
Netto vom Arbeitgeber2.079,33 €1.176,42 €
Kurzarbeitergeld (60 % § 105 SGB III)0,00 €+541,75 €
Gesamtnetto2.079,33 €1.718,17 €
Differenz−361,16 € (−17,4 %)

Annahmen: Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich versichert, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, Bundesland West (NRW). KUG-Berechnung mit pauschaliertem Netto nach § 106 SGB III.

Wie das KUG zustande kommt

Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nicht aus deinem Brutto-Ausfall, sondern aus dem Netto-Ausfall — mit fiktiven, pauschalierten Werten. Der Gesetzgeber rechnet deine Lohnsteuer und 21 % SV-Pauschale aus deinem Brutto raus, einmal für Soll-Brutto, einmal für Ist-Brutto:

  • Soll-Netto bei 3.000 € Brutto: 2.072,33 € (pauschaliert)
  • Ist-Netto bei 1.500 € Brutto: 1.169,42 € (pauschaliert)
  • Nettoausfall: 902,92 €
  • KUG = 60 % × 902,92 € = 541,75 €

Mit Kindern (≥ 1 Kind im Haushalt) bekommst du 67 % statt 60 % — das wären bei diesem Beispiel 605 € statt 542 €. Der Unterschied kostet dich also 63 € pro Monat, wenn du nicht angibst, dass du Kind(er) hast.

Was du wissen solltest

  • Progressionsvorbehalt: Das KUG ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein restliches Einkommen (§ 32b EStG). Bei 6 Monaten Kurzarbeit musst du mit 200–500 € Nachzahlung im Folgejahr rechnen. Der Progressionsvorbehalts-Rechner zeigt dir den exakten Mehrbetrag.
  • Pflicht zur Steuererklärung: Sobald du im Jahr mehr als 410 € KUG bekommst, musst du eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Selbst wenn du sonst nicht musst.
  • Renten- und Krankenversicherung: Beim KUG zahlt der Arbeitgeber RV-/KV-/PV-Beiträge auf 80 % des Ausfall-Bruttos weiter (§ 232a SGB V), du sammelst also fast volle Rentenpunkte und behältst KV-Schutz. Die Arbeitslosenversicherung wird nur auf das Ist-Brutto gezahlt.
  • Aufstockung durch Arbeitgeber: Manche Tarifverträge sehen Zuzahlungen vor (typisch 80–90 % des Soll-Nettos). Der Aufstockungs-Betrag ist seit 2022 wieder voll lohnsteuer- und SV-pflichtig.

Andere Kurzarbeit-Szenarien

Dein Brutto oder dein Ausfall sind anders? Berechne dein exaktes KUG — mit Steuerklasse, Kindern und Bundesland.

Zum Kurzarbeitergeld-Rechner →

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Stand: Mai 2026. Rechtsgrundlage: SGB III §§ 95–106, EStG § 32b. Pauschaliertes Netto nach § 106 SGB III mit SV-Pauschale 21 % (2026).