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Kurzarbeit in Steuerklasse III

Stand: Mai 2026 · SGB III §§ 95–106 · PAP 2026

Verheiratet, Hauptverdiener, Steuerklasse III — und jetzt droht Kurzarbeit. Der gute Teil: Steuerklasse III hat einen spürbaren KUG-Vorteil gegenüber Klasse I, weil die Lohnsteuer im pauschalierten Netto niedriger rechnet. Bei 3.500 € Brutto und 50 % Ausfall bekommst du 765 € KUG — in Klasse I wären es nur 614 €. Plus Restlohn ergibt das ein Gesamtnetto von 2.148 € statt 1.965 €.

Beispielrechnung 2026

PositionBei VollarbeitBei 50 % Kurzarbeit
Brutto-Lohn3.500,00 €1.750,00 €
Lohnsteuer (Steuerklasse III)−107,33 €0,00 €
Sozialversicherung (21 %)−735,00 €−367,50 €
Netto vom Arbeitgeber2.657,67 €1.382,50 €
Kurzarbeitergeld (60 % § 105 SGB III)0,00 €+765,10 €
Gesamtnetto2.657,67 €2.147,60 €
Differenz−510,07 € (−19,2 %)

Annahmen: Steuerklasse III (verheiratet, Hauptverdiener), kinderlos, gesetzlich versichert, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, Bundesland West (NRW). Mit mindestens einem Kind: 67 %-Satz, also 854 € KUG statt 765 €.

Steuerklassen-Vergleich beim KUG

SteuerklassePauschal-NettoKUG (60 %)Gesamtnetto
III2.657,67 €765,10 €2.147,60 €
I / IV2.362,58 €614,05 €1.965,38 €
V2.041,17 €~ 449 €~ 1.831 €

Beispiel: 3.500 € Brutto, 50 % Ausfall. Steuerklasse III bringt 316 € mehr Gesamtnetto als Klasse V. Aber: das gleicht sich bei der Steuererklärung wieder aus — der Vorteil ist nur ein Liquiditäts-Effekt.

Was du in Steuerklasse III bei Kurzarbeit beachten solltest

  • Steuerklassen-Wechsel rechtzeitig: Sobald sich Kurzarbeit abzeichnet, lohnt der Wechsel der Steuerklassen-Kombination. III/V passt bei stark unterschiedlichen Einkommen, IV/IV mit Faktor bei ähnlichen Gehältern. Der Steuerklassenrechner zeigt die optimale Wahl. Beachte: Wechsel ist nur einmal pro Jahr möglich, gilt ab Folgemonat.
  • Folgesteuer-Nachzahlung größer: In Klasse III wird während der Kurzarbeit weniger Lohnsteuer einbehalten — die Pflicht-Steuererklärung im Folgejahr (ab 410 € KUG) macht hier eine spürbare Nachzahlung wahrscheinlich. Plane 800–1.500 € Rücklage bei 6 Monaten Kurzarbeit ein.
  • Partner in Steuerklasse V: Wenn dein/e Partner/in als Geringverdiener Kurzarbeit hat, ist der Effekt umgekehrt — weniger pauschal-Netto, weniger KUG. Bei beidseitiger Kurzarbeit lohnt eine Prüfung, ob ein Wechsel in IV/IV mit Faktor für euch zusammen besser wäre.
  • Krankengeld-Anschluss: Wenn du während Kurzarbeit krank wirst (mehr als 6 Wochen), wechselst du in Krankengeld. Das wird ebenfalls nach pauschaliertem Netto bemessen — Steuerklasse III wirkt also positiv durch.

Andere Kurzarbeit-Szenarien

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Stand: Mai 2026. Rechtsgrundlage: SGB III §§ 95–106, EStG § 38b (Lohnsteuerklassen). Pauschaliertes Netto nach § 106 SGB III mit SV-Pauschale 21 % (2026).