3.000 € Brutto, 50 % Kurzarbeit
Stand: Mai 2026 · SGB III §§ 95–106 · PAP 2026
Du verdienst 3.000 € brutto, dein Arbeitgeber meldet 50 % Kurzarbeit an — was bleibt netto übrig? Die kurze Antwort: 1.718 € Gesamtnetto statt der sonst üblichen 2.079 €. Du verlierst also rund 361 € oder 17,4 %. Das setzt sich zusammen aus 1.176 € Netto auf den Restlohn plus 542 € Kurzarbeitergeld.
Beispielrechnung 2026
| Position | Bei Vollarbeit | Bei 50 % Kurzarbeit |
|---|---|---|
| Brutto-Lohn | 3.000,00 € | 1.500,00 € |
| Lohnsteuer (Steuerklasse I) | −297,67 € | −8,58 € |
| Sozialversicherung (21 %) | −630,00 € | −315,00 € |
| Netto vom Arbeitgeber | 2.079,33 € | 1.176,42 € |
| Kurzarbeitergeld (60 % § 105 SGB III) | 0,00 € | +541,75 € |
| Gesamtnetto | 2.079,33 € | 1.718,17 € |
| Differenz | −361,16 € (−17,4 %) |
Annahmen: Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich versichert, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, Bundesland West (NRW). KUG-Berechnung mit pauschaliertem Netto nach § 106 SGB III.
Wie das KUG zustande kommt
Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nicht aus deinem Brutto-Ausfall, sondern aus dem Netto-Ausfall — mit fiktiven, pauschalierten Werten. Der Gesetzgeber rechnet deine Lohnsteuer und 21 % SV-Pauschale aus deinem Brutto raus, einmal für Soll-Brutto, einmal für Ist-Brutto:
- Soll-Netto bei 3.000 € Brutto: 2.072,33 € (pauschaliert)
- Ist-Netto bei 1.500 € Brutto: 1.169,42 € (pauschaliert)
- Nettoausfall: 902,92 €
- KUG = 60 % × 902,92 € = 541,75 €
Mit Kindern (≥ 1 Kind im Haushalt) bekommst du 67 % statt 60 % — das wären bei diesem Beispiel 605 € statt 542 €. Der Unterschied kostet dich also 63 € pro Monat, wenn du nicht angibst, dass du Kind(er) hast.
Was du wissen solltest
- Progressionsvorbehalt: Das KUG ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein restliches Einkommen (§ 32b EStG). Bei 6 Monaten Kurzarbeit musst du mit 200–500 € Nachzahlung im Folgejahr rechnen. Der Progressionsvorbehalts-Rechner zeigt dir den exakten Mehrbetrag.
- Pflicht zur Steuererklärung: Sobald du im Jahr mehr als 410 € KUG bekommst, musst du eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Selbst wenn du sonst nicht musst.
- Renten- und Krankenversicherung: Beim KUG zahlt der Arbeitgeber RV-/KV-/PV-Beiträge auf 80 % des Ausfall-Bruttos weiter (§ 232a SGB V), du sammelst also fast volle Rentenpunkte und behältst KV-Schutz. Die Arbeitslosenversicherung wird nur auf das Ist-Brutto gezahlt.
- Aufstockung durch Arbeitgeber: Manche Tarifverträge sehen Zuzahlungen vor (typisch 80–90 % des Soll-Nettos). Der Aufstockungs-Betrag ist seit 2022 wieder voll lohnsteuer- und SV-pflichtig.
Andere Kurzarbeit-Szenarien
Dein Brutto oder dein Ausfall sind anders? Berechne dein exaktes KUG — mit Steuerklasse, Kindern und Bundesland.
Zum Kurzarbeitergeld-Rechner →Weiterlesen
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Stand: Mai 2026. Rechtsgrundlage: SGB III §§ 95–106, EStG § 32b. Pauschaliertes Netto nach § 106 SGB III mit SV-Pauschale 21 % (2026).