Kurzarbeit in Steuerklasse III
Stand: Mai 2026 · SGB III §§ 95–106 · PAP 2026
Verheiratet, Hauptverdiener, Steuerklasse III — und jetzt droht Kurzarbeit. Der gute Teil: Steuerklasse III hat einen spürbaren KUG-Vorteil gegenüber Klasse I, weil die Lohnsteuer im pauschalierten Netto niedriger rechnet. Bei 3.500 € Brutto und 50 % Ausfall bekommst du 765 € KUG — in Klasse I wären es nur 614 €. Plus Restlohn ergibt das ein Gesamtnetto von 2.148 € statt 1.965 €.
Beispielrechnung 2026
| Position | Bei Vollarbeit | Bei 50 % Kurzarbeit |
|---|---|---|
| Brutto-Lohn | 3.500,00 € | 1.750,00 € |
| Lohnsteuer (Steuerklasse III) | −107,33 € | 0,00 € |
| Sozialversicherung (21 %) | −735,00 € | −367,50 € |
| Netto vom Arbeitgeber | 2.657,67 € | 1.382,50 € |
| Kurzarbeitergeld (60 % § 105 SGB III) | 0,00 € | +765,10 € |
| Gesamtnetto | 2.657,67 € | 2.147,60 € |
| Differenz | −510,07 € (−19,2 %) |
Annahmen: Steuerklasse III (verheiratet, Hauptverdiener), kinderlos, gesetzlich versichert, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, Bundesland West (NRW). Mit mindestens einem Kind: 67 %-Satz, also 854 € KUG statt 765 €.
Steuerklassen-Vergleich beim KUG
| Steuerklasse | Pauschal-Netto | KUG (60 %) | Gesamtnetto |
|---|---|---|---|
| III | 2.657,67 € | 765,10 € | 2.147,60 € |
| I / IV | 2.362,58 € | 614,05 € | 1.965,38 € |
| V | 2.041,17 € | ~ 449 € | ~ 1.831 € |
Beispiel: 3.500 € Brutto, 50 % Ausfall. Steuerklasse III bringt 316 € mehr Gesamtnetto als Klasse V. Aber: das gleicht sich bei der Steuererklärung wieder aus — der Vorteil ist nur ein Liquiditäts-Effekt.
Was du in Steuerklasse III bei Kurzarbeit beachten solltest
- Steuerklassen-Wechsel rechtzeitig: Sobald sich Kurzarbeit abzeichnet, lohnt der Wechsel der Steuerklassen-Kombination. III/V passt bei stark unterschiedlichen Einkommen, IV/IV mit Faktor bei ähnlichen Gehältern. Der Steuerklassenrechner zeigt die optimale Wahl. Beachte: Wechsel ist nur einmal pro Jahr möglich, gilt ab Folgemonat.
- Folgesteuer-Nachzahlung größer: In Klasse III wird während der Kurzarbeit weniger Lohnsteuer einbehalten — die Pflicht-Steuererklärung im Folgejahr (ab 410 € KUG) macht hier eine spürbare Nachzahlung wahrscheinlich. Plane 800–1.500 € Rücklage bei 6 Monaten Kurzarbeit ein.
- Partner in Steuerklasse V: Wenn dein/e Partner/in als Geringverdiener Kurzarbeit hat, ist der Effekt umgekehrt — weniger pauschal-Netto, weniger KUG. Bei beidseitiger Kurzarbeit lohnt eine Prüfung, ob ein Wechsel in IV/IV mit Faktor für euch zusammen besser wäre.
- Krankengeld-Anschluss: Wenn du während Kurzarbeit krank wirst (mehr als 6 Wochen), wechselst du in Krankengeld. Das wird ebenfalls nach pauschaliertem Netto bemessen — Steuerklasse III wirkt also positiv durch.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Stand: Mai 2026. Rechtsgrundlage: SGB III §§ 95–106, EStG § 38b (Lohnsteuerklassen). Pauschaliertes Netto nach § 106 SGB III mit SV-Pauschale 21 % (2026).