5.000 € Brutto, Kurzarbeit Null
Stand: Mai 2026 · SGB III §§ 95–106 · PAP 2026
Total-Ausfall — alle deine Stunden fallen weg. Aus 3.173 € Vollarbeits-Netto werden nur noch 1.904 € KUG. Das ist ein Minus von 40 %, weil dein Restlohn komplett wegfällt. Für Haushalte, die eine 5.000 €-Brutto-Lebensführung eingerichtet haben, ist das die kritische Schwelle — Rücklagen oder Aufstockung sind hier oft überlebensnotwendig.
Beispielrechnung 2026
| Position | Bei Vollarbeit | Bei 100 % Kurzarbeit |
|---|---|---|
| Brutto-Lohn | 5.000,00 € | 0,00 € |
| Lohnsteuer (Steuerklasse I) | −777,33 € | 0,00 € |
| Sozialversicherung (21 %) | −1.050,00 € | 0,00 € |
| Netto vom Arbeitgeber | 3.172,67 € | 0,00 € |
| Kurzarbeitergeld (60 % § 105 SGB III) | 0,00 € | +1.903,60 € |
| Gesamtnetto | 3.172,67 € | 1.903,60 € |
| Differenz | −1.269,07 € (−40,0 %) |
Annahmen: Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich versichert, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, Bundesland West (NRW). Mit mindestens einem Kind im Haushalt: 67 %-Satz, also 2.125 € statt 1.904 €.
Wie das KUG bei Total-Ausfall berechnet wird
Auch bei 100 %-Ausfall läuft die Rechnung über das pauschalierte Netto nach § 106 SGB III — und nicht etwa über 60 % deines Vollarbeits-Bruttos:
- Pauschaliertes Soll-Netto bei 5.000 €: 3.172,67 €
- Pauschaliertes Ist-Netto bei 0 €: 0,00 €
- Nettoausfall: 3.172,67 €
- KUG = 60 % × 3.172,67 € = 1.903,60 €
Das KUG ist das absolute Minimum-Netto bei deinem Brutto. Ein Lohnzuwachs vor der Kurzarbeit lohnt sich also doppelt: er hebt sowohl dein Soll-Netto als auch das spätere KUG. Wer kurz vor einer Krise eine Gehältsverhandlung geschoben hat, lockt damit 60 % des Brutto-Sprungs auch ins KUG.
Was du bei Total-Ausfall sofort prüfen solltest
- Tarif-Aufstockung: Prüfe sofort, ob dein Tarifvertrag eine Aufstockung vorsieht. IG Metall, Chemie, ÖD haben häufig 80 % Soll-Netto-Garantie. Das wären statt 1.904 € rund 2.538 € — ein Riesensprung gegenüber dem reinen KUG.
- Pflicht zur Steuererklärung: Sobald 410 € KUG/Jahr überschritten sind, musst du eine Steuererklärung abgeben (§ 46 EStG). Bei Total-Ausfall garantiert. Plane direkt eine Rücklage von 800–1.500 € für die Folgesteuer ein.
- Aktuellen Nebenjob halten: Wenn du SCHON einen Nebenjob hattest bevor die Kurzarbeit begann, bleibt dieses Einkommen anrechnungsfrei. Ein NEU-Nebenjob während der Kurzarbeit wird hingegen voll gegen das Ist-Entgelt gerechnet — und reduziert das KUG.
- Krankenversicherung: Auf 80 % des ausgefallenen Bruttos zahlt der Arbeitgeber RV/KV/PV-Beiträge weiter. Du bist also über den Arbeitgeber krankenversichert, sammelst weiter Rentenpunkte. Aber: dein Arbeitslosenversicherungs-Anspruch (ALG 1) berechnet sich nur am Ist-Entgelt, also bei Kurzarbeit-Null aus 0 € — das ALG 1 später würde geringer ausfallen.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Stand: Mai 2026. Rechtsgrundlage: SGB III §§ 95–106, EStG § 32b. Pauschaliertes Netto nach § 106 SGB III mit SV-Pauschale 21 % (2026).