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Kurzarbeit in Steuerklasse III

Stand: Mai 2026 · SGB III §§ 95–106 · PAP 2026

Verheiratet, Hauptverdiener, Steuerklasse III — und jetzt droht Kurzarbeit. Der gute Teil: Steuerklasse III hat einen spürbaren KUG-Vorteil gegenüber Klasse I, weil die Lohnsteuer im pauschalierten Netto niedriger rechnet. Bei 3.500 € Brutto und 50 % Ausfall bekommst du 776 € KUG — in Klasse I wären es nur 625 €. Plus Restlohn ergibt das ein Gesamtnetto von 2.176 € statt 1.981 €.

Beispielrechnung 2026

PositionBei VollarbeitBei 50 % Kurzarbeit
Brutto-Lohn3.500,00 €1.750,00 €
Lohnsteuer (Steuerklasse III)−107,33 €0,00 €
Sozialversicherung (20 %)−700,00 €−350,00 €
Netto vom Arbeitgeber2.692,67 €1.400,00 €
Kurzarbeitergeld (60 % § 105 SGB III)0,00 €+775,60 €
Gesamtnetto2.692,67 €2.175,60 €
Differenz−517,07 € (−19,2 %)

Annahmen: Steuerklasse III (verheiratet, Hauptverdiener), kinderlos, gesetzlich versichert, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, Bundesland West (NRW). Mit mindestens einem Kind: 67 %-Satz, also 866 € KUG statt 776 €.

Steuerklassen-Vergleich beim KUG

SteuerklassePauschal-NettoKUG (60 %)Gesamtnetto
III2.692,67 €775,60 €2.175,60 €
I / IV2.397,58 €624,55 €1.981,22 €
V2.025,00 €502,24 €1.690,18 €

Beispiel: 3.500 € Brutto, 50 % Ausfall. Steuerklasse III bringt 485 € mehr Gesamtnetto als Klasse V. Aber: das gleicht sich bei der Steuererklärung wieder aus — der Vorteil ist nur ein Liquiditäts-Effekt.

Was du in Steuerklasse III bei Kurzarbeit beachten solltest

  • Steuerklassen-Wechsel rechtzeitig: Sobald sich Kurzarbeit abzeichnet, lohnt der Wechsel der Steuerklassen-Kombination. III/V passt bei stark unterschiedlichen Einkommen, IV/IV mit Faktor bei ähnlichen Gehältern. Der Steuerklassenrechner zeigt die optimale Wahl. Beachte: Wechsel ist nur einmal pro Jahr möglich, gilt ab Folgemonat.
  • Folgesteuer-Nachzahlung größer: In Klasse III wird während der Kurzarbeit weniger Lohnsteuer einbehalten — die Pflicht-Steuererklärung im Folgejahr (ab 410 € KUG) macht hier eine spürbare Nachzahlung wahrscheinlich. Plane 800–1.500 € Rücklage bei 6 Monaten Kurzarbeit ein.
  • Partner in Steuerklasse V: Wenn dein/e Partner/in als Geringverdiener Kurzarbeit hat, ist der Effekt umgekehrt — weniger pauschal-Netto, weniger KUG. Bei beidseitiger Kurzarbeit lohnt eine Prüfung, ob ein Wechsel in IV/IV mit Faktor für euch zusammen besser wäre.
  • Krankengeld-Anschluss: Wenn du während Kurzarbeit krank wirst (mehr als 6 Wochen), wechselst du in Krankengeld. Das wird ebenfalls nach pauschaliertem Netto bemessen — Steuerklasse III wirkt also positiv durch.

Andere Kurzarbeit-Szenarien

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Das KUG beträgt 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts, mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind 67 % (§ 105 SGB III). Grundlage ist nicht dein echtes Netto, sondern ein pauschaliertes Nettoentgelt aus der Leistungssatz-Tabelle der Bundesagentur für Arbeit — und das hängt von deiner Lohnsteuerklasse ab.

Warum ist das KUG in Steuerklasse III höher?

Weil das pauschalierte Nettoentgelt in Klasse III am höchsten ausfällt — die Tabelle unterstellt hier die niedrigste Lohnsteuer. Da das KUG auf diesem fiktiven Netto aufsetzt, bekommst du in Klasse III für denselben Bruttoausfall mehr Kurzarbeitergeld als in Klasse I oder V. Der Effekt zeigt sich während der Kurzarbeit als höheres Monatsnetto.

Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?

Ja, KUG ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2a EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Wer im Jahr mehr als 410 € Lohnersatzleistungen bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG) — in Steuerklasse III führt das oft zu einer Nachzahlung.

Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Die Bezugsdauer beträgt grundsätzlich 12 Monate (§ 104 Abs. 1 SGB III). In Krisenzeiten kann die Bundesregierung sie per Rechtsverordnung verlängern — in der Vergangenheit zeitweise auf bis zu 24 Monate. Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt der Kurzarbeit geltende Verordnung.

Bleibe ich während der Kurzarbeit sozialversichert?

Ja. Du bleibst in allen Zweigen versichert; die Beiträge auf das ausgefallene Entgelt trägt weitgehend der Arbeitgeber. Auf das Kurzarbeitergeld selbst zahlst du keine Arbeitnehmerbeiträge. Auch deine Rentenansprüche laufen weiter, wenn auch auf reduziertem Niveau.

Dein Brutto, deine Steuerklasse oder dein Ausfall sind anders? Berechne dein exaktes KUG.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Stand: Mai 2026. Rechtsgrundlage: SGB III §§ 95–106, EStG § 38b (Lohnsteuerklassen). Pauschaliertes Netto nach § 106 SGB III mit SV-Pauschale 20 % (2026).